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nmz-archiv
nmz 2004/04 | Seite 34
53. Jahrgang | April
Laienmusik
Orchester in Deutschland zukunftsfähig machen
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. mit „Berliner
Erklärung“ und neuer Imagekampagne
In einer Pressekonferenz am Donnerstag, 25. März 2004, informierte
die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) über
das Verbandsjubiläum und die neugestartete Imagekampagne, die
zum Ziel hat „Orchester in Deutschland zukunftsfähig
zu machen“, so Stefan Liebing, Generalsekretär der BDMV.
Über 18.000 Orchester gehören der Bundesvereinigung Deutscher
Musikverbände e.V. an. Mehr als 1,3 Mio. Menschen engagieren
sich in diesen überwiegend ehrenamtlich geführten Ensembles
Tag für Tag für das kulturelle Leben vor Ort und für
die musikalische Ausbildung junger Menschen. Trotz der vielen Errungenschaften
der vergangenen Jahre stehen viele Orchester derzeit vor großen
Herausforderungen. Ursache dafür, so die Bundesvereinigung
Deutscher Musikverbände e.V. seien vor allem drei Faktoren:
Gesellschaftliche Veränderungen erfordern neue Formen
ehrenamtlichen Engagements, um Menschen unterschiedlichen Alters
langfristig zu binden und neue Mitglieder zu gewinnen.
Die schwierige Finanzlage der öffentlichen Hand trifft
die gemeinnützigen Vereine auf unterschiedliche Weise direkt
und indirekt: Durch gekürzte Fördermittel, durch höhere
Belastung an Steuern und Abgaben und durch geringere Bereitschaft
privater Geldgeber, in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit Orchester
zu unterstützen.
Schließlich haben gerade ehrenamtlich geführte Institutionen
zunehmend mit der steigenden Regelungsdichte zu kämpfen.
Ohne eine einschlägige fachliche Ausbildung zu besitzen,
müssen Vereinsvorsitzende profunde Detailkenntnisse besitzen
unter anderem auf den Gebieten Haftungs- und Jugendschutzrecht,
Sozialversicherungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Vereinssteuer-
und Urheberrecht, sich aber auch in Satzungsfragen und in den
Haushaltsordnungen (Zuwendungsrecht) auskennen. „Das ist
für Ehrenamtliche nicht zu schaffen und schreckt Menschen
davon ab, sich für die Gemeinschaft zu engagieren“,
führte Liebing weiter aus. Deshalb sei festzustellen, dass
eine ganze Reihe von Entscheidungen diese schwierige Situation
erleichtern und den Vereinen dabei helfen würde, sich neuen
Anforderungen anzupassen. Häufig seien diese Entscheidungen
nicht oder nur in geringer Höhe mit finanziellem Aufwand
verbunden. „Die Verbände und Orchester haben erkannt,
dass es in der heutigen Zeit überlebensnotwenig ist, sich
Rahmenbedingungen anzupassen und sich selbst ständig zu überprüfen
und positiv zu verändern. Es ist aber auch Aufgabe der Politik,
die ehrenamtliche Arbeit nicht zu erschweren, sondern sie unterstützend
zu begleiten“, erklärte Stefan Liebing.
In seiner kürzlich verabschiedeten „Berliner Erklärung“
setzt sich der Verband unter anderem für folgende Veränderungen
ein:
Eine Verschlankung des Zuwendungsrechts. Festbetrags- sollen
Fehlbetragszuwendungen ablösen. Eine Bagatellgrenze kann
zahlreiche Vorschriften für geringe Fördervolumina außer
Kraft setzen.
Das Vereinsrecht soll für Vereine unterschiedlicher Größe
unterschiedliche Anforderungen an Formalia und Transparenz stellen.
Entsprechend sollen im Gemeinnützigkeitsrecht für kleine
Vereine vereinfachte Regelungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
getroffen werden.
Noch immer werden Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige
Vereine, in denen musiziert wird, nicht als steuerabzugsfähige
Spenden anerkannt. Nur so kann aber auf Dauer eine Unabhängigkeit
von öffentlichen Geldgebern erreicht werden.
„Mit der Umsetzung dieser Forderungen könnten Verbände
und Vereine in ganz Deutschland entlastet und damit in der täglichen
ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden“, so Liebing.