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Extrablatt - Krise im Deutschen Musikrat
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nmz 2002 | Seite 3
51. Jahrgang Sonderausgabe
Hintergrund

Dringende Aufgaben - nötige Konsequenzen

Das Präsidium des Deutschen Musikrates übernimmt Verantwortung

Die Generalversammlung vom 25./26. Oktober hat in beeindruckender Weise die Identifizierung der Musikverbände mit dem Deutschen Musikrat bekräftigt. Sie beauftragte das Präsidium, Lösungswege für den Musikrat aufzuzeigen, weil sie die größte Vereinigung musikalischer Aktivitäten in Deutschland für unverzichtbar hält.

Eine Welle der Solidarisierung zwischen Mitgliedern und Dachverband hat eingesetzt, die zur Rettung des Deutschen Musikrates beitragen will. In diesem Zusammenhang versteht das Präsidium die auf der Generalversammlung erteilte Entlastung, denn das Präsidium ist sich seiner Verantwortung für die entstandene Finanzlage des Deutschen Musikrates bewusst und wird sich nicht aus der Verantwortung für seine endgültige Sanierung stehlen. Wenig Zeit steht zur Verfügung, ansonsten droht die Insolvenz des Deutschen Musikrates.

Für eine Entschuldung spricht:

  • die Abwendung eines großen musikpolitischen Schadens, der sich in Ländern und Kommunen fortsetzt,
  • die mögliche Fortführung der gegenwärtig laufenden Aktivitäten des Deutschen Musikrates in seinen Projekten und Maßnahmen,
  • die mögliche finanzielle Begleichung bereits erfolgter Leistungen in Projekten und Maßnahmen des Deutschen Musikrates gegenüber seinen Vertragnehmern, die allesamt Musiker und Musikschaffende sind.

Vor dem Präsidium liegen gegenwärtig folgende in kürzester Zeit zu erledigende Aufgaben:

  • vollständige Aufklärung der Haushaltssituation des Deutschen Musikrates einschließlich des laufenden Haushaltsjahres,
  • Deckung des entstandenen Defizits einschließlich der Regelungen zur Entschuldung von Rückforderungsbescheiden,
  • Prüfung von Konsequenzen einer möglichen Insolvenz,
  • strukturelle Neuorganisation des Deutschen Musikrates zur künftigen Vermeidung von finanziellen und zuwendungstechnischen Problemen durch eine Verbindung von gemeinnütziger Trägerschaft und Wirtschaftsbetrieb,
  • personelle Neuorganisation auf geschäftlicher wie ehrenamtlicher Ebene.

Diese Rahmenbedingungen erweisen sich als notwendig, um den primären Präsidiums-Aufgaben im musikpolitischen Bereich nachkommen zu können, die wieder lauten müssen:

  • Besetzung von musikpolitischen Schlüsselfragen wie u.a. musikalische Bildung, Situation der Musikinstitutionen, Musikwirtschaft,
  • Politik-Beratung in musikalischen Fragen,
  • wirksame Öffentlichkeitsarbeit im Interesse aller Mitglieder des Deutschen Musikrates.

Das Präsidium stellt sich diesen Aufgaben bis zur nächsten Generalversammlung, die als außerordentliche Generalversammlung für Dezember dieses Jahres einberufen werden soll. Der bisherige Präsident wird danach für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stehen. Entscheidungen zur Neustrukturierung des Deutschen Musikrates sind zu treffen.
Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung aller Präsidiumsaufgaben wird es sein, das Vertrauen der öffentlichen Hand wieder zu gewinnen. Dafür ist es unumgänglich, Althergebrachtes tabulos auf den Prüfstand zu stellen, ohne es kurzsichtig über Bord zu werfen.

Prof. Dr. Franz Müller-Heuser
Prof. Dr. Eckart Lange
Dr. Ulrike Liedtke

 

 

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