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VdM
nmz-archiv
nmz 2004/02 | Seite 26
53. Jahrgang | Februar
Verband deutscher Musikschulen
Musikschulen stehen bereit
Zum Herbstsymposium 2003 des VdM
13 Bundesländer beteiligten sich mit Vertretern ihrer Kultus-
und/oder Bildungsministerien, mit Landtagsabgeordneten und den Vorsitzenden
der VdM-Landesverbände sowie den Mitgliedern des VdM-Bundesvorstandes
an der Herbsttagung 2003 des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM),
die dem Standort der musikalischen Bildung in der aktuellen und
zukünftigen Bildungs- und Erziehungslandschaft gewidmet war.
Als weitere Gäste auf Bundesebene konnte der Vorsitzende des
VdM, Dr. Gerd Eicker, den Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Schulmusiker
(vds) sowie Vertreter der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen,
der Bertelsmann-Stiftung und der Bundesakademie Trossingen begrüßen.
In einem kurzen Eingangsstatement formulierte Eicker als Zielvorstellung
für das Symposium, dem Stellenwert musikalischer Bildung gemeinsam
Konturen zu geben und zu Handlungsmaßgaben zu kommen, die
auf Länder- und Kommunalebene in nächster Zeit Umsetzung
finden können. Eicker plädierte für langfristige,
nachhaltige Planung, deren Voraussetzung der politische Wille zu
mehr Bildung und Erziehung und zu deren ökonomischer Umsetzung
sein muss.
Im Anschluss hatten die Vertreterinnen und Vertreter aus den zuständigen
Ministerien und politischen Gremien Gelegenheit, Situation und Perspektiven
in ihren Bundesländern knapp zu umreißen.
Es zeigte sich, dass die Beschlüsse zur Einführung der
Ganztagschule in sehr unterschiedlichem Tempo und zum Teil stark
divergierender Herangehensweise umgesetzt werden.
Im Bundesdurchschnitt überwiegt die Entscheidung für
die – nach KMK-Definition – offene Form von Ganztagsangeboten
beziehungsweise die teilgebundene Ganztagsschule (GTS), während
die voll gebundene, für alle Schüler/ -innen einer Schule
verpflichtende Form der GTS die Ausnahme darstellt. Konzepte für
die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der GTS oder
ganztägiger Angebote werden teils auf Länderebene entwickelt,
teils in die Verantwortung der Regionen und Kommunen gestellt.
So sieht sich auch die Musikschule als Kooperationspartner der
allgemein bildenden Schule in den einzelnen Bundesländern auf
unterschiedlichen Ausgangspositionen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
und Schleswig-Holstein steht die Zusammenarbeit inzwischen durch
landesweite Rahmenvereinbarungen zur Kooperation auf einer soliden
Basis. Andere Bundesländer befinden sich in Vorbereitung ähnlicher
Verträge, einige wie Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen setzen auf Regelungen vor Ort.
Über alle föderalistischen Ausprägungen hinweg betonten
jedoch alle Tagungsteilnehmer das Wissen um die gesellschaftliche
Bedeutung musikalischer Bildung und das Interesse der Landesregierungen
an einer Aufwertung des Faches Musik.
Das abschließende Plenum machte vordringlichen Handlungsbedarf
in folgenden Bereichen deutlich:
Sicherung der fachlichen Qualität persönlich geeigneter
Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildung, möglichst
in dezentralen Qualifizierungsangeboten,
Entwicklung von modellhaften Unterrichtsmaterialien,
Entwicklung von Bildungsstandards,
Sicherung der Finanzierung von Kooperationen etwa durch Förderrichtlinien.