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nmz-archiv
nmz 2004/03 | Seite 32
53. Jahrgang | März
Bayerischer Kulturrat
Politisches Kalkül oder nur Halsstarrigkeit?
Deutscher Kulturrat befürchtet weitere Absenkung des Bundeszuschusses
zur Künstlersozialkasse
Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände,
befürchtet, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
eine weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse
plant.
Ende Januar 2004 wurde im Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung in Bonn der Endbericht einer Machbarkeitsstudie
„Entwicklung eines empirischen Instrumentariums zur Erhebung
des Selbstvermarktungsanteils von Versicherten der Künstlersozialkasse“
vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie ist eine Vorstudie zu der vom
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses im Deutschen
Bundestag geforderten Untersuchung zum so genannten Selbstvermarktungsanteil
des Künstlereinkommens.
In der Untersuchung sollte festgestellt werden, wie groß
der so genannte Selbstvermarktungsanteil der Einkommen von Künstlern
ist. Das Einkommen von Künstlern setzt sich aus der so genannten
Fremdvermarktung, also einem Verkauf der künstlerischen Leistung
über Kunsthändler, Verleger, Künstleragenten, professionelle
Veranstalter oder Tonträgerhersteller, und der so genannten
Selbstvermarktung, also dem unmittelbaren Verkauf der künstlerischen
Leistung durch den Künstler an den Endverbraucher, zusammen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss will nun offenbar den Selbstvermarktungsanteil
des Künstlereinkommens ermitteln lassen, um Argumente zu finden,
den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse nochmals abzusenken.
Bereits im Jahre 1999 wurde der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse
um 20 Prozent gekürzt. In der darauf folgenden Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes
konnte erreicht werden, dass der Bundeszuschuss vom Selbstvermarktungsanteil
entkoppelt wurde, damit er dauerhaft gesichert ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann,
sagte: „Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen
Bundestags, der eigentlich die korrekte Haushaltsführung des
Bundes prüfen soll, besteht gegen den Rat der Kultur- und Sozialpolitiker
im Deutschen Bundestag und gegen das Votum der Sozialministerin
Ulla Schmidt auf einer Untersuchung zur Höhe des Selbstvermarktungsanteils
des Künstlereinkommens. Er besteht darauf, obwohl der Selbstvermarktungsanteil
zur Festsetzung des Bundeszuschusses nach der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes
keine Bedeutung mehr hat. Steht dahinter politisches Kalkül
oder nur Halsstarrigkeit?
Eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist es allemal.“