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Ausgabe 2006/03
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nmz 2006/03 | Seite 48
55. Jahrgang | März
Wortlaut

Wortlaut

Aushöhlung des Kulturauftrags

Rechtsanwalt und Bundesminster a.D. Gerhart Baum in einer Pressemeldung vom 10. Januar 2006:

Gerhart Baum

Gerhart Baum

Der wachsende Unmut und die öffentliche Kritik an der Aushöhlung des Kulturauftrags durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk durch das Programm einiger Kulturwellen der ARD, vor allen dingen des RBB in Berlin veranlasst mich zu folgenden Feststellungen und Schlussfolgerungen: Die Kulturwelle des RBB erfüllt nicht mehr den grundgesetzlich gebotenen Kulturauftrag. Sie verstößt auch gegen Europäisches Wettbewerbsrecht. Diese Art der Programmgestaltung entzieht dem öffentlich rechtlichen Gebührensystem die Rechtfertigung.

Der RBB hat in einer öffentlichen Erklärung zum Ausdruck gebracht, dass er das Programm dem allgemeinen Geschmack mehr anpassen wolle. Dementsprechend hat das Programm seiner Kulturwelle bei drastischem Abbau u.a. in den Bereichen der Neuen und Alten Musik erhebliche Qualitätseinbußen erlitten. Die EU-Kommission wird zu prüfen haben – eine solche Prüfung wird von meiner Seite initiiert –, ob diese Entwicklung mit der Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission zur Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung von Mai 2005 noch im Einklang ist. Darin wird unter anderem die Befriedigung der „kulturellen Bedürfnisse“ durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk als Abgrenzung gegenüber den privaten Anbietern hingewiesen. Eine dementsprechende Ergänzung des Staatsvertrags wird angekündigt.

Der RBB erfüllt mit dem Programm seiner Kulturwelle nicht die verbindlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das öffentlich rechtliche Rundfunksystem. Das Gericht ist der Meinung, dass die „besondere Eigenart“ des öffentlichen Rundfunks – „namentlich seine Finanzierung durch Gebühren“ – erst durch die Erbringung solcher Programmteile ihre Rechtfertigung findet, die unter kommerziellen Bedingungen defizitär bleiben. Der öffentlich rechtliche Rundfunk findet diese Rechtfertigung nicht schon darin, „dass sich jeweils möglichst viele Menschen einschalten, sondern erst darin, dass er neben massenattraktiven Sendungen auch anspruchsvolle kulturelle Sendungen“ mit „hohem Kostenaufwand“ in seinem Programm hat, „die nur für eine geringe Zahl von Teilnehmern von Interesse sind“.

Die Intendantin des RBB ist aufgefordert einen Kurswechsel vorzunehmen, der auch dem kulturellen Anspruch der deutschen Hauptstadt Rechnung trägt. Die vielfach geäußerte Kritik an anderen Kulturwellen – vor allem des NDR, MDR und des HR sollte Anlass für eine unabhängige sachverständige Begutachtung sein, nachdem die Aufsichtsgremien diese Aufgaben offenbar nicht wahrnehmen.

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