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Ausgabe 2008/06
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nmz 2008/06 | Seite 23
57. Jahrgang | Juni
Verbandspolitik

Platz im europäischen Umfeld ausbauen

Harry Fuchs im Gespräch mit dem Generaldirektor der AKM Gernot Graninger

Die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind. Die AKM vertritt dabei die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der öffentlichen Aufführung, Sendung und Zurverfügungstellung. Ihre Schwestergesellschaft Austro Mechana vertritt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung gegenüber der Tonträgerindustrie, der Video- und Filmindustrie, der Leerkassettenindustrie, Hörfunk und Fernsehen. Gegründet wurde die AKM im Jahr 1897 und ist somit (nach der französischen SACEM) die zweitälteste Verwertungsgesellschaft Europas. Sie ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich und als private Genossenschaft organisiert. Weiters ist sie Mitglied in der GESAC, der europäischen Dachvereinigung der Urheberrechtsgesellschaften und im internationalen Dachverband CISAC. Für die neue musikzeitung sprach Harry Fuchs mit dem AKM-Generaldirektor Gernot Graninger.

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Gernot Graninger. Foto: AKM

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Bild vergrößernGernot Graninger. Foto: AKM

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neue musikzeitung: Der Musikmarkt ist momentan einem rapiden Wandel unterworfen (Stichwort steter Rückgang bei CD-Verkäufen, Downloadproblematik, geplante Flat Fee-Modelle). Inwieweit ist die AKM als Verwertungsgesellschaft für Aufführungsrechte davon betroffen, beziehungsweise wie reagiert die AKM auf die Marktentwicklungen?
Gernot Graninger: Von diesen Marktentwicklungen sind in erster Linie die Verwertungsgesellschaften betroffen, die die mechanischen Rechte wahrnehmen. Das ist in Österreich die Austro Mechana. Aber auch die AKM ist betroffen, da die Nutzung von Musik in Netzen, wie beispielsweise dem Internet oder Mobilfunknetzen, das Recht der Zurverfügungstellung, also des interaktiven Anbietens, beziehungsweise das Senderecht – zum Beispiel Webcasting oder Simulcasting – berührt. Diese beiden Rechte werden von der AKM wahrgenommen. Die AKM erbringt auch in diesem Bereich umfassende Dienstleistungen.

nmz: Im Rahmen neuer Geschäftsmodelle wird unter anderem das so genannte „creative commons“-Modell diskutiert, in dessen Rahmen in der Extremausprägung schöpferische Werke lizenzfrei als public domain zur Verfügung gestellt werden. Wie steht die AKM dem creative commons-Modell gegenüber?
Graninger: Verwertungsgesellschaften verstehen sich als Serviceeinrichtung für Urheber und sonstige Rechteinhaber. Es steht jedem frei, diesen Service in Anspruch zu nehmen oder seine Rechte unter anderen Bedingungen zu verwerten oder sonst zur Verfügung zu stellen. Plattformen wie „creative commons“ haben ihre Daseinsberechtigung, da sie Möglichkeiten zur Präsentation von Inhalten bieten und auf steigendes Interesse stoßen. Sie haben aber auch ihre Nachteile, die einem bewusst sein müssen. Ein großer Nachteil ist die mangelnde Flexibilität dieses Systems: Wenn sie einmal ihre Rechte dorthin vergeben haben, können sie diese nie mehr wieder zurückholen, sie müssen sich damit abfinden, dass sie keine Vergütung und keine Rechtsdurchsetzung mehr haben können, auch wenn das Werk ökonomischen Erfolg haben wird.

nmz: Es gab seinerzeit eine Empfehlung der Europäischen Kommission, in der ein zentralistisches Lizenzierungsmodell vorgeschlagen wurde, das die Bildung eines Oligopols von wenigen großen Verwertungsgesellschaften begünstigt. Wie kommentieren Sie dieses Ansinnen, beziehungsweise wie hat die AKM darauf reagiert?
Graninger: Die politischen Entscheidungsträger in Europa haben mittlerweile begriffen, dass die Fragmentierung von Repertoires, die aus der Verfügungsgewalt des Rechteinhabers heraus durchaus legitim ist, nicht den Bedürfnissen des Markts gerecht wird. Die Nutzer wollen einen one stop shop und die Möglichkeit, uneingeschränkt über das Weltrepertoire zu verfügen. Es ist mittlerweile aber auch allen Beteiligten klar geworden, dass es kein funktionierendes System geben kann, an dem nicht alle Verwertungsgesellschaften, ob groß oder klein, beteiligt sind. Es wird weiters sehr klar zwischen lokalen und internationalen Nutzungen unterschieden, für die es unterschiedliche Spielregeln geben wird. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

nmz: Es hat ein Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen die AKM und andere Verwertungsgesellschaften gegeben; wie ist hierbei der Stand der Dinge?
Graninger: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die europäischen Verwertungsgesellschaften bemühen sich auf CISAC-Ebene, ein Lizenzmodell für den Online-Bereich auszuarbeiten, das der Kommission vorgeschlagen wird.

nmz: Sehen Sie durch den freien Wettbewerb innerhalb der EU eine Gefahr für die AKM hinsichtlich der Abwerbung von Mitgliedern durch ausländische Verwertungsgesellschaften, beziehungsweise wird die AKM gezielt potenzielle Mitglieder in anderen Ländern ansprechen?
Graninger: Entgegen der Vermutung der Europäischen Kommission hat die AKM die Bewegungsfreiheit ihrer Mitglieder, spätestens seit dem Beitritt Österreichs zum EWR, in keiner Weise eingeschränkt. Es gibt einen Wettbewerb um Mitglieder und das akzeptieren wir auch. Die AKM hat einen hohen Qualitätsstandard – zum Beispiel bei der Verteilungsgenauigkeit – und geringe Kosten zu bieten, das heißt einen im Vergleich zu manch großer europäischer Schwestergesellschaft sensationell niedrigen Spesensatz von 13 Prozent. Es besteht daher kein Grund, uns zu fürchten.

nmz: Die 2005 verabschiedete ­UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen stärkt argumentativ auch die Bedeutung nationaler Verwertungsgesellschaften. Nimmt die AKM diese Konvention zum Anlass für konkrete Aktivitäten?
Graninger: Die österreichische ­UNESCO-Kommission hat vor einiger Zeit eine ARGE „Kulturelle Vielfalt“ ins Leben gerufen, in der auch die AKM vertreten ist. Im Übrigen ist hier auf die langjährige rege Fördertätigkeit der AKM zu verweisen, bei der Projekte, die das österreichische Musikschaffen fördern, finanziell unterstützt werden.

nmz: Laut ihrem Statut stellt die AKM zehn Prozent ihres Sozialabzugs, somit also ein Prozent des Tantiemenaufkommens für Förderungen zur Verfügung. Welche Linie wird bei der Fördervergabe verfolgt, beziehungsweise durch welche konkreten Förderprojekte wird diese Linie repräsentiert?
Graninger: Die Förderungen werden über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AKM, die Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik (GFÖM), www.gfoem.at, abgewickelt. Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden – unter Beachtung der von der Generalversammlung der AKM aufgestellten Förderrichtlinien – die Geschäftsführer der GFÖM. Einen großen Raum bei der Fördertätigkeit nimmt seit jeher die Förderung von Veranstaltungsreihen und Ensembles ein, die überwiegend zeitgenössisches österreichisches Musikschaffen aller Sparten präsentieren.

nmz: Die Veröffentlichung der AKM- Sendezeitstatistik ist für viele Institutionen/Opinion Leader der Musikbranche jedes Jahr aufs Neue Grundlage für massive Kritik am öffentlich-rechtlichen ORF hinsichtlich des nationalen Airplay-Anteils. Wie kommentieren sie das, beziehungsweise nimmt die AKM die Sendezeitstatistik zum Anlass für konkrete Maßnahmen hinsichtlich einer Steigerung des nationalen Anteils am Musikprogramm des ORF, beziehungsweise der Rundfunkstationen allgemein?
Graninger: Unsere Aufgabe als Verwertungsgesellschaft ist es, die uns anvertrauten Rechte bestmöglich in Geld umzuwandeln. Die Programmgestaltung von Rundfunksendungen gehört nicht zu unseren Aufgaben, die Sendezeitstatistik ist lediglich eine Auswertung einer Nutzungserfassung, die eine Grundlage für die Abrechnung darstellt. Meine private Meinung ist, dass der ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt sehr wohl eine kulturelle Verantwortung gegenüber den österreichischen Musikschaffenden hat, nicht nur gegenüber heimischen Interpreten, sondern auch gegenüber den Komponisten, das wird oft vermischt.

nmz: Der ORF ist ja der größte Gebührenzahler, gibt es dadurch für die AKM einen Interessenskonflikt hinsichtlich eines kritischen Auftretens gegenüber dem ORF?
Graninger: Die Größe des Lizenzkunden ORF hat nichts damit zu tun, dass wir keinen Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen können.

nmz: Im Verwertungsbereich der LSG kam es zu einer Zusammenlegung der Bereiche LSG Produzenten und LSG Interpreten. Wäre eine Zusammenlegung der Verwertungsbereiche von AKM und Austro Mechana sinnvoll, wenn nein, welche Vorteile bietet die derzeitige Struktur?
Graninger: Es gibt in vielen Ländern eine Gesellschaft für die Aufführungsrechte und eine für die mechanischen Rechte. AKM und Austro Mechana arbeiten ohnehin sehr eng zusammen. Sie haben zum Beispiel eine gemeinsame Werkedatenbank, die IT-Abteilung der AKM erbringt ihre Dienstleistungen auch für die Austro Mechana, im Bereich der Lizenzierung wird dort, wo es opportun ist, gemeinsam lizenziert, wie beispielsweise bei Online-Nutzungen.

nmz: Im Juli 2006 trat ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz, gleichzeitig auch eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes in Kraft. Inwieweit war die AKM in die Gestaltung des neuen Gesetzes eingebunden, beziehungsweise welche Änderungen haben sich dadurch für die AKM ergeben?
Graninger: Es hat sich beispielsweise eine neue Aufsichtsbehörde etabliert, die wesentlich nachhaltiger und intensiver ihre Kontrolltätigkeit ausübt. Leider schlägt sich das auch in den Kosten nieder.

nmz: Mit welcher Erwartung und welcher Vision blickt die AKM in die Zukunft?
Graninger: Die Herausforderungen werden zunehmend größer, das ist sicher. Die AKM wird ihre bereits bestehende unverzichtbare Rolle für den österreichischen Markt beibehalten und ihren Platz im europäischen Umfeld weiter ausbauen.

Das Gespräch führte Harry Fuchs

AKM in Zahlen

Gründungsjahr: 1897

Zahl der Mitglieder und Bezugsberechtigten gesamt: 17.433 (per 31.12.2007); davon sind
Tantiemenbezugsberechtigte: 16.932
Ordentliche Mitglieder: 501

Lizenzerträge aus dem Inland:
€ 69,2 Mio (2006)

Lizenzerträge aus dem Ausland:
€ 8,6 Mio (2006)

Höhe der Tantiemenausschüttung
an AKM-Bezugsberechtigte:
€ 41,1 Mio (2006)

Höhe der Auszahlungen an ausländische Verwertungsgesellschaften:
€ 23,6 Mio (2006)

Anzahl der Beschäftigten:
151 (per 31.12.2007)

Höhe des Spesenabzugs:
13,38% (2006)

AKM im Vergleich

Gegenüberstellung AKM/GEMA

Deutschland Einwohner: 82,3 Mio
Österreich Einwohner: 8,3 Mio
also ein Verhältnis von 1:10

GEMA Erträge 2005: € 385,05 Mio
(Aufführungs- und Senderecht)
AKM Erträge 2005: € 76,7 Mio

Kostensatz GEMA 2005: 21,4%*
(Aufführungs- und Senderecht)
Kostensatz AKM 2005: 13,68%
Kostensatz GEMA gesamt 2005: 14,1%

* Angabe aus der Rede des Vorstandssprechers Jürgen Becker auf der MGV 2006, veröffentlicht im Jahrbuch 2006/07, Seite 43

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