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Ausgabe 2003/06
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nmz 2003/7-8 | Seite 48
52. Jahrgang | Jul./Aug.
Nachschlag

Kundenschutz

 

Auf dem besten Weg sich vor Kunden zu schützen, sind einige Plattenlabels. Neuerdings hält auch im Jazz- und sogenannten E-Musik-Sektor ein technisches Verfahren Einzug, welches das Kopieren von CDs unmöglich machen möchte. Gute Idee, denken wohl die Verbreiter solcher CDs.

Weil, nämlich, kopieren ist ja sowieso nicht erlaubt, naja, fast nicht, eben: zum privaten Gebrauch ist es gerade noch zulässig. Aber wo kämen wir denn auch hin, wenn jemand eine Musik-CD privat brauchen wollte. Privat ist immer schon gefährlich gewesen, was da hinter Tür und Schloss beim Einzelnen sich abspielt ist pars pro toto immer problematisch, sonst könnte man es ja auch in der Öffentlichkeit machen. Wer privat ist, hat etwas zu verbergen, nicht wahr. Musikalische Molotov-Cocktails werden da zusammengestellt und das kostet unter Umständen einer ganzen Branche das Leben – da heule ich doch gleich mit. Nicht wenige Kunden sind über solches Verhalten wenig amüsiert und weigern sich in Zukunft derartige CDs zu kaufen. Auch in der neuen musikzeitung werden demnächst derartige sogenannte kopiergeschützte CDs als solche gekennzeichnet.

Nebenbei: Wie gut sind denn diese CDs wirklich gegen Kopien geschützt? Ehrlich gesagt, sie sind es nicht einmal. Mit allen drei Versuchs-CDs gelang die digitale Kopie von einem handelsüblichen CD-Player auf Mini-Disc oder Digital-Audio-Tape. Und ebenso einfach war eine Überspielung auf den guten alten Kassettenrekorder. Allein aus dem Computerlaufwerk heraus, da will weder die digitale noch die analoge Kopie so recht funktionieren. Der Schutz derartiger CDs zielt eindeutig und momentan noch allein auf Computerlaufwerke – und es ist ja bekannt, dass E-Musik-Hörer am liebsten ihre Musik-CDs am Computer hören möchten.

Der sogenannte Kopierschutz verhindert also nicht einmal das Kopieren, aber er macht es schwieriger, wenn sich jemand mal schnell so eine CD für Auto-CD-Player umkopieren möchte. Das ist nicht unmöglich, aber umständlicher geworden. Was soll also ein Generalverdacht gegen die Kunden bringen?

Die professionelle Raubkopierer scheren sich ohnehin einen Dreck um solche Kopierschutzmechanismen, die bekommt man so auch nicht dran. Aber dem Ganzen wird eine Krone durch die Novelle des Urheberrechtsgesetz aufgesetzt, das einige höchst pikante Passagen hat. Wer einen Kopierschutz umgeht, kann „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ werden, „wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht“. Ja nun, da staunt man nicht schlecht. Wie denn nun, ist das Umgehen des Kopierschutzes zum ausschließlich eigenen, privaten Gebrauch „des Täters“ doch straffrei? So siehts aus. Der Kunde wird zwar zum Täter, aber zu einem, der nicht strafrechtlich belangt werden kann. Wenn man zu der Meinung kommen konnte, dass das dialektische Denken in der letzten Zeit aus der Mode gekommen sei, so findet man es in diesem Gesetz § 108b (Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen) in seiner schönsten Form erneut wieder. Dialektik scheint aber nicht die Stärke der zum Kopierschutz greifenden Plattenfirmen zu sein, sondern eher das Denken in Kurzschlüssen, welches immer dann besonders Konjunktur hat, wenn einem das Wasser bis zum Halse steht.

Martin Hufner

 

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