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VdM
nmz-archiv
nmz 2003/09 | Seite 27
52. Jahrgang | September
Verband deutscher Musikschulen
Die Musikschulen als Kooperationspartner
Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen zum Thema Ganztagsschule
Während der letzten Bundestagswahl wurde Familien eine bessere Betreuungssituation
von Schulkindern zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie versprochen. Hinzu
kam das miserable Abschneiden der deutschen Schüler bei der PISA-Studie.
Die Politik musste schnell handeln und ohne konkrete Konzepte und feste Vorgaben
gibt es nun, in den unterschiedlichen Bundesländern, verschiedene Lösungsansätze
für eine bessere Bildungspolitik, wie zum Beispiel die offene Ganztagsschule
oder die Ganztagsbetreuung. Der fehlende Musikunterricht an den Schulen und
die mittlerweile anerkannten positiven Ergebnisse einer Musikerziehung machen
die Musikschulen als Kooperationspartner für allgemein bildende Schulen
interessant. Da die vorangenannten Bestrebungen die künftige Arbeit der
Musikschulen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht erheblich tangieren
dürften, bieten sich Kooperationen der Musikschulen mit Grundschulen
an. Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen (BEV) begrüßt
daher die vom Verband deutscher Musikschulen (VdM), den Landesverbänden
der Musikschulen und den Musikschulen bisher schon praktizierte Zusammenarbeit
mit den allgemein bildenden Schulen und anderen Einrichtungen und weist auf
die zusätzlich sich bietenden Chancen bei Kooperationen mit den Grundschulen
hin.
Ein solches „niederschwelliges Angebot“ kann für viele
Kinder der Einstieg zum Erlernen eines Instrumentes werden. Die Musikschule
bekommt damit eine neue Plattform geboten, ihr qualitativ hochwertiges Angebot
zu präsentieren. Dies könnte für den Fortbestand der Musikschulen
existenziell wichtig sein. Die BEV hat sich daher in ihrer Mitgliederversammlung
im Mai 2003 in Hannover etwa auch mit den Kooperationsfragen befasst und folgende
Ergebnisse beziehungsweise Hinweise erarbeitet:
Musikschule soll klare Kooperationsvereinbarungen mit den allgemein bildenden
Schulen treffen. Die finanziellen Belastungen sind von der allgemein bildenden
Schule zu übernehmen.
Der Musikschulunterricht ersetzt in der Regel nicht den Musikunterricht
an der Schule, sondern dient der notwenigen praktischen Ergänzung.
Die Musikschule soll unbedingt darauf achten, dass eventuell bisher vereinbarte
„Billiglösungen“, die zumeist Projektcharakter hatten,
bei künftigen umfassenden Kooperationen vermieden werden. Auf die hohen
Qualitätsstandards der VdM-Musikschulen ist besonders hinzuweisen.
Dem VdM ist zuzustimmen, dass die Kooperationsbestrebungen noch stärker
als bisher voranzutreiben sind. Diesem Zweck dient auch der von ihm eingesetzte
Bundes-Arbeitskreis „Kooperationen“.
Die Musikschulen müssen kurzfristig und möglichst umfassend
konkrete Hinweise über die Chancen und Risiken und über eventuelle
Lösungsvorschläge vom VdM erhalten (zum Beispiel personelle und
inhaltliche Mindeststandards, Muster-Verträge und Finanzierungsmodelle
et cetera).
Der Aufbau weiterer Ganztagsschulen ermöglicht auch für Musikschulen,
sich aktiv einzubringen und Instrumentalunterricht anzubieten. Die erforderlichen
Mittel dürfen die Träger nicht durch gleichzeitige Kürzungen
bei langjährig bewährten Einrichtungen (unter anderem Musikschulen)
gewinnen.
Die Musikschulen sollten auch auf die Aktivitäten anderer Anbieter
in den Grundschulen achten und gegebenfalls ihren Träger und den zuständigen
Landesverband der Musikschulen informieren.