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nmz-archiv
nmz 2003/7-8 | Seite 15
52. Jahrgang | Jul./Aug.
Deutscher Kulturrat
Meldungen
Gebühren anpassen
Der Deutsche Kulturrat hat mit großer Besorgnis zur Kenntnis
genommen, dass die dringend notwendige Gebührenanpassung für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von einigen Ministerpräsidenten
in Frage gestellt wird.
Die auskömmliche Finanzierung der Kombination von Voll-,
Sparten- und Zielgruppenprogrammen sind die Voraussetzung dafür,
dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Grundversorgungsauftrag
nachkommen können. 3sat und Arte gehören ebenso dazu wie
die Kulturberichterstattung in den Dritten Programmen und in den
Hauptprogrammen von ARD und ZDF. Ebenso unerlässlich ist, dass
der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in der Zukunft seine
hervorragenden Rundfunkchöre und Sinfonieorchester unterhalten
kann.
Die Rundfunkanstalten haben vor einiger Zeit ihre Gebührenbedarfe
für 2005 bis 2008 angemeldet. Jetzt muss die Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Wünsche
der Rundfunkanstalten prüfen und Ende des Jahres Empfehlungen
aussprechen, die dann durch die Landesregierungen und die Landesparlamente
beurteilt werden.
Der Deutsche Kulturrat spricht sich dafür aus, dieses staatsvertragliche
vereinbarte Verfahren beizubehalten und nicht schon am 26. Juni,
wie von einigen Ministerpräsidenten geplant, bei der Ministerpräsidentenkonferenz
in Berlin eine Vorentscheidung über die Rundfunkgebühren
zu treffen.
Fusion geplatzt
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände,
bedauert, dass die Entflechtungsdebatte im Kulturbereich erneut
aufgeflammt ist. Bei einem Treffen der Ministerpräsidenten
mit dem Bundeskanzler sollte unter die seit fünf Jahren geführte
Debatte um die Zuständigkeit der Länder und des Bundes
in Fragen der Kulturförderung ein Schlussstrich gezogen werden.
Das Sahnehäubchen dieser so genannten „Systematisierung
der Kulturförderung” zwischen Bund und Ländern sollte
die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung
der Länder werden. Am Widerstand Bayerns scheiterte dieses
Vorhaben in der letzten Minute. Hauptstreitpunkt ist die Frage,
mit welcher Mehrheit die Länder verhindern können, dass
der Bund zusätzliche Aufgaben in der Kulturförderung im
Inland übernimmt. Bayern fordert ein Vetorecht für jedes
Bundesland, die Bundesregierung hat ein ein Drittel Quorum angeboten.
Dass die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder
noch nicht sofort fusioniert werden können, ist bedauerlich
aber keine wirkliche Katastrophe. Die jetzt anstehende erneute Diskussion
zwischen dem Bund und den Ländern beinhaltet die Chance, die
von vielen, auch vom Deutschen Kulturrat, vorgebrachten Bedenken
an dem von der Kulturstaatsministerin Christina Weiss vorgelegten
Konzept zur Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung
der Länder in die neuen Überlegungen einzubeziehen.
Eine wirkliche Katastrophe ist, dass die Diskussionen über
die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern jetzt wieder
ausgebrochen sind. Diese retten keine einzige unterfinanzierte Kultureinrichtung
und schafft auch keine dringend benötigte Förderung für
Künstler.