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nmz-archiv
nmz 2006/07 | Seite 3-4
55. Jahrgang | Jul./Aug.
Magazin
Zukunft für das Land der Ideen
Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Gespräch mit der neuen
musikzeitung
Das Amt des Staatsministers für Kultur und Medien ist –
trotz gegenteiliger Befürchtungen – auch nach dem Regierungswechsel
im Herbst 2005 erhalten geblieben. Mit Bernd Neumann wurde ein ausgewiesener
Medienfachmann zum „Kulturstaatsminister“ berufen. Sehr
zügig vorangetrieben wurden während seiner ersten 100
Tage Gesetzesvorhaben wie die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens
zum Kulturgüterschutz aus dem Jahre 1970 oder das Gesetz zur
Deutschen Nationalbibliothek. Wie alle Kunstsparten hat auch die
Musikwelt Erwartungen an den neuen Kulturstaatsminister. Die neue
musikzeitung hat bei Bernd Neumann nachgefragt.
neue musikzeitung: Herr Neumann, vor kurzem kam
GermanSounds, das erst vor zwei Jahren gegründete deutsche
Musikexportbüro, in die Schlagzeilen. Es droht der Konkurs,
da die Bundesmittel ausbleiben sollten. Hat das Musikexportbüro
in der jetzigen Form noch Zukunft?
Bernd Neumann.
Foto: Deutscher Bundestag
Bernd Neumann: Die Bundesmittel für das Musikexportbüro
waren von Anfang an nur als Anschubfinanzierung mit zeitlicher Begrenzung
vereinbart, danach sollte das Büro sich mit Unterstützung
der Musikwirtschaft selbst tragen. Wir haben von 2003 bis 2005 den
Aufbau von GermanSounds gefördert. Ziel war es, eine nachhaltige
Struktur zu schaffen, um den Export von deutscher Rock- und Popmusik
zu verbessern und dadurch gleichzeitig die Chancen für den
künstlerischen Nachwuchs zu steigern. GermanSounds sollte die
bereits vorhandenen staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten
koordinieren und somit ein Netzwerk etablieren, das die Interessen
der deutschen Musikwirtschaft bündelt. Als Kulturstaatsminister
bin ich mit verantwortlich dafür, die Rahmenbedingungen für
Kulturschaffende zu verbessern – insofern war die staatliche
Anschubfinanzierung für GermanSounds gerechtfertigt. Es bestand
aber immer Einvernehmen darüber , dass der Betrieb danach von
denen getragen wird, die hauptsächlich ein wirtschaftliches
Interesse hieran haben. Diese Idee ist nach wie vor richtig; allerdings
war der Vollzug nicht optimal, so dass die aus der Musikwirtschaft
Beteiligten über ein neues Konzept nachdenken.
nmz: Die Musikwirtschaft klagt seit Jahren über
sinkende Umsätze. Davon sind neben den CD-Herstellern auch
die Komponisten betroffen. Wichtige Rahmenbedingungen sind in der
EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“
gegeben, die jetzt in nationales Recht transferiert werden soll.
Bis auf die Gerätehersteller sind jedoch alle Beteiligten unzufrieden.
Können Sie das nachvollziehen? Ist kreative Arbeit in Deutschland
nichts mehr wert?
Neumann: Am 22. März hat das Kabinett den
zweiten Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft,
den so genannten Zweiten Korb beschlossen. Wir fahren also damit
fort, das Urheberrecht an die tiefgreifenden technischen Entwicklungen
der letzten Jahre anzupassen. Die Vorgaben der EU-Richtlinie „Urheberrecht
in der Informationsgesellschaft“, auf die Sie sich beziehen,
wurden bereits mit dem ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Dieses Gesetz gilt seit
2003. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich,
den Urheber auch bei der Verwertung im Internet zu schützen.
Im Zweiten Korb geht es aus kulturpolitischer Sicht nun vor allem
darum, die Rechte der Urheber im digitalen Umfeld zu wahren und
sie vor Diebstahl ihres geistigen Eigentums zu schützen. Die
digitale Technik macht es heute möglich, eine Vielzahl von
Kopien mit kaum wahrnehmbarem Qualitätsverlust gegenüber
dem Original herzustellen und diese blitzschnell weltweit zu verbreiten.
Hierauf muss reagiert werden. Es muss geregelt werden, was im digitalen
Umfeld zulässig sein soll und wie den Urhebern die ihnen dafür
zustehende angemessene Vergütung gesichert werden kann. Was
nicht zulässig ist, muss wahrnehmbar verboten sein. Wir müssen
ein Unrechtsbewusstsein dafür schaffen, dass illegales Kopieren
Diebstahl geistigen Eigentums ist. Dabei geht es nicht darum, die
Nutzung von legalen Privatkopien zu verbieten oder die Schulhöfe
zu kriminalisieren. Die Verletzung geistigen Eigentums muss ebenso
ernst genommen werden wie die Verletzung gegenständlichen Eigentums
durch Diebstahl. Mir ist es gelungen, so, wie ich es der Musikwirtschaft
bei der jüngsten MIDEM in Cannes versprochen hatte, die im
ursprünglichen Entwurf der Justizministerin enthaltene sogenannte
Bagatellklausel zu entfernen. Diese Bagatellklausel sah vor, illegales
Kopieren in beschränktem, kleinem Umfang von vornherein von
der Strafverfolgung auszunehmen. Das wäre ein verheerendes
Signal gegen den Schutz des geistigen Eigentums gewesen. Die Zukunft
Deutschlands liegt darin, dass wir uns als Land der Ideen verstehen.
Wir müssen Ideen schützen und die Umsetzung guter Ideen
ermöglichen. Das gilt im technischen Bereich genauso wie für
künstlerische Werke. Bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf
gibt es Punkte, bei denen die Urheber und Kreativen ihr Interesse
nicht voll gewahrt sehen, das kann ich nachvollziehen. Ich musste
mich mit der für diese Thematik federführenden Justizministerin
– nachdem diese die Bagatellklausel aufgeben musste –
auf einen Kompromiss einigen. Wir waren uns einig, dass im jetzt
stattfindenden parlamentarischen Verfahren gegebenenfalls Änderungen
möglich sind.
nmz: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt
in der Krise: Massive Mindereinnahmen bei den Gebühren machen
Einschnitte nötig. Gleichzeitig stellt der Rundfunk seine ureigenste
Aufgabe und seine Legitimation, nämlich den Kulturauftrag,
immer stärker in Frage. Der Rechtsanwalt und Bundesminister
a.D., Gerhart Baum, konstatierte kürzlich eine „Aushöhlung
des Kulturauftrags“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
und will eine Prüfung durch die EU-Kommission initiieren. Halten
Sie das für einen sinnvollen Weg?
Neumann: Zuerst möchte ich darauf hinweisen,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Kürzung,
sondern eine Erhöhung der Gebühren durch die Ministerpräsidenten
bestätigt bekommen hat. Diese Erhöhung ist allerdings
nicht in der geforderten Höhe erfolgt, das ist richtig. Von
einer Krise zu sprechen ist deshalb abwegig. Mit mehr als sieben
Milliarden Gebührengeldern ist der öffentlich-rechtliche
Rundfunk in Deutschland der bestausgestattetste der Welt. Ich halte
den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für
essentiell. Nur dadurch rechtfertigt sich der hohe Gebührenabzug
bei den Bürgern. Der Bildungs- und Kulturauftrag ist das Lebenselixier
der öffentlich-rechtlichen Sender, und dessen sind sich die
Anstalten auch bewusst. Man muss sie immer wieder daran erinnern,
insbesondere wenn man hört, dass das Programm der Anstalten
auf Kosten der Kultur umstrukturiert wird. Gleichzeitig sind es
aber auch vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, in denen Kultur
überhaupt ihren Platz findet. Ich ermutige die öffentlich-rechtlichen
Sender, ihr kulturelles Programm zu stärken – im eigenen
Interesse. Für die klassischen Kulturangebote gilt der Satz
des ehemaligen Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Rudolf Scharf,
dass sich Kultur nicht bezahlt macht, sich aber am Ende auszahlt.
Die EU-Kommission halte ich gerade nicht für die richtige Ansprechpartnerin
zur Stärkung des Kulturauftrags im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen.
Das müssen wir auf nationaler Ebene beziehungsweise in Staatsverträgen
durch die Länder einfordern. Die Anstalten selbst müssen
diesem Qualitätsanspruch Rechnung tragen und ihre Aufsichtsgremien
kontrollieren. Es ist ausschließlich eine nationale Angelegenheit
der Mitgliedstaaten, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zu definieren, nicht Sache der EU. So steht es im Amsterdamer
Protokoll zum EG-Vertrag. Wir sind gut beraten, diesen Gestaltungsspielraum
aktiv und kreativ mit Leben zu füllen.
nmz: Als wichtigstes Vorhaben innerhalb der ersten
100 Tage nannten Sie die Fusion der Kulturstiftung der Länder
und der Kulturstiftung des Bundes. Wann und wie kann diese Fusion
Wirklichkeit werden? Schwebt nun das Proporzdenken bei der Mittelvergabe
auch über einer neuen Kulturstiftung?
Neumann: Bereits seit einiger Zeit widme ich
mich dem Thema der Fusion der beiden Kulturstiftungen und führe
mit den Stiftungen und mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Länder
ausführliche Gespräche über die Struktur und die
Aufgaben einer gemeinsamen Kulturstiftung. Dieses Thema wird bereits
seit 30 Jahren diskutiert und birgt viele kultur- wie auch verfassungspolitische
Implikationen. Deshalb konnte das Projekt von meinen Vorgängern
nicht realisiert werden. Mehrere Punkte müssen noch geklärt
und abgestimmt werden. Wichtig ist, dass die vereinigte Stiftung
inhaltlich die Möglichkeit hat, neue Projekte zu erarbeiten
und damit mehr als die Summe ihrer bisherigen Teile zu sein. Mit
dem von Ihnen so bezeichneten Proporzdenken spielen Sie auf eine
mögliche regionale Ausgewogenheit an, die ein Förderkriterium
in einer gemeinsamen Stiftung sein könnte. Dazu habe ich eine
klare Meinung: Regionaler Proporz darf niemals im Vordergrund stehen;
das wäre das Ende einer nach Qualität und kultureller
Bedeutsamkeit ausgerichteten Förderung. Diese aber halte ich
für unverzichtbar.
nmz: „Kultur ist Ländersache“.
Mit diesem Diktum aus den Ländern müssen auch Sie leben.
Wo sehen Sie Ihre Handlungsspielräume?
Neumann: Der Satz stimmt und stimmt zugleich
aber auch nicht. Erstens hat der Bund auch nach dem Grundgesetz
Pflichtaufgaben im Bereich Kultur wahrzunehmen – ich erinnere
an die Auswärtige Kulturpolitik und den Kulturgutschutz wie
auch an viele die Rahmenbedingungen der Kultur betreffenden Punkte
(Urheberrecht, Künstlersozialversicherung, Mehrwertsteuer und
so weiter). Außerdem nimmt der Bund ja auf gesetzlicher Grundlage
eine Verantwortung beziehungsweise Mitverantwortung zur Förderung
von bestimmten kulturellen Einrichtungen wahr – hier denke
ich zum Beispiel an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
an die Deutsche Nationalbibliothek, die Deutsche Welle, an die Gedenkstätten
von nationaler Bedeutung oder den Bereich der Förderung der
deutschen Kultur im Ausland auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes.
All das sind Beispiele dafür, dass der Bund dort Verantwortung
im kulturellen Bereich wahrnehmen muss und wahrnimmt, wo auch die
Gesamtheit der Bundesländer überfordert wäre, um
die kulturelle Repräsentation unseres Landes nach innen und
außen zu gewährleisten. Der Deutsche Musikrat ist dafür
ein sehr gutes Beispiel. Die Länder fördern ihre Landesmusikräte
mit Projekten, die auf die spezifische Situation des jeweiligen
Landes zugeschnitten sind. Dennoch wird niemand bestreiten, dass
es wichtig ist, mit dem Deutschen Musikrat ein bundesweites Dach
zu haben, das Kommunikator nach innen und natürlich auch nach
außen, in die europäische und weltweite Kulturszene ist.
Die Talentförderung zum Beispiel, wie sie mit dem Wettbewerb
„Jugend musiziert“ so erfolgreich praktiziert wird,
kann nicht auf Landesebene Halt machen, wenn sich die Musikerinnen
und Musiker in einem internationalen Wettbewerb bewähren sollen.
An der Frage, wer die Projekte auf Bundesebene finanzieren soll,
den Deutschen Musikwettbewerb, das Bundesjugendorchester, das Deutsche
Musikinformationszentrum und so weiter, wird dann sehr schnell klar,
dass die Länder dies gar nicht finanzieren wollen und können
und dem Bund hier eine Aufgabe aus der „Natur der Sache“
zufällt. „Kultur ist Ländersache“ verwischt
allerdings auch etwas, dass eigentlich die Gemeinden mit rund 3,6
Mrd. die größte Last der Kulturfinanzierung in Deutschland
tragen. Sie entscheiden, wie sich die kulturelle Infrastruktur gestaltet,
wie viele Theater und Orchester man unterhält, welche Museen
man errichtet und trägt, wie viel Zuschüsse an die Musikschulen
und Bibliotheken, an Kulturzentren und Vereine gehen. Die Länder
wiederum, die mit rund 3,4 Mrd. fast so viel wie die Gemeinden für
Kultur ausgeben, entscheiden danach, welche Förderungen im
besonderen Landesinteresse liegen, wo Landesaufgaben wahrzunehmen
sind, wo besondere Akzente zu setzen sind. Nichts anderes will letztendlich
der Bund auf seiner Ebene tun. Kooperativer Föderalismus kann
so einfach sein, wenn alle sich einig sind. Er dient der Kultur
am meisten.
nmz: Was verstehen Sie unter dem Modewort „Leitkultur“?
Brauchen wir überhaupt eine? Und wenn ja: eine deutsche, eine
europäische oder eine ohne Adjektiv?
Neumann: Die heftige Debatte entzündete
sich ja damals an der Forderung, dass sich Zuwanderer unserer deutschen
Kultur im Sinne einer Leitkultur anpassen müssten. Diese Wortwahl
löst Missverständnisse aus und wirkt apodiktisch. Aber
der Fragestellung, die dahinter steht, dürfen wir uns natürlich
nicht entziehen: Was ist der gemeinsame Nenner, der unser Gemeinwesen,
unsere Gesellschaft zusammenhält, der das nicht nur friedliche,
sondern auch solidarische Zusammenleben ermöglicht? Das gilt
für Deutschland übrigens genauso wie für Europa.
Das Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn es allgemein akzeptierte
Grundorientierungen und ethisch moralische Werte gibt, die natürlich
Raum lassen müssen für unterschiedliche Lebensweisen.
Diese Grundorientierungen und Werte basieren auf unserer christlich-abendländischen
Geschichte und Kultur und finden Ausdruck in unserer Verfassung.
Einhaltung der Menschenwürde und Menschenrechte, Toleranz im
Umgang mit Andersdenkenden und Andersgläubigen, Gleichheit
von Mann und Frau sind wichtige Stichworte. Dieses sind Werte, die
auch in anderen europäischen Ländern Grundlage sind. Was
uns darüber hinaus als Deutsche verbindet, ist die gemeinsame
Sprache. Diese genannten Essentials müssen von all denen, die
auf Dauer in Deutschland leben wollen, akzeptiert und mitgetragen
werden.
nmz: Ex-Innenminister Otto Schily sprach vor
einigen Jahren davon, dass Musikschulen die innere Sicherheit schützen.
Könnten Sie sich dieser Auffassung anschließen?
Neumann: Otto Schilys Bemerkung erscheint wie
eine Variation über den Satz „Böse Menschen haben
keine Lieder“. Natürlich ist die Aussage überspitzt.
Tatsächlich aber leisten die Musikschulen einen eminent wichtigen
Beitrag zur kulturellen Bildung, die – wie jede Bildung –
eine Grundvoraussetzung für Verständnis ist. Die Musikschulen
sind kommunale Einrichtungen. Gleichwohl ist der Bund entschlossen,
im Rahmen seiner Möglichkeiten zur kulturellen Bildung beizutragen.
Im Koalitionsvertrag findet sich dementsprechend auch der „Aspekt
der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an Kulturangeboten“.
nmz: Welche Aufgabe hat staatliche Musikförderung
in Ihren Augen?
Neumann: Deutschland verfügt sowohl über
ein immens reiches musikalisches Erbe als auch über eine höchst
lebendige aktuelle Musiklandschaft. Staatliche Musikförderung
muss selbstverständliche beide Aspekte im Auge haben und handelt
auch entsprechend. So fördert mein Haus beispielsweise Gedenkstätten,
die an herausragende Komponisten erinnern, ebenso wie den musikalischen
Spitzennachwuchs oder Projekte in den vielfältigen Bereichen
zeitgenössischer Musik. Die Breitenmusikförderung ist
laut Grundgesetz eine Aufgabe der Länder. Dennoch werden für
den Spitzenbereich der Laienmusik Bundesmittel bereitgestellt. Für
den gesamten Bereich der Breitenkultur haben wir auch allgemeinpolitische
Fragen im Blick, zum Beispiel steuerrechtliche Fragen bei ehrenamtlichen
Tätigkeiten.
nmz: Welchen Beitrag kann Musik im Rahmen eines
kulturellen Dialoges zwischen Nationen, insbesondere aber zwischen
Ethnien spielen?
Neumann: Musik ist universell, sie ermöglicht,
sich emotional zu begegnen und zu verständigen. Ein Orchesterkonzert
kann dies zum Beispiel erreichen. Wer fragt bei einem Meisterwerk
primär danach, welcher nationalen Musikkultur es zuzuordnen
ist? Aber auf der anderen Seite ist klar, dass es Wechselwirkungen
und Einflüsse in den Musiksprachen der Welt gibt. Die charakteristische
Musik aus den Kulturnationen im Vorderen Orient ist von europäischen
Komponisten in manchen Aspekten und Wendungen aufgenommen geworden.
Und der Orient-Pop ist in Deutschland schon eine Selbstverständlichkeit.
Die Musiksprache der Menschen, die aus anderen Teilen der Welt zu
uns gekommen sind, sind für uns eine Bereicherung. Musik argumentiert
nicht, sie will das Gefühl öffnen für die Welt. Verständigung
und Austausch über Musik sind unverzichtbare Bestandteile des
Dialoges der Kulturen.