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nmz-archiv
nmz 2002/10 | Seite 46
51. Jahrgang | Oktober
Dossier: Kulturstiftungen
Die wichtigsten Kulturfinanzierungsmodelle
Stiftungen · Public Private Partnership · Corporate
Citizenship · Kultursponsoring
Der Staat hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Neben
der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Wirtschaftspolitik,
dem Gesundheitswesen, der Kultur- und Bildungspolitik, der Familienförderung,
dem Umweltschutz und vielem anderen mehr, hat er auch die immer
knapper werdenden Kassen und damit stetig sinkende Haushalte zu
beachten. Wie können die Lücken, die aufgrund sinkender
öffentlicher Ausgaben entstehen geschlossen werden?
Stiftungen
Der Anreiz für Bürger und Unternehmen mehr Geld für
das Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen wurde zum Beispiel
durch eine Überarbeitung des Stiftungssteuerrechts erhöht.
Stiftungen sind „in“ ist überall zu vernehmen.
Die Anzahl steigt und die in diesem sogenannten „Dritten Sektor“
verfügbaren Mittel erhöhen sich ebenfalls stetig.
Nicht zu vergessen ist dabei, dass Stiftungen zur Erfüllung
ihrer satzungsgemäßen Zwecke auch etwa 100.000 feste
Arbeitsplätze in Deutschland benötigen, was darüber
hinaus positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Sozialkassen
hat. Historisch betrachtet gehören Stiftungen zu den ältesten
Einrichtungen bürgerschaftlichen Handelns. Insoweit ist es
nicht verwunderlich, wenn man hört, dass Stiftungen sich schon
immer bemüht haben die Kultur allgemein oder besonders begabte
Personen direkt zu fördern. Es wurden Kultureinrichtungen unterstützt
oder vollständig getragen.
Bei Großprojekten ist heutzutage ein Zusammenwirken zwischen
Stiftung und öffentlicher Hand üblich geworden. Die Gesamtleistung
von Sponsoren, Mäzenen und Stiftungen belaufen sich auf ungefähr
500 Millionen Euro, ehrenamtlich Tätige in kulturellen Einrichtungen
erbringen noch mal zirka 250 Millionen Euro an geldwerten Leistungen.
Auch wenn im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Stiftungen noch Wünsche offen sind, die zu einer unkomplizierteren
Errichtung und Durchführung des Stiftungsbetriebes führen
sollten, bleiben Stiftungen ein nicht mehr wegzudenkendes Element
der Kulturförderung in Deutschland.
Public Private Partnership
Ein weiteres Modell für die Kulturförderung ist Public
Private Partnership (PPP). Hierunter kann jede freiwillige, projektbezogene
Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten
verstanden werden. Es sind gemeinwohlorientierte Aufgaben, die es
gilt im beiderseitigen Interesse zu verwirklichen. Beide Partner
sind gleichberechtigt in das jeweilige Projekt eingebunden. Beim
sogenannten Kooperationsmodell gründen die öffentliche
Hand und der private Akteur zwar ein gemeinsames Unternehmen (welches
auch eine Stiftung sein kann.), in der Regel hält dabei aber
die öffentliche Hand die Mehrheit. Daneben kommt das Betreibermodell
zum tragen, bei welchem die öffentliche Hand den Projektzuschlag
für Planung, Umsetzung oder Finanzierung einer vereinbarten
Aufgabe an den privaten Partner überträgt. Die öffentliche
Hand beschränkt sich in der Regel auf planerische Vorarbeiten
sowie Kontrollen des Projektablaufes. Dieser Form des Public Private
Partnership liegt zumeist ein schuldrechtlicher Vertrag zugrunde.
Auf das Betreibermodell folgt gelegentlich das Konzessionsmodell.
Hier wird auf Basis einer erteilten Konzession durch den privaten
Partner eine Leistung erbracht.
Als Beispiele für gelungene Zusammenarbeit im Bereich des
Public Private Partnership können sich bundesweit mehrere gute
finden lassen. So beschreibt der Institutsleiter des Studienganges
Kultur- und Medienmanagement an der Hochschule für Musik und
Theater in Hamburg, Friedrich Loock, sowohl das Philharmonische
Staatsorchester in Bremen als gelungenes Beispiel wie auch die Stadtbibliothek
in Gütersloh oder das Literaturhaus in München. Auch der
„museum kunst palast“ in Düsseldorf gehört
in diesen Kreis der Aufzählungen dazu.
Corporate Citizenship
Ein weiterer Bereich der Kulturförderung liegt im Corporate
Citizenship (CC). Die Unternehmen spüren eine Verpflichtung
zur Förderung des Gemeinwohls auch ohne eine Partnerschaft
mit der öffentlichen Hand einzugehen. So werden sowohl Räumlichkeiten,
Finanzmittel, als auch Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Verfügung
gestellt um außerhalb des Unternehmens liegende, etwa kulturelle
Aufgaben zu erledigen. Die Unternehmen versprechen sich natürlich
auch eine positive Resonanz auf dieses Engagement. Wenn es gelingt,
darzustellen, dass die Aktivitäten nicht aus „Effekthascherei“
entwickelt werden, dann wird sich auch tatsächlich vom Bereich
des Kultursponsoring abgegrenzt und ein positiver Eindruck erzeugt.
Der Bereich des Kultursponsoring ist die Verfolgung des wirtschaftlichen
Zweckes mittels der Kulturförderung, die kalkuliert eingesetzt
wird. Die Wirkungen echter Kulturförderung sind schwerer vorherzusagen
und sollten auch nicht unter diesem Aspekt getätigt werden.
Es bleibt festzustellen, dass die engagierten Bürgerinnen und
Bürger sowie die engagierten Unternehmen an vielen Stellen
etwa auch steuerlich weiter gefördert werden sollten. Ohne
sie geht es zukünftig immer schlechter. Die verantwortungsvolle
Teilhabe an dem Gemeinwesen ist für die Bürger zwar der
beste Weg zur Verwirklichung der eigenen Identität. Der sich
engagierende Bürger muss sich diesen Luxus aber auch leisten
können.