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Ausgabe 2002/10
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Deutscher KulturratDeutscher Kulturrat

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nmz 2002/10 | Seite 14
51. Jahrgang | Oktober
Deutscher Kulturrat

Die Zeit drängt!

Jetzt Mittel aus Hilfsprogrammen anfordern

Der Deutsche Kulturrat und der Bundesverband der Freien Berufe haben die speziellen Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Deutschen Ausgleichsbank für die von der Flutkatastrophe betroffenen freiberuflich arbeitenden Bildenden Künstler, Musiklehrer, Schriftsteller, Restauratoren und andere Freiberufler im künstlerischen Bereich vorgestellt.

Der Deutsche Kulturrat dankt der Bundesregierung für die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Fördergeldern für die von der Flutkatastrophe betroffenen Kultureinrichtungen. Die vom Staatsminister für Kultur und Medien zur Verfügung gestellten drei Millionen Euro Soforthilfe werden komplettiert durch ein mittelfristiges Förderprogramm von 100 Mio. Euro speziell für den Kulturbereich. Diese Mittel sind hauptsächlich zur Wiederherstellung der beschädigten Kultureinrichtungen gedacht. Die Kulturstiftung des Bundes hat zwei Millionen Euro Soforthilfe bereitgestellt. Diese Mittel können auch von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden. Die Kulturstiftung der Länder hat 400.000 Euro Soforthilfe für Rettungsmaßnahmen von beschädigten Kulturgütern zur Verfügung gestellt.

Dank der Initiative des Bundesverbands der Freien Berufe konnte jetzt noch erreicht werden, dass bei dem Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft auch die Freien Berufe, das heißt auch alle freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, miteinbezogen wurden. Dieses gilt auch für den Hochwasserhilfsfonds und das Eigenkapital-Hilfsprogramm Hochwasser bei der Deutschen Ausgleichsbank. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Flutkatastrophe hat nicht nur öffentlich geförderte Kultureinrichtungen oder ehrenamtlich arbeitende Kulturvereine getroffen.

Sie hat auch die Lebensgrundlage von freiberuflich arbeitenden Künstlern mit sich gerissen. Ateliers, Büros und Werkstätten der Künstler wurden durch die Flut verwüstet. Kunstwerke, Arbeitsgeräte und Mobiliar wurden vernichtet. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die freiberuflichen Künstler in die Hilfsprogramme für die flutgeschädigten Unternehmen mit aufzunehmen. Wir rufen die betroffenen freiberuflichen Künstler auf, jetzt diese Mittel zu beantragen, damit sie nicht in andere Bereiche abfließen.“

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