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Ausgabe 2004/03
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nmz 2004/03 | Seite 15
53. Jahrgang | März
Deutscher Kulturrat

Kommentar

Wunderglaube

Künstlerinnen und Künstler verfügen über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund 11.100 Euro, das ist nur ein Drittel des Einkommens eines normalen Arbeitnehmers. Den Vergleich zu anderen freiberuflich arbeitenden Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ärzten will ich erst gar nicht anstellen. Das geringe Einkommen der Künstler zieht automatisch eine kleine Rente nach sich. Nach vierzig Versicherungsjahren können Künstler mit einer Rente von rund 400 Euro im Monat rechnen. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Noch bedrückender ist die Lage der Künstlergeneration, die jetzt und in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen. Sie können die geforderten vierzig Versicherungsjahre gar nicht erreichen, da die Künstlersozialversicherung erst 1983 gegründet wurde. Sie müssen mit durchschnittlich 200 Euro im Monat auskommen und sind auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.

Bei der Altersabsicherung hat die Künstlersozialversicherung im Gegensatz zur Krankenabsicherung den entscheidenden sozialen Durchbruch für Künstlerinnen und Künstler nicht gebracht. Ging man bei der Gründung der Künstlersozialkasse noch davon aus, dass die Altersarmut von Künstlern ein zeitlich begrenzter Umstand sei, ist heute festzustellen, dass das Problem der Altersarmut nach wie vor besteht und sich für die Generation der heute 45- bis 65-jährigen Künstlerinnen und Künstler, wegen der zu geringen Versicherungszeit zu einem immer größer werdenden sozialen Problem entwickelt.

Eine Rettung vom Staat für diese von der Politik schmeichelhaft genannten „Altlasten“ ist kaum zu erwarten. Die aktuelle sozialpolitische Diskussion ist dadurch geprägt, dass über Leistungskürzungen und nicht über eine Ausweitung der Sozialleistungen diskutiert wird. Alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen müssen zur Zeit massive Einschnitte in den sozialen Sicherungssystemen wie der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung hinnehmen. Bezieher geringer Einkommen, so auch Künstler, treffen diese Einschnitte besonders hart. Vor dem Hintergrund dieser Debatten wird es äußerst schwer sein, neue zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen in der Sozialgesetzgebung für Künstler zu erreichen. Die Bundesregierung hat gerade erst unmissverständlich erklärt, dass sie in dieser Legislaturperiode keine Maßnahmen in der Sozialgesetzgebung plant, um die soziale Lage der Künstler zu verbessern. Trotzdem muss jetzt gehandelt werden. Wir brauchen einen Rentenfonds, der dauerhaft Künstlern Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter gewährt. Die Mittel könnten aus Sondermarken, ähnlich der Sondermarke „Für den Sport“, und aus Sondermünzprägungen erwirtschaftet werden. Auch könnte der Erlös aus speziellen Kulturveranstaltungen an den Rentenfonds gehen. Zu denken ist an Konzerte und Galas, deren Erlöse zu Gunsten des Fonds gehen, oder dass an einem Tag im Jahr die Einnahmen aus allen Theater- und Konzertveranstaltungen sowie der Eintritt in Museen und auch in Kinos an den Fonds fließen. Um die finanzielle Katastrophe für die alten Künstlerinnen und Künstler zu verhindern, darf nicht weiter auf ein Wunder gehofft werden.

Olaf Zimmermann

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