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Ausgabe 2007/03
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nmz 2007/03 | Seite 35
56. Jahrgang | März
Bayerische Musikschulen

„Das habe ich in der Musikschule gelernt!“

VBSM-Präsident Landrat Hanns Dorfner zum Bildungsauftrag der Sing- und Musikschulen

Über 131.000 Kinder und Jugendliche werden an den 215 öffentlichen Sing- und Musikschulen in Bayern an die Musik herangeführt, professionell am Instrument oder an der Stimme ausgebildet und nachhaltig dazu befähigt, Musik auszuüben.

Die Musikschulen in den 800 beteiligten Städten, Märkten und Gemeinden sind die Keimzellen, in denen unter optimalen Rahmenbedingungen künstlerische Potenziale des musikalischen Nachwuchses erkannt, gefördert und gefordert werden. In unseren Musikschulen wachsen junge Menschen heran, die das Singen und Musizieren als einen wertvollen Bestandteil ihres Lebens begreifen. Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler nach einem konsequenten musikpädagogischen Konzept, das alle Entwicklungsstufen vom Kindergarten- bis zum Erwachsenenalter beinhaltet. Ein Herzstück der Musikschularbeit ist das gemeinsame Singen und Musizieren – im Chor, im Orchester oder in der Band. Anlässe für das gemeinschaftliche Musizieren gibt es genug, zum Beispiel regelmäßige Schülervorspiele, Konzerte und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Musikschule oder die Teilnahme an Wettbewerben wie „Jugend musiziert“.

Alois Glück, Präsident des Bayerischen Landtags, hob anlässlich des Bayerischen Musikschultags 2005 in München die Bedeutung der musikalischen Bildung für unsere nachfolgende Generation hervor: „Es wird zu wenig erkannt, dass die Musikerziehung für die persönliche Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung ist. Musikerziehung ist kein Schönheitspreis, sondern ein zentraler Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Bevölkerung. Dies müssen wir sowohl in der pädagogischen Diskussion als auch bei Eltern und Kommunalpolitikern verstärkt bewusst machen.“ Die Bayerische Staatsregierung hat im Bayerischen Musikplan von 1989 den öffentlichen Bildungsauftrag der Sing- und Musikschulen formuliert: „Sing- und Musikschulen sollen die Bevölkerung, insbesondere die Jugend, zum Singen und Musizieren führen. Sie stellen ein breit gefächertes Angebot an Grundfächern, an Vokal- und Instrumentalunterricht sowie an Ensembleunterricht bereit. Ihr Schwerpunkt liegt auf der musikalischen Breitenförderung. Darüber hinaus können sie auch die Voraussetzungen für ein Musikstudium schaffen. Sie ergänzen so den Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen.“ Infolgedessen sind die Sing- und Musikschulen Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens in Bayern.

Wir sind in der glücklichen Lage, dass der Freistaat bereits 1984 die Qualitätsmaßstäbe für das bayerische Musikschulwesen in der Sing- und Musikschulverordnung definiert hat. Die Rechtsverordnung legt fest, dass die Führung der Bezeichnung „Singschule“ und „Musikschule“ an die Erfüllung von Mindestanforderungen gebunden ist. Diese betreffen insbesondere das fachliche Angebot und die Unterrichtsstruktur, die Qualifikation und rechtliche Stellung der Lehrkräfte, die Ordnung für den inneren Betrieb sowie soziale Gesichtspunkte bei der Gebührengestaltung. Diese Qualitätsmaßstäbe sollen den „besonderen Wert dieser Lehrgänge für die musikalische Erziehung der Jugend“ sichern. Die gesetzliche Grundlage für die Sing- und Musikschulverordnung ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu finden (BayEUG, Art. 128, Abs. 2). Die staatliche Schulaufsicht über die Sing- und Musikschulen obliegt den Regierungen.

Gesamtkonzept

Ausgerichtet an den örtlichen Gegebenheiten bieten Sing- und Musikschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten einen an der Nachfrage orientierten Fachunterricht an:

  • Musikalische Früherziehung für Vorschulkinder und Musikalische Grundausbildung für Kinder im Grundschulalter;
  • Vokalunterricht (Singklassen, Stimmbildung, Sologesang);
  • Instrumentalunterricht in Streich-, Zupf-, Blas-, Schlag- und Tasteninstrumenten im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen;

Gemeinschaftliches Singen und Musizieren sowie Musiktheorie (Ensemble- und Ergänzungsfächer).

Die öffentlichen Musikschulen arbeiten somit nach einem durchgängigen musikerzieherischen Gesamtkonzept von der Vorschule bis zum Eintritt ins Berufsleben, leisten musikalische Breitenförderung mit Qualitätsanspruch und fördern Begabte und Leistungsträger. Musikschulen bieten auch fachspezifischen Unterricht für Menschen mit Behinderung an, unter anderem in integrativen Gruppen. Spezielle Angebote für ausländische Mitbürger und der städtepartnerschaftliche Austausch gehören oftmals dazu.

Rund 5.000 haupt- und nebenberufliche Lehrkräfte mit qualifizierter musikpädagogischer Ausbildung eröffnen den Schülern in mehr als 63.000 Wochenstunden die Welt der Melodien, Rhythmen und Akkorde. Die Ergebnisse des Musikschulunterrichts können sich hören und sehen lassen:

  • Mehr als die Hälfte aller Preisträger des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ kommt aus öffentlichen Musikschulen;
  • Fortgeschrittene Musikschüler musizieren in allen überregionalen Ensembles und Landesjugendorchestern;
  • Regelmäßig wirken Musikschulen an Tonaufnahmen sowie an besonderen Projekten in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk mit.

Ein Schwerpunkt der Musikschularbeit ist die Bereicherung des kommunalen Kulturlebens, zum Beispiel in musikalischen Umrahmungen öffentlicher Anlässe, bei Bürgerfesten und öffentlichen Kulturprogrammen oder in Kooperationsprojekten mit allgemein bildenden Schulen, Kindergärten oder Musikvereinen.

Finanzgrundlagen

Der Besuch einer Musikschule ist für Kinder und Jugendliche freiwillig und nur gegen Unterrichtsentgelt möglich. Die Musikschulen bieten ein soziales Gebührensystem für Familien und Einkommensschwache. Als öffentliche Bildungseinrichtungen sind sie fest im kommunalen Aufgabenbereich verankert – entweder als unmittelbare kommunale Einrichtungen (135 kommunale Musikschulen im VBSM) oder in privatrechtlicher Trägerschaft als gemeinnützige eingetragene Vereine (80 e.V.-Musikschulen im VBSM) mit kommunaler Beteiligung. Die öffentlichen Musikschulen lösen in mehr als 160 ehrenamtlichen Fördervereinen und Elternbeiräten ein vielfältiges bürgerschaftliches Engagement aus. Die e.V.-
Musikschulen unseres Verbandes werden von ehrenamtlichen Vorständen verantwortlich geführt.

Der staatliche Förderbetrag von derzeit (netto) 9,7 Mio. Euro, das entspricht
9,6 Prozent der Lehrpersonalausgaben, kommt den Musikschulen mit den beteiligten Gemeinden direkt zugute – sowohl den Städten als auch den Landkreisen und Gemeinden im ländlichen Raum. Der Freistaat aktiviert damit ein Vielfaches an kommunalen Fördermitteln für die Musikschulen, und zwar 52 Mio. Euro, das sind 44 Prozent der Gesamtausgaben baye-
rischer Musikschulen. Die Erfahrung lehrt, dass die bayerischen Kommunen auf jede Erhöhung der staatlichen Musikschulförderung mit verstärkter eigener Finanzleistung reagieren.

Zukunft gestalten

Die bayerischen Musikschulen reagieren auf die aktuellen bildungspolitischen Veränderungen in Vorschule und Schule flexibel und setzen damit ihre erfolgreiche Arbeit als musikalische Bildungspartner mit öffentlichem Auftrag fort. Im Folgenden einige der aktuellen und zukünftigen Arbeitsfelder:

  • • Musik von Anfang an: Kindertageseinrichtungen und öffentliche Musikschulen arbeiten in der Musikalischen Früherziehung der Vorschulkinder bereits seit längerem zusammen. Erzieherinnen und Musikschullehrkräfte stehen dabei immer in engem fachlichen Dialog. Im neuen „Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung“ (2005) ist daher formuliert: „Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit der Musikschule zu und der Pflege des regelmäßigen Kontakts.“ Als Beratungsstelle für die bayerischen Sing- und Musikschulen erteilt der VBSM auch Kindertageseinrichtungen Auskunft zu Fragen der Qualität externer Anbieter.
  • Musikschule macht Schule: Im Baye-rischen Musikplan erklärte die Bayerische Staatsregierung, dass die Musikschulen den Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen ergänzen. Dies ist seit Jahrzehnten erfolgreiche Praxis. Die öffentlichen Musikschulen erfüllen diesen Auftrag zunehmend auch in der Nachmittagsbetreuung der allgemein bildenden Schulen und in der Ganztagsschule. Im März 2005 haben wir mit dem Kultus- und dem Wissenschaftsministerium eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schulen, Musikschulen und Blasmusik zur Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrages geschlossen. Neu eingeführt haben wir – ebenfalls gemeinsam mit Schulen, Ministerien und Blasmusik – den berufsbegleitenden Lehrgang für das Klassenmusizieren mit Blasorchesterinstrumenten, der mit einer staatlichen Anerkennung für die Lehrkräfte abschließt.
  • Musikschulen und Blasmusik: Für die enge Verbindung unserer Musikschulen mit den örtlichen Blaskapellen gibt es seit vielen Jahren eine breite Basis: Musikschulen bilden den Bläsernachwuchs aus; Lehrkräfte sind zugleich als Blaskapellenleiter, Wettbewerbsjuroren und Fortbildungsdozenten in den Musikbünden tätig und übernehmen ehrenamtliche Verbandsfunktionen. Dies alles führte im Januar 2005 zu einer Vereinbarung über eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Blasmusikverband. Weitere Kooperationen mit Laienmusizierverbänden innerhalb des Bayerischen Musikrates bereiten wir zurzeit vor.
  • Kompetenznachweis Musik: Mit der musikalischen Bildung und Erziehung im Musikschulunterricht werden als positive „Nebenwirkungen“ kognitive, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen vermittelt und geschult, die auch für das spätere (Berufs-)Leben von Bedeutung sind: Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Teamgeist. Seit diesem Jahr dokumentieren wir die musikalischen Fähigkeiten und Leistungen und die damit verbundenen Transfereffekte im Kompetenznachweis Musik. Er wird im Einvernehmen mit den beiden Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst an ausgewählte Musikschüler ausgestellt.

„Der Erhalt und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des bestehenden Netzes leistungsfähiger Sing- und Musikschulen“ (Ziel des Landesentwicklungsprogramms 2006) kann nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Kommunen und Freistaat verfolgt werden. Dazu gehören auch unsere Anstrengungen, Kultur und Bildung für alle zu vermitteln.

Deshalb werden wir auch in Zukunft die musikpädagogische Arbeit in unseren Musikschulen weiterentwickeln und die allgemein anerkannte Qualität musikalischer Bildung an den bayerischen Sing- und Musikschulen sichern.

 

 

 

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