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Ausgabe 2005/10
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nmz 2005/10 | Seite 16
54. Jahrgang | Oktober
Forum Musikpädagogik

Bachelor soll nicht weniger als das bessere Diplom sein

Empfehlungen der ALMS und des AEMP zum musikpädagogischen Bachelor-Studium · Von Michael Dartsch

Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden musikpädagogischer Studiengänge in Deutschland (ALMS) hat sich sowohl im Plenum als auch in einer eigens gebildeten Arbeitsgruppe mit dem Thema der Umwandlung der musikpädagogischen Diplomstudiengänge in Bachelor/Master-Studiengänge beschäftigt. Sie hat schließlich Empfehlungen erarbeitet und ihren Sprecher, Prof. Dr. Wolfgang Rüdiger, beauftragt, diese an die Konferenz der Rektoren der Musikhochschulen weiterzugeben; das Papier soll zudem eine Orientierungshilfe für die Reformbemühungen in den einzelnen Instituten darstellen.

Zunächst empfiehlt die ALMS, die anstehenden Umwandlungen nach einheitlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Zwar werden sich wohl Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern und Häusern, die in den jeweiligen Prioritäten und Gegebenheiten begründet sein mögen, nicht vermeiden lassen, dennoch aber wäre in der Umwandlung eine Chance zu einer Angleichung bisher recht disparater Bedingungen zu sehen.

Die ALMS hat zunächst allgemeine Richtlinien formuliert: Ein musikpädagogischer Bachelor soll nach vier Jahren Studium vergeben werden. Ein dreijähriges Studium, wie es früher noch mit dem Abschluss des Staatlich geprüften Musiklehrers existierte, sollte ausgeschlossen werden, um Qualitätsverluste zu vermeiden. Denn – so der zweite Gedanke – das Qualitätsniveau des musikpädagogischen Bachelors sollte dem des Diploms nicht nachstehen, man sollte im Gegenteil sogar danach trachten, die alten Standards zu überbieten.

Kunst und ihre Vermittlung

Es wird gegenwärtig sicher auch vor dem Hintergrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt viel darüber gesprochen und nachgedacht, pädagogische Anteile auch in die rein künstlerisch orientierten Studiengänge zu integrieren. Kunst bedeutet immer schon auch Vermittlung. Auch wer konzertiert, wird sich Gedanken zu machen haben, was er und wie er es seinem Publikum nahe bringt.

Außerdem wird mancher Absolvent eines rein künstlerischen Studienganges später dennoch unterrichten. All dies sind ernstzunehmende Argumente. Sie dürfen jedoch nicht das eigenständige musikpädagogische Profil verwässern, das – kurz vorweggenommen – in einer breiten und wissenschaftlich fundierten Beschäftigung mit Musik, Pädagogik und Theorie sowie dem angestrebten Berufsfeld besteht. Vor diesem Hintergrund warnt die ALMS davor, einen musikpädagogischen Bachelor-Studiengang zu konzipieren, der in einem rein künstlerisch orientierten Studiengang bestünde, welcher lediglich mit einem reduzierten pädagogischen Angebot angereichert wäre. Ein solches Studium fiele deutlich hinter die erreichten Standards der Diplomstudiengänge zurück. Auf ein musikpädagogisches Bachelor-Studium soll nach den Vorstellungen der ALMS ein Master-Studium mit weiteren oder vertiefenden Qualifikationen aufgesattelt werden können. Ein solcher Master wäre dann gegenüber dem bisherigen Diplom als höherwertig einzustufen und könnte bei wissenschaftlicher Ausrichtung für eine Promotion qualifizieren. Damit würde die Lücke geschlossen, die bisher in fehlenden Aufbaustudien für Musikpädagoginnen und -pädagogen außerhalb rein künstlerischer Aufbaustudien in Deutschland besteht. An ein musikpädagogisches Bachelor-Studium könnte sich ein ebenfalls musikpädagogisch ausgerichtetes Master-Studium anschließen, allerdings durchaus auch ein rein künstlerisches oder ein musikwissenschaftlich orientiertes Master-Studium im Bereich der Musikpädagogik, der Musikwissenschaft oder der Musiktheorie. Ein musikpädagogisches Master-Studium wäre aber auch nach einem rein künstlerisch ausgerichteten Bachelor-Studium anzubieten.

Die Kombination eines künstlerischen Bachelors und eines künstlerischen Masters sollte selbstverständlich ebenfalls erhalten bleiben. Alle Master-Studiengänge sollten sich über vier Semester erstrecken, um das Einarbeiten in die neuen Bereiche oder das Vertiefen auf höherem Niveau tatsächlich zu ermöglichen. Der Marktsituation entsprechend empfiehlt die ALMS darüber hinaus die Kombination unterschiedlicher Studiengänge oder unterschiedlicher Hauptfächer (etwa ein Instrument und Elementare Musikpädagogik).

Stoffgebiete, bei denen es inhaltlich nahe liegt, können, wie es den Zielvorgaben der Reformen entspricht, miteinander vernetzt und zu so genannten Modulen verbunden, schließlich auch integrativ geprüft werden. Eine Grundregel für die Vergabe von Credits sollte für die ALMS die Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes sein. Faustregeln wie die Vergabe eines Credits für eine Semesterwochenstunde Veranstaltung können hier zu kurz greifen. Außerdem bietet die Berechnung von angemessenen Credit-Werten die Chance, eine ausgeglichene zeitliche Arbeitsbelastung über die Semester hinweg anzustreben. Trotzdem sollten den Studierenden dabei so viele Freiheiten wie möglich eingeräumt werden. So strebt die ALMS auch die Einrichtung vertiefender oder ergänzender Wahlfächer an.

Für die jeweiligen Anteile der verschiedenen Bereiche des Studiums am gesamten Arbeitsaufwand gibt die ALMS konkrete Empfehlungen: Danach sollten für das Hauptfach circa 120 Credits vergeben werden, was genau die Hälfte aller Credits des Studiums darstellt. In jedem der acht Semester wären dies 15 Credits. Da ein Credit 30 Arbeitsstunden entspricht, hieße dies 450 Stunden Üben und Unterricht im Hauptfach pro halbem Jahr. Veranschlagt man sechs übefreie Ferienwochen im Jahr, so bedeutet diese Zahl, dass – in den Semesterferien ebenso wie in der Veranstaltungszeit – knapp 20 Stunden pro Woche für das Hauptfach zur Verfügung stünden.

Für die musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Fächer sieht die ALMS insgesamt circa 30 Credits vor, ebenso für den pädagogisch-didaktischen Bereich und gleichfalls für weitere künstlerisch-praktische Fächer wie Zweitinstrument, Orchester, Kammermusik und so weiter. Circa 30 Credits werden schließlich auch für den Gesamtkomplex derjenigen Fächer vorgesehen, der nach der Vorstellung der Rektorenkonferenz der Professionalisierung, der Schwerpunktbildung, der Durchführung von Projekten und der Ergänzung des Studienangebotes dienen soll. Die zunächst unanschauliche Zahl von 30 Credits umfasst 900 Stunden.

Verteilt man diese jeweils auf acht modellhafte Semester von je 15 Wochen, so ergeben sich 7,5 Stunden pro Semesterwoche, die also für den musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Bereich zur Verfügung stünden, weitere 7,5 für die musikpädagogischen Fächer, noch einmal 7,5 für weitere künstlerische Fächer und schließlich 7,5 Stunden für Professionalisierung, Projektarbeit, Schwerpunktbildung und Ergänzung. Hierin wäre jeweils sowohl die Veranstaltungszeit als auch die häusliche Arbeit enthalten. 7,5 Wochenstunden könnten so etwa ein bis zwei eineinhalbstündige Veranstaltungen und die dazugehörige Arbeit zu Hause beinhalten. Die Zahlenvorgaben der ALMS verdeutlichen insbesondere auch die Gewichtungen und Verhältnisse: Die Hälfte der Arbeitszeit eines musikpädagogischen Studiums entfällt dabei auf das Hauptfach, die verbleibende Zeit verteilt sich zu gleichen Teilen auf den musikwissenschaftlich-musiktheoretischen Bereich, den pädagogisch-didaktischen Bereich, den Bereich weiterer künstlerisch-praktischer Fächer und den Komplex der Professionalisierung, Projektarbeit, Schwerpunktbildung und Ergänzung. Die Credits, die für die Abschluss-Arbeit vergeben werden, können variabel aus dem Pool dieser zweiten Hälfte den genannten Bereichen entnommen werden. Einseitigen Verzerrungen in Richtung etwa des Hauptfaches, aber auch zu Gunsten anderer Bereiche soll mit diesen Vorgaben vorgebeugt werden. Den Abschluss der Empfehlungen bildet die Auflistung konkreter Inhalte, die die ALMS als unabdingbar beziehungsweise als empfehlenswert für ein musikpädagogisches Bachelor-Studium ansieht. Im künstlerischen Bereich werden ein Künstlerisches Hauptfach, Kammermusik, Improvisation, unterrichtspraktisches Klavierspiel beziehungsweise Zweitinstrument oder Gesang sowie Chor, Orchester oder Ensemblespiel als verpflichtend angesehen. Dringend empfohlen werden aber auch Stimmbildung/Sprecherziehung, Jazz und/oder Populäre Musik sowie Ensembleleitung. Im pädagogischen Bereich sollen obligatorisch Grundlagen der Pädagogik und Grundfragen der Musikpädagogik, Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Allgemeine Instrumentaldidaktik inklusive Didaktik des Gruppenunterrichts, Fachdidaktik inklusive Unterrichtspraxis (hierzu hat die ALMS gesonderte Empfehlungen verfasst) und Berufskunde (institutionelle, ökonomische und juristische Aspekte) gelehrt werden. Auch sollte ein mentorenbetreutes Unterrichtspraktikum Pflicht sein. Dringend empfohlen werden daneben eine Einführung in die Elementare Musikpädagogik, Musik und Bewegung/Rhythmik, Körperarbeit/Musikphysiologie, ein Orientierungspraktikum, Musikvermittlung/Konzertpädagogik, relative Solmisation, Singen mit Kindern, Klassenunterricht und Klassenmusizieren sowie Musik und Medien. Zum theoretisch-musikwissenschaftlichen Bereich gehören Musikgeschichte/Musikwissenschaft, Gehörbildung, Tonsatz und Analyse. Im Idealfall werden auch Kultur übergreifende Aspekte, Arrangieren/Elementare Komposition, Aufführungspraxis/Interpretation sowie die Theorie Populärer Musik und/oder des Jazz berücksichtigt.

Kernbereich EMP

Zeitgleich mit diesen Empfehlungen ist auch ein – ebenfalls für die Weitergabe an die Rektoren durch die ALMS – bestimmtes Papier des Arbeitskreises Elementare Musikpädagogik an Ausbildungsinstituten in Deutschland (AEMP) entstanden. Darin legt der Arbeitskreis zunächst noch einmal dar, was zum Kernbereich EMP als dem künstlerisch-pädagogischen Hauptfach eines entsprechenden Studiums gehört: Es ist dies zuerst einmal die Elementare Musikpraxis beziehungsweise Künstlerische Gestaltung inklusive Fächern wie Improvisation, Perkussion, Bewegung, Stimmbildung, Sprecherziehung, Rhythmik, Szenisches Spiel, unterrichtspraktisches Instrumentalspiel (Lied- und Bewegungsbegleitung). Zum Zweiten zählt die Didaktik der Elementaren Musikpädagogik mit den folgenden Inhalten dazu: Methoden, Ziele, entwicklungspsychologische Grundlagen, theoretische Grundlagen für den Unterricht mit verschiedenen Zielgruppen, Unterrichtsliteratur. Schließlich sind vor- und nachbereitete oder mentorierte Lehrproben mit verschiedenen Zielgruppen (möglicherweise zum Teil auch im Rahmen eines Unterrichtspraktikums) Bestandteil des Kernbereiches EMP, der nach Auffassung des AEMP circa 40 Prozent der Credits des gesamten Studiums auf sich vereinen sollte.

Dies entspricht etwa 15 bis 16 Arbeitsstunden pro Woche. Neben diesem Bereich sollten die weiteren Pflichtfächer der musikpädagogischen Studiengänge sowie ein Instrument beziehungsweise Gesang belegt werden. Auf Letzteres sollten noch einmal 30 Prozent der Credits entfallen, was knapp 12 Stunden pro Woche, also etwa zwei Stunden Üben pro Werktag, entspricht. Zusammen mit der Lehrbefähigung für Elementare Musikpädagogik sollte eine zweite Lehrbefähigung erworben werden. Dies ist bisher meist eine Lehrbefähigung für das gewählte Instrument oder Gesang bis zur Mittelstufe, könnte aber auch eine Lehrbefähigung für das Fach Musik für eine bestimmte Schulform oder Schulstufe sein. Von einem Hauptfachstudium EMP ist ein Studium mit dem Wahlfach EMP zu unterscheiden, das nach Ansicht des AEMP nicht in eine Lehrbefähigung für Elementare Musikpädagogik münden sollte. Schließlich sollte bei entsprechender Voraussetzung und Eignung auch ein Master-Studium mit dem Hauptfach EMP möglich sein.

 

 

 

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