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Ausgabe 2008/06
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nmz 2008/06 | Seite 13
57. Jahrgang | Juni
Kulturpolitik

Offenlegung versus Wettbewerbsnachteil

Die Position der GVL zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“

Die GVL, die Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter in Deutschland, begrüßt den von der Enquete-Kommission vorgelegten Schlussbericht, der parteiübergreifend die Bedeutung der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften hervorhebt.

Für die Musik ist die Empfehlung, die Interessen der Rechteinhaber in den Mittelpunkt von Gesetzesänderungen zu stellen, besonders wichtig, steht doch die Intensität der Musiknutzung im umgekehrten Verhältnis zur Bereitschaft, hierfür auch zu zahlen. Jüngste Änderungen bei dem System für die Privatkopierabgabe haben diese Situation leider weiter verschärft. Während die Vervielfältigung von Musik exponentiell wächst, werden immer weniger Musikaufnahmen gekauft. Musiker erleiden dadurch dramatische Einkommensrückgänge. Die privaten Vervielfältigungsvergütungen müssen daher massiv angehoben werden, um das musikalische Schaffen zu sichern. Auch das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wird dem Grundsatz nicht gerecht, die Interessen der Rechteinhaber in den Mittelpunkt zu stellen.

Wir begrüßen es, dass die Enquete-Kommission die Verwertungsgesellschaften als wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt ansieht. Wir sind erleichtert, dass diese Position auch von der Bundesregierung geteilt wird, die diesen Standpunkt deutlich auch gegenüber der EU-Kommission in der Stellungnahme zur Empfehlung über „die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für Online-Musikdienste benötigt werden“, vertreten hat. Die Enquete-Kommission hat auch zu Recht hervorgehoben, dass Verwertungsgesellschaften zur Transparenz gegenüber ihren Wahrnehmungsberechtigten und der Fachaufsicht verpflichtet sind. Wir halten allerdings die Offenlegung bestimmter Gegenseitigkeitsverträge gegenüber einer allgemeinen Öffentlichkeit für zu weitgehend, handelt es sich doch dabei um zum Teil vertrauliche Unterlagen, die auch Geschäftsgeheimnisse enthalten und deren Publizität Wettbewerbsnachteile begründen könnten. Allerdings erwecken die Empfehlungen der Enquete-Kommission zum Teil den irreführenden Eindruck, bei den Feststellungen handele es sich um Ziele, die noch nicht erreicht wurden. Für die Aufsichtsbehörde sind Verwertungsgesellschaften bereits jetzt völlig transparent. Auch die geforderte Mitwirkung der Rechteinhaber an der internen Beschlussfassung ist gesichert, was jedenfalls bei der GVL durch den Beirat gewährleistet ist.

Für dringend notwendig halten wir die Empfehlung, für gesetzliche Vergütungsansprüche eine Hinterlegungspflicht der Nutzer vorzusehen, oder aber Nutzungen untersagen zu können, die ohne Zahlung oder Hinterlegung der gesetzlich geschuldeten Vergütung erfolgen. So ist die GVL mit der unbefriedigenden Situation konfrontiert, dass Rundfunkunternehmen oder Musikveranstalter wie etwa Diskotheken die Rechte der Musiker und Tonträgerhersteller nutzen können, ohne die entsprechende gesetzlich geschuldete Vergütung zu gewährleisten. Dadurch ist die Verwertungsgesellschaft hohen Insolvenzrisiken ausgesetzt und in ihrer Verhandlungsposition erheblich geschwächt. Für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche ist deshalb ein solcher Hinterlegungsanspruch zwingend erforderlich.

Eine Stärkung der Ressourcen der Aufsicht ist im Interesse der Verwertungsgesellschaften und wäre sehr wünschenswert, sie ist allerdings auch schon zum Teil durch personelle Aufstockungen erfolgt.

Gerade im europäischen Vergleich scheint die deutsche Aufsicht durchaus vorbildhaft. Es ist bedauerlich, dass eine solche mit besonderer Fachkompetenz ausgestattete Aufsicht keineswegs europäischer Standard ist. Dies gilt gleichermaßen auch für die von der Enquete-Kommission geforderte Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke, der die GVL nachkommt, gleichzeitig aber feststellen muss, dass eine solche Tradition im europäischen Ausland vielfach fehlt. Hier führt der Mangel an Harmonisierung zu Wettbewerbsnachteilen für die Verwertungsgesellschaften, die entsprechend hohe Standards haben. Denn der Aufwand für die Transparenz und die sozialen und kulturellen Abzüge hat zwangsläufig Auswirkungen auf die an die Rechteinhaber verteilbaren Beträge.

Umso kritischer ist der von der EU-Kommission geforderte Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften zu sehen, der mangels einheitlicher Rahmenbedingungen kein fairer Wettbewerb sein kann. Diese Zusammenhänge erkannt und benannt zu haben ist Verdienst der Enquete-Kommission. Es bleibt zu hoffen, dass auch der Bundestag diesen parteiübergreifenden Konsens teilt und auch vom Europäischen Parlament aufgegriffen wird.

Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer GVL

 

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