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Ausgabe 2006/07
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nmz 2006/07 | Seite 3-4
55. Jahrgang | Jul./Aug.
Magazin

Zukunft für das Land der Ideen

Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Gespräch mit der neuen musikzeitung

Das Amt des Staatsministers für Kultur und Medien ist – trotz gegenteiliger Befürchtungen – auch nach dem Regierungswechsel im Herbst 2005 erhalten geblieben. Mit Bernd Neumann wurde ein ausgewiesener Medienfachmann zum „Kulturstaatsminister“ berufen. Sehr zügig vorangetrieben wurden während seiner ersten 100 Tage Gesetzesvorhaben wie die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgüterschutz aus dem Jahre 1970 oder das Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek. Wie alle Kunstsparten hat auch die Musikwelt Erwartungen an den neuen Kulturstaatsminister. Die neue musikzeitung hat bei Bernd Neumann nachgefragt.

neue musikzeitung: Herr Neumann, vor kurzem kam GermanSounds, das erst vor zwei Jahren gegründete deutsche Musikexportbüro, in die Schlagzeilen. Es droht der Konkurs, da die Bundesmittel ausbleiben sollten. Hat das Musikexportbüro in der jetzigen Form noch Zukunft?

Bernd Neumann.

Bernd Neumann.
Foto: Deutscher Bundestag

Bernd Neumann: Die Bundesmittel für das Musikexportbüro waren von Anfang an nur als Anschubfinanzierung mit zeitlicher Begrenzung vereinbart, danach sollte das Büro sich mit Unterstützung der Musikwirtschaft selbst tragen. Wir haben von 2003 bis 2005 den Aufbau von GermanSounds gefördert. Ziel war es, eine nachhaltige Struktur zu schaffen, um den Export von deutscher Rock- und Popmusik zu verbessern und dadurch gleichzeitig die Chancen für den künstlerischen Nachwuchs zu steigern. GermanSounds sollte die bereits vorhandenen staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten koordinieren und somit ein Netzwerk etablieren, das die Interessen der deutschen Musikwirtschaft bündelt. Als Kulturstaatsminister bin ich mit verantwortlich dafür, die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende zu verbessern – insofern war die staatliche Anschubfinanzierung für GermanSounds gerechtfertigt. Es bestand aber immer Einvernehmen darüber , dass der Betrieb danach von denen getragen wird, die hauptsächlich ein wirtschaftliches Interesse hieran haben. Diese Idee ist nach wie vor richtig; allerdings war der Vollzug nicht optimal, so dass die aus der Musikwirtschaft Beteiligten über ein neues Konzept nachdenken.

nmz: Die Musikwirtschaft klagt seit Jahren über sinkende Umsätze. Davon sind neben den CD-Herstellern auch die Komponisten betroffen. Wichtige Rahmenbedingungen sind in der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gegeben, die jetzt in nationales Recht transferiert werden soll. Bis auf die Gerätehersteller sind jedoch alle Beteiligten unzufrieden. Können Sie das nachvollziehen? Ist kreative Arbeit in Deutschland nichts mehr wert?

Neumann: Am 22. März hat das Kabinett den zweiten Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, den so genannten Zweiten Korb beschlossen. Wir fahren also damit fort, das Urheberrecht an die tiefgreifenden technischen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Die Vorgaben der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“, auf die Sie sich beziehen, wurden bereits mit dem ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Dieses Gesetz gilt seit 2003. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Urheber auch bei der Verwertung im Internet zu schützen. Im Zweiten Korb geht es aus kulturpolitischer Sicht nun vor allem darum, die Rechte der Urheber im digitalen Umfeld zu wahren und sie vor Diebstahl ihres geistigen Eigentums zu schützen. Die digitale Technik macht es heute möglich, eine Vielzahl von Kopien mit kaum wahrnehmbarem Qualitätsverlust gegenüber dem Original herzustellen und diese blitzschnell weltweit zu verbreiten. Hierauf muss reagiert werden. Es muss geregelt werden, was im digitalen Umfeld zulässig sein soll und wie den Urhebern die ihnen dafür zustehende angemessene Vergütung gesichert werden kann. Was nicht zulässig ist, muss wahrnehmbar verboten sein. Wir müssen ein Unrechtsbewusstsein dafür schaffen, dass illegales Kopieren Diebstahl geistigen Eigentums ist. Dabei geht es nicht darum, die Nutzung von legalen Privatkopien zu verbieten oder die Schulhöfe zu kriminalisieren. Die Verletzung geistigen Eigentums muss ebenso ernst genommen werden wie die Verletzung gegenständlichen Eigentums durch Diebstahl. Mir ist es gelungen, so, wie ich es der Musikwirtschaft bei der jüngsten MIDEM in Cannes versprochen hatte, die im ursprünglichen Entwurf der Justizministerin enthaltene sogenannte Bagatellklausel zu entfernen. Diese Bagatellklausel sah vor, illegales Kopieren in beschränktem, kleinem Umfang von vornherein von der Strafverfolgung auszunehmen. Das wäre ein verheerendes Signal gegen den Schutz des geistigen Eigentums gewesen. Die Zukunft Deutschlands liegt darin, dass wir uns als Land der Ideen verstehen. Wir müssen Ideen schützen und die Umsetzung guter Ideen ermöglichen. Das gilt im technischen Bereich genauso wie für künstlerische Werke. Bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gibt es Punkte, bei denen die Urheber und Kreativen ihr Interesse nicht voll gewahrt sehen, das kann ich nachvollziehen. Ich musste mich mit der für diese Thematik federführenden Justizministerin – nachdem diese die Bagatellklausel aufgeben musste – auf einen Kompromiss einigen. Wir waren uns einig, dass im jetzt stattfindenden parlamentarischen Verfahren gegebenenfalls Änderungen möglich sind.

nmz: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in der Krise: Massive Mindereinnahmen bei den Gebühren machen Einschnitte nötig. Gleichzeitig stellt der Rundfunk seine ureigenste Aufgabe und seine Legitimation, nämlich den Kulturauftrag, immer stärker in Frage. Der Rechtsanwalt und Bundesminister a.D., Gerhart Baum, konstatierte kürzlich eine „Aushöhlung des Kulturauftrags“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und will eine Prüfung durch die EU-Kommission initiieren. Halten Sie das für einen sinnvollen Weg?

Neumann: Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Kürzung, sondern eine Erhöhung der Gebühren durch die Ministerpräsidenten bestätigt bekommen hat. Diese Erhöhung ist allerdings nicht in der geforderten Höhe erfolgt, das ist richtig. Von einer Krise zu sprechen ist deshalb abwegig. Mit mehr als sieben Milliarden Gebührengeldern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland der bestausgestattetste der Welt. Ich halte den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für essentiell. Nur dadurch rechtfertigt sich der hohe Gebührenabzug bei den Bürgern. Der Bildungs- und Kulturauftrag ist das Lebenselixier der öffentlich-rechtlichen Sender, und dessen sind sich die Anstalten auch bewusst. Man muss sie immer wieder daran erinnern, insbesondere wenn man hört, dass das Programm der Anstalten auf Kosten der Kultur umstrukturiert wird. Gleichzeitig sind es aber auch vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, in denen Kultur überhaupt ihren Platz findet. Ich ermutige die öffentlich-rechtlichen Sender, ihr kulturelles Programm zu stärken – im eigenen Interesse. Für die klassischen Kulturangebote gilt der Satz des ehemaligen Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Rudolf Scharf, dass sich Kultur nicht bezahlt macht, sich aber am Ende auszahlt. Die EU-Kommission halte ich gerade nicht für die richtige Ansprechpartnerin zur Stärkung des Kulturauftrags im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Das müssen wir auf nationaler Ebene beziehungsweise in Staatsverträgen durch die Länder einfordern. Die Anstalten selbst müssen diesem Qualitätsanspruch Rechnung tragen und ihre Aufsichtsgremien kontrollieren. Es ist ausschließlich eine nationale Angelegenheit der Mitgliedstaaten, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren, nicht Sache der EU. So steht es im Amsterdamer Protokoll zum EG-Vertrag. Wir sind gut beraten, diesen Gestaltungsspielraum aktiv und kreativ mit Leben zu füllen.

nmz: Als wichtigstes Vorhaben innerhalb der ersten 100 Tage nannten Sie die Fusion der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes. Wann und wie kann diese Fusion Wirklichkeit werden? Schwebt nun das Proporzdenken bei der Mittelvergabe auch über einer neuen Kulturstiftung?

Neumann: Bereits seit einiger Zeit widme ich mich dem Thema der Fusion der beiden Kulturstiftungen und führe mit den Stiftungen und mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Länder ausführliche Gespräche über die Struktur und die Aufgaben einer gemeinsamen Kulturstiftung. Dieses Thema wird bereits seit 30 Jahren diskutiert und birgt viele kultur- wie auch verfassungspolitische Implikationen. Deshalb konnte das Projekt von meinen Vorgängern nicht realisiert werden. Mehrere Punkte müssen noch geklärt und abgestimmt werden. Wichtig ist, dass die vereinigte Stiftung inhaltlich die Möglichkeit hat, neue Projekte zu erarbeiten und damit mehr als die Summe ihrer bisherigen Teile zu sein. Mit dem von Ihnen so bezeichneten Proporzdenken spielen Sie auf eine mögliche regionale Ausgewogenheit an, die ein Förderkriterium in einer gemeinsamen Stiftung sein könnte. Dazu habe ich eine klare Meinung: Regionaler Proporz darf niemals im Vordergrund stehen; das wäre das Ende einer nach Qualität und kultureller Bedeutsamkeit ausgerichteten Förderung. Diese aber halte ich für unverzichtbar.

nmz: „Kultur ist Ländersache“. Mit diesem Diktum aus den Ländern müssen auch Sie leben. Wo sehen Sie Ihre Handlungsspielräume?

Neumann: Der Satz stimmt und stimmt zugleich aber auch nicht. Erstens hat der Bund auch nach dem Grundgesetz Pflichtaufgaben im Bereich Kultur wahrzunehmen – ich erinnere an die Auswärtige Kulturpolitik und den Kulturgutschutz wie auch an viele die Rahmenbedingungen der Kultur betreffenden Punkte (Urheberrecht, Künstlersozialversicherung, Mehrwertsteuer und so weiter). Außerdem nimmt der Bund ja auf gesetzlicher Grundlage eine Verantwortung beziehungsweise Mitverantwortung zur Förderung von bestimmten kulturellen Einrichtungen wahr – hier denke ich zum Beispiel an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, an die Deutsche Nationalbibliothek, die Deutsche Welle, an die Gedenkstätten von nationaler Bedeutung oder den Bereich der Förderung der deutschen Kultur im Ausland auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes. All das sind Beispiele dafür, dass der Bund dort Verantwortung im kulturellen Bereich wahrnehmen muss und wahrnimmt, wo auch die Gesamtheit der Bundesländer überfordert wäre, um die kulturelle Repräsentation unseres Landes nach innen und außen zu gewährleisten. Der Deutsche Musikrat ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Die Länder fördern ihre Landesmusikräte mit Projekten, die auf die spezifische Situation des jeweiligen Landes zugeschnitten sind. Dennoch wird niemand bestreiten, dass es wichtig ist, mit dem Deutschen Musikrat ein bundesweites Dach zu haben, das Kommunikator nach innen und natürlich auch nach außen, in die europäische und weltweite Kulturszene ist. Die Talentförderung zum Beispiel, wie sie mit dem Wettbewerb „Jugend musiziert“ so erfolgreich praktiziert wird, kann nicht auf Landesebene Halt machen, wenn sich die Musikerinnen und Musiker in einem internationalen Wettbewerb bewähren sollen. An der Frage, wer die Projekte auf Bundesebene finanzieren soll, den Deutschen Musikwettbewerb, das Bundesjugendorchester, das Deutsche Musikinformationszentrum und so weiter, wird dann sehr schnell klar, dass die Länder dies gar nicht finanzieren wollen und können und dem Bund hier eine Aufgabe aus der „Natur der Sache“ zufällt. „Kultur ist Ländersache“ verwischt allerdings auch etwas, dass eigentlich die Gemeinden mit rund 3,6 Mrd. die größte Last der Kulturfinanzierung in Deutschland tragen. Sie entscheiden, wie sich die kulturelle Infrastruktur gestaltet, wie viele Theater und Orchester man unterhält, welche Museen man errichtet und trägt, wie viel Zuschüsse an die Musikschulen und Bibliotheken, an Kulturzentren und Vereine gehen. Die Länder wiederum, die mit rund 3,4 Mrd. fast so viel wie die Gemeinden für Kultur ausgeben, entscheiden danach, welche Förderungen im besonderen Landesinteresse liegen, wo Landesaufgaben wahrzunehmen sind, wo besondere Akzente zu setzen sind. Nichts anderes will letztendlich der Bund auf seiner Ebene tun. Kooperativer Föderalismus kann so einfach sein, wenn alle sich einig sind. Er dient der Kultur am meisten.

nmz: Was verstehen Sie unter dem Modewort „Leitkultur“? Brauchen wir überhaupt eine? Und wenn ja: eine deutsche, eine europäische oder eine ohne Adjektiv?

Neumann: Die heftige Debatte entzündete sich ja damals an der Forderung, dass sich Zuwanderer unserer deutschen Kultur im Sinne einer Leitkultur anpassen müssten. Diese Wortwahl löst Missverständnisse aus und wirkt apodiktisch. Aber der Fragestellung, die dahinter steht, dürfen wir uns natürlich nicht entziehen: Was ist der gemeinsame Nenner, der unser Gemeinwesen, unsere Gesellschaft zusammenhält, der das nicht nur friedliche, sondern auch solidarische Zusammenleben ermöglicht? Das gilt für Deutschland übrigens genauso wie für Europa. Das Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn es allgemein akzeptierte Grundorientierungen und ethisch moralische Werte gibt, die natürlich Raum lassen müssen für unterschiedliche Lebensweisen. Diese Grundorientierungen und Werte basieren auf unserer christlich-abendländischen Geschichte und Kultur und finden Ausdruck in unserer Verfassung. Einhaltung der Menschenwürde und Menschenrechte, Toleranz im Umgang mit Andersdenkenden und Andersgläubigen, Gleichheit von Mann und Frau sind wichtige Stichworte. Dieses sind Werte, die auch in anderen europäischen Ländern Grundlage sind. Was uns darüber hinaus als Deutsche verbindet, ist die gemeinsame Sprache. Diese genannten Essentials müssen von all denen, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, akzeptiert und mitgetragen werden.

nmz: Ex-Innenminister Otto Schily sprach vor einigen Jahren davon, dass Musikschulen die innere Sicherheit schützen. Könnten Sie sich dieser Auffassung anschließen?

Neumann: Otto Schilys Bemerkung erscheint wie eine Variation über den Satz „Böse Menschen haben keine Lieder“. Natürlich ist die Aussage überspitzt. Tatsächlich aber leisten die Musikschulen einen eminent wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, die – wie jede Bildung – eine Grundvoraussetzung für Verständnis ist. Die Musikschulen sind kommunale Einrichtungen. Gleichwohl ist der Bund entschlossen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur kulturellen Bildung beizutragen. Im Koalitionsvertrag findet sich dementsprechend auch der „Aspekt der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an Kulturangeboten“.

nmz: Welche Aufgabe hat staatliche Musikförderung in Ihren Augen?

Neumann: Deutschland verfügt sowohl über ein immens reiches musikalisches Erbe als auch über eine höchst lebendige aktuelle Musiklandschaft. Staatliche Musikförderung muss selbstverständliche beide Aspekte im Auge haben und handelt auch entsprechend. So fördert mein Haus beispielsweise Gedenkstätten, die an herausragende Komponisten erinnern, ebenso wie den musikalischen Spitzennachwuchs oder Projekte in den vielfältigen Bereichen zeitgenössischer Musik. Die Breitenmusikförderung ist laut Grundgesetz eine Aufgabe der Länder. Dennoch werden für den Spitzenbereich der Laienmusik Bundesmittel bereitgestellt. Für den gesamten Bereich der Breitenkultur haben wir auch allgemeinpolitische Fragen im Blick, zum Beispiel steuerrechtliche Fragen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.

nmz: Welchen Beitrag kann Musik im Rahmen eines kulturellen Dialoges zwischen Nationen, insbesondere aber zwischen Ethnien spielen?

Neumann: Musik ist universell, sie ermöglicht, sich emotional zu begegnen und zu verständigen. Ein Orchesterkonzert kann dies zum Beispiel erreichen. Wer fragt bei einem Meisterwerk primär danach, welcher nationalen Musikkultur es zuzuordnen ist? Aber auf der anderen Seite ist klar, dass es Wechselwirkungen und Einflüsse in den Musiksprachen der Welt gibt. Die charakteristische Musik aus den Kulturnationen im Vorderen Orient ist von europäischen Komponisten in manchen Aspekten und Wendungen aufgenommen geworden. Und der Orient-Pop ist in Deutschland schon eine Selbstverständlichkeit. Die Musiksprache der Menschen, die aus anderen Teilen der Welt zu uns gekommen sind, sind für uns eine Bereicherung. Musik argumentiert nicht, sie will das Gefühl öffnen für die Welt. Verständigung und Austausch über Musik sind unverzichtbare Bestandteile des Dialoges der Kulturen.

Interview: Andreas Kolb

 

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