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Ausgabe 2004/03
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nmz 2004/03 | Seite 32
53. Jahrgang | März
Bayerischer Kulturrat

Politisches Kalkül oder nur Halsstarrigkeit?

Deutscher Kulturrat befürchtet weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befürchtet, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse plant.

Ende Januar 2004 wurde im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn der Endbericht einer Machbarkeitsstudie „Entwicklung eines empirischen Instrumentariums zur Erhebung des Selbstvermarktungsanteils von Versicherten der Künstlersozialkasse“ vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie ist eine Vorstudie zu der vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag geforderten Untersuchung zum so genannten Selbstvermarktungsanteil des Künstlereinkommens.

In der Untersuchung sollte festgestellt werden, wie groß der so genannte Selbstvermarktungsanteil der Einkommen von Künstlern ist. Das Einkommen von Künstlern setzt sich aus der so genannten Fremdvermarktung, also einem Verkauf der künstlerischen Leistung über Kunsthändler, Verleger, Künstleragenten, professionelle Veranstalter oder Tonträgerhersteller, und der so genannten Selbstvermarktung, also dem unmittelbaren Verkauf der künstlerischen Leistung durch den Künstler an den Endverbraucher, zusammen. Der Rechnungsprüfungsausschuss will nun offenbar den Selbstvermarktungsanteil des Künstlereinkommens ermitteln lassen, um Argumente zu finden, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse nochmals abzusenken. Bereits im Jahre 1999 wurde der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse um 20 Prozent gekürzt. In der darauf folgenden Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes konnte erreicht werden, dass der Bundeszuschuss vom Selbstvermarktungsanteil entkoppelt wurde, damit er dauerhaft gesichert ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, der eigentlich die korrekte Haushaltsführung des Bundes prüfen soll, besteht gegen den Rat der Kultur- und Sozialpolitiker im Deutschen Bundestag und gegen das Votum der Sozialministerin Ulla Schmidt auf einer Untersuchung zur Höhe des Selbstvermarktungsanteils des Künstlereinkommens. Er besteht darauf, obwohl der Selbstvermarktungsanteil zur Festsetzung des Bundeszuschusses nach der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes keine Bedeutung mehr hat. Steht dahinter politisches Kalkül oder nur Halsstarrigkeit?
Eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist es allemal.“

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