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nmz-archiv
nmz 2002/09 | Seite 25
51. Jahrgang | September
Internet/Computer
Webwatch
99 Cent
Seit kurzem ist der Online-Musik-Verkaufsdienst www.popfile.de
der Plattenfirma „Universal“ im Netz. Die Plattenfirma
sieht dies als attraktives Gegenangebot zum illegalen Musiktausch
über die so genannten Musiktauschbörsen an. Im Angebot
sind Künstler wie Eminem, die No Angels oder Papa Roach. 99
Cent pro Song muss man berappen und erhält theoretisch ein
mit Wasserzeichen versehenes Musikstück. Als Publikum hat man
die Jugend im Auge, was sich in konsequenter Duzerei in den Texten
ausdrückt. „Nur bei popfile kannst Du Dir brandheiße
und topaktuelle Tracks ganz legal direkt auf Deine Festplatte downloaden.
Wie das funktioniert? Ganz einfach: Zuerst holst Du Dir die kostenlose
Software My-Playlist. Damit kannst Du dann schon loslegen und alle
Tracks probehören...“ Theoretisch jedenfalls. Mein Versuch
– nach Anmeldung und Download entsprechender Downloadsoftware
– eines der kostenfreien Stücke zu erhalten, scheiterte
bislang. Falls es dennoch klappen sollte, liebe Eltern, bitte auf
die Telefonrechnung achten, denn über sie kann man die Download
abrechnen lassen. Ob dieses Download-Modell funktionieren wird?
Man wird es abwarten müssen.
Free Willi
Ein Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation
(WIPO) in Genf hat entschieden, dass die Webseite www.robbiewilliams.info
dem Sänger zusteht. Schön für Robbie. Ein Aufruf
der Seite führt jedoch nicht zum Ziel. Statt dessen erhält
man momentan die Suchergebnis-Seite der Suchmaschine „Google“,
Suchbegriff „Robbie Williams“: Nicht schön. Fündig
wird man dann doch bei www.robbiewilliams.com.
Andere Topleveldomains wie .net oder .org hingegen sind von anderen
Domaingrabschern belegt und führen auf entsprechende Seiten
zum Kauf der Domains.
Linkhaftung: Gesetzgeberische
Untätigkeit schafft endlich Klarheit
Unter diesem Titel haben die Rechtsanwälte Uwe Jürgens
und Oliver Köster am 4. Juli 2002 in der Internetzeitschrift
Telepolis (http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/on/12721/1.html)
eine ausführliche Würdigung des Problems der Haftung für
Links dargelegt. Entgegen der im Internet vielfach eingesetzten
Mitteilung, dass man für externe Links grundsätzlich nicht
hafte, reicht dies keinesfalls. Diese als Disclaimer bekannten Texte
sind im konkreten Fall sinnlos und befreien einen keineswegs prinzipiell
von der Haftung für die Setzung von Links zu rechtsverletzenden
Internetangeboten. Wie es zu so einer merkwürdigen Deutung
kommen konnte, ist schleierhaft. Im Urteil des LG Hamburg vom 12.
Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98) wird gerade klargestellt, dass eine
solche allgemeine Haftungsfreistellung nicht von der Haftung befreie,
wenn man Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten habe. Auf die
nmz wird man jedoch immer leicht einen Link setzen können.
„So wird zwar zum Beispiel bei Links auf gängige Tageszeitungen
angesichts der stetig wechselnden Inhalte dieser Angebote (z.B.
www.faz.net) keinesfalls von einem zu Eigen machen ausgegangen werden
können“, schreiben die Autoren. Anderer Link zum Thema:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/linkhaftung.htm