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nmz-archiv
nmz 2003/11 | Seite 25
52. Jahrgang | November
Bayerischer Musikrat
Musikunterricht am Gymnasium gestärkt
Bayerischer Musikrat zur Änderung der gymnasialen Schulordnung
Der Bayerische Musikrat begrüßt die vor kurzem eingeführte
Änderung der gymnasialen Schulordnung, wonach Musik in den
Jahrgangsstufen sieben bis elf durchgängig den Status eines
Vorrückungsfachs erhalten hat. BMR-Präsident Wilfried
Anton zeigte sich zufrieden mit dieser Regelung, mit der das Bayerische
Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine seit Jahrzehnten
erhobene Forderung des BMR erfüllt hat.
A nton betonte, dass in der bildungspolitischen Diskussion Kernfächer
grundsätzlich einen gesicherteren Status als Vorrückungsfächer
haben und diese wiederum gegenüber den Nicht-Vorrückungsfächern
ein höheres Ansehen genießen – ganz nach dem Motto
„Mathematik ist wichtiger als Biologie oder Chemie und Biologie
oder Chemie sind wichtiger als Kunsterziehung oder Musik“.
Infolgedessen stehen die musischen Fächer als erste zur Disposition,
wenn Einsparpotentiale in der Stundentafel gefordert werden. „Diesem
labilen Status des Musikunterrichtes kann jetzt erst abgeholfen
werden, nachdem Musik endlich durchgängiges Vorrückungsfach
geworden ist“, so der Präsident.
Darüber hinaus sieht Anton Verbesserungen für die Unterrichtsqualität:
„Natürlich liegt es in erster Linie am pädagogischen
Geschick des jeweiligen Lehrers, ob dessen Unterrichtsfach von den
Schülern ernst genommen wird oder nicht.
Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass zahlreiche Probleme,
insbesondere im Leistungs- und Disziplinbereich in solchen Schulfächern
stärker sind, die für die Versetzung in die nächsthöhere
Jahrgangsstufe nicht ausschlaggebend sind. Hier wurde für die
Musik nun Abhilfe geschaffen“.
Mehr Flexibilität in der
Schulmusiker-Ausbildung
Als nächsten Schritt gilt es, die Gymnasiallehrerausbildung
in Bayern dahingehend zu flexibilisieren, künftig auch hier
zu Lande die Möglichkeit zu eröffnen, ein zweites (Kern-)
Fach zu studieren – nicht als Verpflichtung, sondern als Angebot.
Dabei geht es keineswegs darum, die hervorragende künstlerische
Ausbildung unserer bayerischen Musiklehrer/-innen in Frage zu stellen.
Vielmehr soll jeder Lehramtsanwärter für sich entscheiden,
ob er das Doppelfach Musik wie bisher studieren oder sich mit einem
zweiten Unterrichtsfach die Option offen halten will, mit seiner
Lehrbefugnis auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden
zu können. Denn nur Bayern und Sachsen kennen den „Nur-Musiklehrer“
am Gymnasium; ansonsten braucht er ein zweites Fach wie zum Beispiel
Latein.
Diese Möglichkeit bei uns einzuführen, schafft nicht
nur die Flexibilität, mit bayerischem Staatsexamen auch in
anderen Bundesländern Musik am Gymnasium unterrichten zu können,
sondern stärkt vielerorts die Position des Musiklehrers sowohl
gegenüber den Schülern als auch im Kollegium.
Der Lehrer wird eben anders angesehen, wenn er „nur“
ein vermeintlich „unwichtiges“ Fach wie Musik unterrichtet
oder wenn man mit ihm auch in einem „wichtigen“ Fach
wie einer Fremdsprache rechnen muss.