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Ausgabe 2004/04
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Deutscher KulturratDeutscher Kulturrat

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nmz 2004/04 | Seite 26
53. Jahrgang | April
Deutscher Kulturrat

Informationen des Deutschen Kulturrates

  • Bildungsreform im Kompetenzgerangel von Bund und Ländern
  • Finanzierung der Auswärtigen Kulturpolitik gilt künftig als Investition, nicht als Subvention
  • Deutsche Kulturhauptstadt Europa 2010 gerettet

Zwischen den Stühlen
Bildungsreform im Kompetenzgerangel von Bund und Ländern

Nachdem sich in den vergangenen zwei Jahren der bildungspolitische Streit vornehmlich auf die schulische Bildung konzentrierte und ein Schlagabtausch zwischen Bundesbildungsministerin Bulmahn und der jeweils amtierenden Präsidentin der Kultusministerkonferenz stattfand, ob der Bund sich in schulpolitischen Fragen überhaupt zu Wort melden darf, wurde nun ein neues Feld bildungspolitischer Auseinandersetzungen eröffnet: die Hochschulpolitik.

Austragungsort ist unter anderem die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatli- chen Ordnung (Bundesstaats-kommission), besser bekannt unter dem Kürzel „Föderalismuskommission“. Sie wurde gemeinsam vom Deutschen Bundestag und Bundesrat am 16./17. Oktober 2003 eingesetzt. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2004 Vorschläge zu erarbeiten, wie das Zusammenwirken von Bund und Ländern verbessert werden kann. Kern der Diskussion ist, klare Zuständigkeiten von Bund und von Ländern auszumachen. Der Bund verfolgt dabei das Ziel, handlungsfähiger zu werden und die Mitentscheidung des Bundesrates an der Gesetzgebung zurückzudrängen. Die Länder wollen Eigenständigkeit zurückgewinnen und nicht mehr reine Ausführungsorgane der Bundesgesetzgebung sein. Beide erhoffen sich mehr Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Die Bundesstaatskommission setzt sich zusammen aus je 16 Vertretern des Deutschen Bundestags und des Bundesrates mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, doch ohne Stimmrecht, sind vier Mitglieder der Bundesregierung und sechs Vertreter der Landtage.

Ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, doch ohne Stimmrecht, sind drei Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände. Komplettiert wird die Kommission durch zwölf Sachverständige mit Rederecht, doch ohne Antrags- und Stimmrecht. Bis auf die Sachverständigen haben alle Kommissionsmitglieder einen Stellvertreter. Die Konfliktlinien laufen querbeet und das macht die Sache eigentlich spannend. Denn quer zu dem Gegenüber von Bund und Ländern verlaufen die Parteizugehörigkeiten, sowie mit Blick auf die Länder die Interessen von Landesregierungen und Landtagen. Wie sich die Ereignisse scheinbar wiederholen können, zeigte gleich die erste Sitzung, in der der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt (SPD), auf die wachsende Bedeutung des Vermittlungsausschusses verwies und beklagte, dass dadurch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingeschränkt würde. Er wurde von Jürgen Rüttgers (CDU), Vertreter der Landtage, daran erinnert, dass in der Legislaturperiode 1994 bis 1998 die im Bundesrat vorhandene Mehrheit der SPD dasselbe Spiel mit der damaligen unionsgeführten Bundesregierung trieb.

Im Mittelpunkt der Bundesstaatskommission steht die Frage nach Zustimmungspflicht des Bundesrates zu Gesetzen und nach den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Doch gleich zu Beginn wurde auch die Bildungspolitik thematisiert und zwar hier Art. 91a Grundgesetz (Mitwirkung des Bundes auf Grund von Bundesgesetzen).

Ein wesentlicher Bestandteil der in diesem Grundgesetzartikel genannten Aufgaben ist der Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken, eine der wichtigen Innovationsmaßnahmen im Zuge des Ausbaus des Bildungswesens in den 70er-Jahren. Weiter wurde Art. 91b Grundgesetz angeschnitten, der das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Bildungsplanung und Forschungsförderung beschreibt.

Diese Zusammenarbeit, die institutionell durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) gesichert ist, war bereits Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag, da die Unionsfraktionen die BLK für gescheitert erklären und deren Abschaffung fordern.

Demgegenüber SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Erhalt der BLK eintreten (siehe hierzu auch „politik und kultur“ 2/2003).

Mit Blick auf Artikel 91a geht es in der Bundesstaatskommission darum, dass die Länder den Bund weiterhin einfordern beim Aus- und Neubau von Hochschulen. Sie identifizieren dieses als eine eindeutige Gemeinschaftsaufgabe. Demgegenüber will der Bund für diese Investitionen nicht mehr länger aufkommen und setzt sich für eine Neuordnung in der Finanzierung der Forschungslandschaft ein. Dieses wird wiederum von den Ländern abgelehnt, die befürchten, dass sich der Bund tatsächlich aus der Förderung einiger Forschungseinrichtungen zurückziehen will. Untergründig schwingt bei diesen Diskussionen mit, dass die Bildungspolitik zu den wenigen Politikfeldern gehört, in denen sich die verschiedenen Landesregierungen profilieren können und bei denen die Länder eine originäre Zuständigkeit beanspruchen. Im Verlauf der weiteren Verhandlungen wird sich erweisen, ob den Ländern die Bildung tatsächlich am Herzen liegt oder ob hier bereits frühzeitig ein Politikfeld in die Kommission eingebracht wurde, das zum nächtlichen Kuhhandel geeignet ist. Kulturpolitik spielte bei den bisherigen Verhandlungen noch keine Rolle. Doch das muss nicht so bleiben.

Da die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Systematisierung der Kulturförderung noch zu keiner Einigung geführt haben, bleibt offen, ob auch dieser Bereich noch Gegenstand des Verhandlungspokers zwischen Bund und Ländern werden wird.

Gabriele Schulz

Einigung der Kultur- und Haushaltspolitiker
Finanzierung der Auswärtigen Kulturpolitik gilt künftig als Investition, nicht als Subvention

Die Vorsitzende des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags Monika Griefahn, MdB bestätigte heute Vormittag gegenüber dem Deutschen Kulturrat, dass die Kulturpolitiker und die Haushaltspolitiker überein- gekommen sind, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik von den Kürzungen nach dem so genannten Koch-Steinbrück-Papier vollständig auszunehmen.
Nach dieser Information muss die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nur die so genannte globale Minderausgabe von 2,5 Prozent erbringen. Der Abteilungsleiter Kultur und Bildung im Auswärtigen Amt, Wilfried Grolig, bestätigte dem Deutschen Kulturrat, dass die Mittelorganisationen wie das Goethe-Institut oder das Institut für Auslandsbeziehungen von den Kürzungen bis auf die globale Minderausgabe, die alle Bundesministerien zu erbringen haben, ausgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Eine wichtige Etappe bei der Sicherung der Auswärtigen Kulturpolitik wurde erreicht.

Das Parlament will die Mittlerorganisationen von den Einsparungsforderungen nach dem Koch-Steinbrück-Papier ausnehmen. Dass in dem Papier des hessischen und des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten die auswärtige Kultur als Subvention und nicht als Investition gewertet wird, ist der Skandal. In diesem Jahr will das Parlament diesen Fehler dadurch heilen, dass der geplante Subventionsabbau auf andere Ressorts im Auswärtigen Amt verteilt wird. Im Haushalt des nächsten Jahres soll die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik aus dem im Koch-Steinbrück-Papier genannten Subventionsabbau ganz gestrichen werden.

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik wird dann wie die Kulturpolitik im Inland als Investition und nicht als Subvention behandelt werden. Das Parlament wie auch das Auswärtige Amt sind dabei, den Schaden, den das Koch-Steinbrück-Papier angerichtet hat, zu beseitigen. Darüber freuen wir uns sehr.

Deutsche Kulturhauptstadt Europa 2010 gerettet
Proteste des Deutschen Kulturrates und der deutschen Bewerberstädte erfolgreich

Der Deutsche Kulturrat freut sich, dass der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments den Vorschlag von der EU-Kommission zur Einbeziehung der neuen EU-Mitgliedstaaten in die Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“ unverändert angenommen hat.

Der jetzt auch vom Kulturausschuss des Europäischen Parlaments angenommene Vorschlag der EU-Kommission bestätigt die bereits im Jahr 1999 verabschiedete Reihenfolge der Länder zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas bis zum Jahr 2019. Zugleich wird sichergestellt werden, dass die Beitrittsländer ab dem Jahr 2009 in einem Tandemverfahren an dem Gemeinschaftsprogramm Kulturhauptstadt Europas teilnehmen können. Für das Jahr 2010 ist vorgesehen, dass Deutschland und Ungarn jeweils eine Kulturhauptstadt Europas stellen.
Der vom Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport des Europäischen Parlaments Michel Rocard, MdEP eingebrachte Änderungsantrag, der zu einer Gefährdung der deutschen Kulturhauptstadt Europas 2010 geführt hatte, wurde nach heftigen Protesten des Deutschen Kulturrates und der deutschen Bewerberstädte für die Kulturhauptstadt 2010 abgelehnt. Rocard hatte vorgeschlagen, zunächst nur noch Kulturhauptstädte Europas bis zum Jahr 2008 zu benennen. Die restlichen Benennungen, so auch die deutsche, sollten gestrichen und nach einem neuen Verfahren vergeben werden. Die deutsche Setzung für 2010 wäre damit aufgehoben gewesen. (siehe Pressemitteilung vom 26. Februar: www.kulturrat.de/publik/presse26-02-04.htm)

Für die 17 deutschen Bewerberstädte Kulturhauptstadt Europas 2010 (Augsburg, Bamberg, Braunschweig, Bremen, Dessau/Wittenberg, Essen, Görlitz, Halle, Karlsruhe, Kassel, Köln, Kreis Lippe, Lübeck, Münster, Osnabrück, Potsdam, Regensburg) ist die Nachricht aus Brüssel eine große Erleichterung. Voraussichtlich noch im März dieses Jahres wird das Europäische Parlament dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen. Die deutschen Bewerberstädte können nun fast sicher davon ausgehen, dass eine deutsche Stadt 2010 Europäische Kulturhauptstadt wird.

Bis Ende März 2004 sollen die Bewerbungen der Städte bei den Kulturressorts der Länder eingehen, bis Ende Juni 2004 leiten die Länder die Bewerbungen an das Auswärtige Amt weiter. Im 3. Quartal 2004 übermittelt das Auswärtige Amt die Bewerbungen mit der Bitte um Stellungnahme an den Bundesrat, die dieser bis Ende Juni 2005 wiederum dem Auswärtigen Amt zukommen lässt. Ende September 2005 teilt das Auswärtige Amt den Gremien der EU die deutsche(n) Bewerbung(en) mit, wobei die Gremien der Europäischen Union auch über die Stellungnahme des Bundesrates unterrichtet werden.

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