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nmz 2004/02 | Seite 26
53. Jahrgang | Februar
Verband deutscher Musikschulen

Musikschulen stehen bereit

Zum Herbstsymposium 2003 des VdM

13 Bundesländer beteiligten sich mit Vertretern ihrer Kultus- und/oder Bildungsministerien, mit Landtagsabgeordneten und den Vorsitzenden der VdM-Landesverbände sowie den Mitgliedern des VdM-Bundesvorstandes an der Herbsttagung 2003 des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), die dem Standort der musikalischen Bildung in der aktuellen und zukünftigen Bildungs- und Erziehungslandschaft gewidmet war.

Als weitere Gäste auf Bundesebene konnte der Vorsitzende des VdM, Dr. Gerd Eicker, den Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Schulmusiker (vds) sowie Vertreter der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen, der Bertelsmann-Stiftung und der Bundesakademie Trossingen begrüßen.

In einem kurzen Eingangsstatement formulierte Eicker als Zielvorstellung für das Symposium, dem Stellenwert musikalischer Bildung gemeinsam Konturen zu geben und zu Handlungsmaßgaben zu kommen, die auf Länder- und Kommunalebene in nächster Zeit Umsetzung finden können. Eicker plädierte für langfristige, nachhaltige Planung, deren Voraussetzung der politische Wille zu mehr Bildung und Erziehung und zu deren ökonomischer Umsetzung sein muss.

Im Anschluss hatten die Vertreterinnen und Vertreter aus den zuständigen Ministerien und politischen Gremien Gelegenheit, Situation und Perspektiven in ihren Bundesländern knapp zu umreißen.

Es zeigte sich, dass die Beschlüsse zur Einführung der Ganztagschule in sehr unterschiedlichem Tempo und zum Teil stark divergierender Herangehensweise umgesetzt werden.

Im Bundesdurchschnitt überwiegt die Entscheidung für die – nach KMK-Definition – offene Form von Ganztagsangeboten beziehungsweise die teilgebundene Ganztagsschule (GTS), während die voll gebundene, für alle Schüler/ -innen einer Schule verpflichtende Form der GTS die Ausnahme darstellt. Konzepte für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der GTS oder ganztägiger Angebote werden teils auf Länderebene entwickelt, teils in die Verantwortung der Regionen und Kommunen gestellt.

So sieht sich auch die Musikschule als Kooperationspartner der allgemein bildenden Schule in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Ausgangspositionen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein steht die Zusammenarbeit inzwischen durch landesweite Rahmenvereinbarungen zur Kooperation auf einer soliden Basis. Andere Bundesländer befinden sich in Vorbereitung ähnlicher Verträge, einige wie Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen setzen auf Regelungen vor Ort.
Über alle föderalistischen Ausprägungen hinweg betonten jedoch alle Tagungsteilnehmer das Wissen um die gesellschaftliche Bedeutung musikalischer Bildung und das Interesse der Landesregierungen an einer Aufwertung des Faches Musik.

Das abschließende Plenum machte vordringlichen Handlungsbedarf in folgenden Bereichen deutlich:

  • Sicherung der fachlichen Qualität persönlich geeigneter Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildung, möglichst in dezentralen Qualifizierungsangeboten,
  • Entwicklung von modellhaften Unterrichtsmaterialien,
  • Entwicklung von Bildungsstandards,
  • Sicherung der Finanzierung von Kooperationen etwa durch Förderrichtlinien.

 

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