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nmz-archiv
nmz 2003/05 | Seite 15
52. Jahrgang | Mai
Deutscher Kulturrat
Urheberrecht als Ordnungsrecht
Zum „Internationalen Tag des Urheberrechts”
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf hat
den 26. April zum “Internationalen Tag des Urheberrechts” ausgerufen.
Der Deutsche Kulturrat betonte anlässlich des „Internationalen
Tages des Urheberrechts“ die Bedeutung, die das Urheberrecht
gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland hat.
Ohne ein funktionierendes, modernes und internationales Urheberrecht
wird das geistige Eigentum nicht geschützt und können
die geistigen Leistungen nicht handelbar gemacht werden. Der Schutz
des geistigen Eigentums hat in Deutschland einen hohen Stellenwert.
Er ist die Grundvoraussetzung für das kulturelle Leben. Der
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann,
sagte: „Die heftigen Auseinandersetzungen der letzten eineinhalb
Jahre in Deutschland um das Urhebervertragsrecht und die Umsetzung
der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Informationszeitalter haben
deutlich gemacht, dass es sich bei dem geistigen Eigentum nicht
um eine Nebensächlichkeit handelt. Das Recht des geistigen
Eigentums, das Urheberrecht, ist das Marktordungsrecht des 21.
Jahrhunderts.”