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Ausgabe 2003/06
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Deutscher KulturratDeutscher Kulturrat

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nmz 2003/7-8 | Seite 15
52. Jahrgang | Jul./Aug.
Deutscher Kulturrat

Meldungen

Gebühren anpassen

Der Deutsche Kulturrat hat mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass die dringend notwendige Gebührenanpassung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von einigen Ministerpräsidenten in Frage gestellt wird.

Die auskömmliche Finanzierung der Kombination von Voll-, Sparten- und Zielgruppenprogrammen sind die Voraussetzung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen können. 3sat und Arte gehören ebenso dazu wie die Kulturberichterstattung in den Dritten Programmen und in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF. Ebenso unerlässlich ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in der Zukunft seine hervorragenden Rundfunkchöre und Sinfonieorchester unterhalten kann.

Die Rundfunkanstalten haben vor einiger Zeit ihre Gebührenbedarfe für 2005 bis 2008 angemeldet. Jetzt muss die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Wünsche der Rundfunkanstalten prüfen und Ende des Jahres Empfehlungen aussprechen, die dann durch die Landesregierungen und die Landesparlamente beurteilt werden.

Der Deutsche Kulturrat spricht sich dafür aus, dieses staatsvertragliche vereinbarte Verfahren beizubehalten und nicht schon am 26. Juni, wie von einigen Ministerpräsidenten geplant, bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin eine Vorentscheidung über die Rundfunkgebühren zu treffen.

Fusion geplatzt

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass die Entflechtungsdebatte im Kulturbereich erneut aufgeflammt ist. Bei einem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler sollte unter die seit fünf Jahren geführte Debatte um die Zuständigkeit der Länder und des Bundes in Fragen der Kulturförderung ein Schlussstrich gezogen werden. Das Sahnehäubchen dieser so genannten „Systematisierung der Kulturförderung” zwischen Bund und Ländern sollte die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder werden. Am Widerstand Bayerns scheiterte dieses Vorhaben in der letzten Minute. Hauptstreitpunkt ist die Frage, mit welcher Mehrheit die Länder verhindern können, dass der Bund zusätzliche Aufgaben in der Kulturförderung im Inland übernimmt. Bayern fordert ein Vetorecht für jedes Bundesland, die Bundesregierung hat ein ein Drittel Quorum angeboten.

Dass die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder noch nicht sofort fusioniert werden können, ist bedauerlich aber keine wirkliche Katastrophe. Die jetzt anstehende erneute Diskussion zwischen dem Bund und den Ländern beinhaltet die Chance, die von vielen, auch vom Deutschen Kulturrat, vorgebrachten Bedenken an dem von der Kulturstaatsministerin Christina Weiss vorgelegten Konzept zur Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder in die neuen Überlegungen einzubeziehen.

Eine wirkliche Katastrophe ist, dass die Diskussionen über die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern jetzt wieder ausgebrochen sind. Diese retten keine einzige unterfinanzierte Kultureinrichtung und schafft auch keine dringend benötigte Förderung für Künstler.

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