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nmz-archiv
nmz 2008/06 | Seite 12
57. Jahrgang | Juni
Kulturpolitik
Die Aufsichtsbehörde stärken
Die VG Musikedition zum Schlussbericht der Enquete
Zunächst ist es erfreulich, dass sich die Enquete-Kommission
klar und eindeutig zum System der kollektiven Rechtewahrnehmung
bekannt und noch einmal betont hat, dass Verwertungsgesellschaften
staatsentlastende, soziale und kulturelle Aufgaben erfüllen
sowie in bedeutsamen Maße auch zur Sicherung der kulturellen
Vielfalt beitragen.
Gleichermaßen positiv zu bewerten ist die Forderung der Kommission
an den Gesetzgeber, die Interessen der Rechteinhaber, unabhängig
von Interessen anderer Wirtschaftszweige, in den Mittelpunkt von
Urheberrechtsänderungen zu stellen, um den Urhebern die verfassungsmäßig
garantierte angemessene Vergütung zu ermöglichen. Die
VG Musikedition sieht sich in ihrer Arbeit bestätigt, da wesentliche
Empfehlungen und Forderungen der Kommission (Kap. 4.3.4) bereits
in vollem Umfang erfüllt werden. Der Inhalt von Gegenseitigkeitsverträgen
sowie die Verteilung der daraus resultierenden Erträge sind
transparent und für jedermann, insbesondere die Mitglieder,
nachvollziehbar. Soweit möglich und aus Kostengründen
vertretbar werden die Erträge aus dem Ausland werkbezogen
an die jeweiligen Rechteinhaber im Wege von Netto-Einzelverrechnung
weitergeleitet.
Die Tatsache, dass mindestens seit dem Jahr 2000 weder von Berechtigten
noch von Nutzern Beschwerden beim Deutschen Patent- und Markenamt über
die VG Musikedition eingegangen sind, darf auch als Beleg dafür
bezeichnet werden, dass die VG Musikedition ihrer gesetzlichen
Transparenzpflicht ausreichend nachkommt. Die VG Musikedition vertritt
die Auffassung, dass spätestens seit der Strukturreform 2005/2006
alle Wahrnehmungsberechtigten, die an der Wertschöpfung beteiligt
sind, in den entscheidungserheblichen Gremien repräsentiert
sind. Verlage können schon ab einem jährlichen Aufkommen
von 300 Euro ordentliches Mitglied der VG Musikedition werden,
Einzelpersonen ab einem Betrag in Höhe von 30 Euro. Dieses
niedrige Mindestaufkommen gewährleistet, dass eine große
Zahl aller Rechteinhaber mit kleinerem Aufkommen die Möglichkeit
haben, an den Entscheidungen innerhalb der VG Musikedition, auch
und vor allem bei der Aufstellung und Änderung von Verteilungsplänen,
mitzuwirken.
Durch die wachsende Internationalisierung der kollektiven Rechtewahrnehmung
besteht die Gefahr, dass zunehmend ausländische Agenturen,
Inkassounternehmen oder ähnliche in Deutschland tätig
werden. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der
Aufsichtsbehörde wünschenswert, damit eine sorgfältige
und intensive Kontrolle aller auf dem Gebiet der kollektiven Rechtewahrnehmung
tätigen Unternehmen gewährleistet wird.
In dem Kapitel „Die kulturelle Tätigkeit der Kirchen“ (Kap.
3.2.1) empfiehlt die Kommission dem Bund, dafür Sorge zu tragen,
dass für die Kirchen die Möglichkeit von Gesamtverträgen
mit Verwertungsgesellschaften beibehalten werden kann, da mit dieser
Rücksicht auf die ehrenamtliche Struktur der Kulturarbeit
der Kirchen Rücksicht genommen wird. Dies ist selbstverständlich
zu unterstützen, gleichzeitig ist allerdings darauf hinzuweisen,
dass nach Auffassung der VG Musikedition die jetzigen Gesamt- oder
Pauschalverträge mit den Kirchen dieser besonderen Situation
bereits vollumfänglich gerecht werden. Es bleibt nämlich
genauso die Pflicht des Gesetzgebers zu gewährleisten, dass
Urheber auch für die Nutzung ihrer Werke im kirchlichen Bereich
eine angemessene Vergütung erhalten.