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nmz-archiv
nmz 2002/09 | Seite 54
51. Jahrgang | September
Dossier: 50 Jahre VdM & Geschichte
der Kulturverbände
Einheitliche Struktur schaffen
Entscheidungen mit weitreichender Wirkung
„1959 trafen wir uns in Remscheid in der damals neu entstandenen
Akademie, deren Leiter Wilhelm Twittenhoff geworden war. Wir trafen
uns dort, um zu beschließen, was man tun könnte. Und
es kam ein dreifacher Beschluss zustande, der natürlich nicht
sofort ausgeführt werden konnte, sondern auf lange Sicht konzipiert
war.
Erstens: Für Musikschulen eine einheitliche Struktur zu schaffen,
eine Struktur, die in der Entwicklung der jungen Menschen zu einer
gewissen menschlichen, geistigen und musikalischen Reife führen
konnte. Also haben wir 1959 einen Strukturplan entwickelt. Dieser
Strukturplan, den ich gemeinsam mit Eckart Rohlfs und Werner Probst
erweiterte, wurde 1966 offiziell die strukturelle Grundlage für
die Musikschulen. Das war das Eine.
Das Zweite war, von vornherein ein anderes Ausbildungssystem zu
schaffen. Wir haben deswegen – auch diese Entwicklung ging
zunächst von Nordrhein-Westfalen aus, war aber innerhalb von
wenigen Jahren durch das ganze Bundesgebiet hindurch festgeschrieben
– das Fach Jugend- und Volksmusik, so hieß es zuerst,
als staatliches Prüfungsfach eingerichtet. Das war etwa 1960.
Und erfreulicherweise hat es nur wenige Jahre gedauert, bis sämtliche
Seminare in der Bundesrepublik diese integrierte Form übernommen
hatten. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle
Fächer, die in der Musikschule gelehrt werden, also von der
Elementarausbildung über die Früherziehung bis zum Streichquartett
Spielen und zum Chorleiter, in die Seminarausbildung eingebaut sind.
Wir mussten drittens dafür sorgen, für unser Lehrpersonal
Hilfsmittel zu finden, um einen systematischen Unterricht durchzuführen,
nachdem der ihnen durch die Kriegsfolgen usw. nur sehr mangelhaft
vermittelt worden war. Wir kamen also auf die Idee, in allmählicher
Arbeit ein Lehrplanwerk zu entwickeln. 1959 bis 1960 wurde ein erster
Versuch gemacht mit einem Lehrplan, der ursprünglich hieß:
„Elementare Musikerziehung“, der aber angesichts der
damaligen Entwicklungen umbenannt wurde in „Musikalische Grundausbildung“.
Dieser Lehrplan wurde noch mehrfach überarbeitet, bis er 1969
seine endgültige damalige Form fand. Die Folge war, dass wir
grundsätzlich ein Lehrplanwerk entwickeln wollten, welches
für die damals an der Musikschule gelehrten Fächer komplett
ausgearbeitet werden sollte.“