nmz 2002 | Seite 3
51. Jahrgang Sonderausgabe
Hintergrund
Dringende Aufgaben - nötige Konsequenzen
Das Präsidium des Deutschen Musikrates übernimmt Verantwortung
Die Generalversammlung vom 25./26. Oktober hat in beeindruckender
Weise die Identifizierung der Musikverbände mit dem Deutschen
Musikrat bekräftigt. Sie beauftragte das Präsidium, Lösungswege
für den Musikrat aufzuzeigen, weil sie die größte
Vereinigung musikalischer Aktivitäten in Deutschland für
unverzichtbar hält.
Eine Welle der Solidarisierung zwischen Mitgliedern und Dachverband
hat eingesetzt, die zur Rettung des Deutschen Musikrates beitragen
will. In diesem Zusammenhang versteht das Präsidium die auf
der Generalversammlung erteilte Entlastung, denn das Präsidium
ist sich seiner Verantwortung für die entstandene Finanzlage
des Deutschen Musikrates bewusst und wird sich nicht aus der Verantwortung
für seine endgültige Sanierung stehlen. Wenig Zeit steht
zur Verfügung, ansonsten droht die Insolvenz des Deutschen
Musikrates.
Für eine Entschuldung spricht:
die Abwendung eines großen musikpolitischen Schadens,
der sich in Ländern und Kommunen fortsetzt,
die mögliche Fortführung der gegenwärtig laufenden
Aktivitäten des Deutschen Musikrates in seinen Projekten
und Maßnahmen,
die mögliche finanzielle Begleichung bereits erfolgter
Leistungen in Projekten und Maßnahmen des Deutschen Musikrates
gegenüber seinen Vertragnehmern, die allesamt Musiker und
Musikschaffende sind.
Vor dem Präsidium liegen gegenwärtig folgende in kürzester
Zeit zu erledigende Aufgaben:
vollständige Aufklärung der Haushaltssituation des
Deutschen Musikrates einschließlich des laufenden Haushaltsjahres,
Deckung des entstandenen Defizits einschließlich der
Regelungen zur Entschuldung von Rückforderungsbescheiden,
Prüfung von Konsequenzen einer möglichen Insolvenz,
strukturelle Neuorganisation des Deutschen Musikrates zur künftigen
Vermeidung von finanziellen und zuwendungstechnischen Problemen
durch eine Verbindung von gemeinnütziger Trägerschaft
und Wirtschaftsbetrieb,
personelle Neuorganisation auf geschäftlicher wie ehrenamtlicher
Ebene.
Diese Rahmenbedingungen erweisen sich als notwendig, um den primären
Präsidiums-Aufgaben im musikpolitischen Bereich nachkommen
zu können, die wieder lauten müssen:
Besetzung von musikpolitischen Schlüsselfragen wie u.a.
musikalische Bildung, Situation der Musikinstitutionen, Musikwirtschaft,
Politik-Beratung in musikalischen Fragen,
wirksame Öffentlichkeitsarbeit im Interesse aller Mitglieder
des Deutschen Musikrates.
Das Präsidium stellt sich diesen Aufgaben bis zur nächsten
Generalversammlung, die als außerordentliche Generalversammlung
für Dezember dieses Jahres einberufen werden soll. Der bisherige
Präsident wird danach für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung
stehen. Entscheidungen zur Neustrukturierung des Deutschen Musikrates
sind zu treffen.
Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung
aller Präsidiumsaufgaben wird es sein, das Vertrauen der öffentlichen
Hand wieder zu gewinnen. Dafür ist es unumgänglich, Althergebrachtes
tabulos auf den Prüfstand zu stellen, ohne es kurzsichtig über
Bord zu werfen.
Prof. Dr. Franz Müller-Heuser
Prof. Dr. Eckart Lange
Dr. Ulrike Liedtke