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Ausgabe 2006/05
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nmz 2006/05 | Seite 47
55. Jahrgang | Mai
Internet

Lebenswege im Exil nachgezeichnet

Lexikon exilierter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit jetzt online

Das Musikwissenschaftliche Institut der Universität Hamburg hat sich in den vergangenen 20 Jahren als Zentrum der Exilmusikforschung profiliert. Treibende Kraft ist Peter Petersen, der unter anderem durch die Schriftenreihe „Musik im ,Dritten Reich’ und im Exil“ und mit seiner „Arbeitsgruppe Exilmusik“ Studenten wie Fachkollegen gleichermaßen von der Notwendigkeit überzeugt, das Grauen der NS-Zeit in seinen Auswirkungen auf das Musikleben zu erforschen. Nun gibt er gemeinsam mit Claudia Maurer Zenck das „Lexikon exilierter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit“, kurz „LexM“, heraus. Unter www.lexm.uni-hamburg.de ist es gebührenfrei nutzbar.

Das Online-Lexikon LexM wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert und von der Universität Hamburg sowie deren Rechenzentrum unterstützt, von dem die Programmierung und das schlichte und funktionale Design der Seite stammen. Nach etwa 25 Jahren Exilmusikforschung ist dies das erste Nachschlagewerk zu NS-verfolgten Musikern. Zwar wird mit dem Orpheus Trust in Wien ein in Teilen vergleichbares Projekt zu Musikern aus Österreich und Ländern der ehemaligen Donaumonarchie vorangetrieben (www.orpheustrust.at). Jedoch ist die Datenbank des Orpheus Trust nicht im Internet verfügbar, sondern lediglich auf Anfrage zugänglich.

Das LexM will die Lebenswege exilierter Musiker vor dem Vergessen bewahren – mitunter auch aus dem Vergessen zurückholen – und im musikkulturellen Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit verankern. Deshalb zählt das LexM zu seiner Zielgruppe nicht nur Wissenschaftler und Studenten, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit. So steht am Anfang jedes Personeneintrags eine gut lesbare Biographie. Die darauffolgenden stichwortartigen Listungen, die über Registerkarten wie „Personendaten“, „Berufe/Tätigkeiten“ und „Quellen“ abgerufen werden können, sind wiederum eher für den Forscher gewinnbringend. Über die Suchfunktionen kann man nicht nur Personennamen eingeben. Mit der Kombination „Zauberflöte Königin“ beispielsweise erhält man die Namen der in der Datenbank gespeicherten Sängerinnen, die die Königin der Nacht gesungen haben. „Streichquartett“ führt zu allen, die Streichquartette geschrieben oder gespielt haben. Über einen Städtenamen lassen sich aus einer Stadt stammende oder für eine Stadt relevante Musikerpersönlichkeiten recherchieren. Wer wiederum etwa nach Frauen sucht, die 1900 oder früher geboren sind, gelangt über eine Eingrenzung von Geschlecht und Geburtsjahr zu seiner Trefferliste.

Bislang sind etwa 100 Musiker im LexM verzeichnet, die Anzahl steigt jedoch an. Im Gegensatz zu Printlexika hat das LexM nicht mit Platzbeschränkungen zu kämpfen. Auch nicht prominente Musiker, die in Deutschland und Österreich (nach den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) geboren wurden oder künstlerisch tätig waren, finden daher Eingang. Und noch einen Vorteil hat das LexM gegenüber Druckwerken: Als „work in progress“ kann es ständig ergänzt und korrigiert werden. Anregungen von Seiten der Nutzer, wer in das Lexikon aufgenommen werden könnte oder wo es Informationen gibt, so zum Beispiel in privaten Nachlässen, sind ausdrücklich erwünscht. Prof. Peter Petersen hat über die Jahre hinweg gut 5.000 Namen gesammelt – die Herausgeber gehen davon aus, dass bis zu 10.000 NS-verfolgte Musikerinnen und Musiker in das Lexikon aufzunehmen wären. Der Musikerbegriff wird absichtlich weit gefasst. „Musiker“ sind nach dem LexM all jene, die sich professionell mit Musik beschäftigen, also über Komponisten, Instrumentalisten und dergleichen hinaus auch Angehörige aus Musikberufen in den Bereichen Wissenschaft, Presse und Rundfunk, Schriftstellerei, Verlagswesen, Management und Musiktherapie. Auch werden U- und E-Musik nicht unterschiedlich gewichtet. Ähnlich breit wird der Begriff des „Exils“ ausgelegt. Er meint hier nicht nur die erfolgreiche Flucht ins Ausland, sondern bezieht sich auf all jene, die im Nationalsozialismus von irgendeiner Form der Verfolgung betroffen waren, sei es durch antisemitische Diffamierung, Einschränkung der Berufsausübung, Enteignung, Ausbürgerung, Deporta-tion, Haft oder Ermordung. Als betroffen gelten dabei selbst jene, die nur in jüngster Kindheit das NS-Regime erlebten.

Verfasst wurden die meisten Beiträge bislang von Sophie Fetthauer, die unter anderem bereits mit ihrer Dissertation „Musikverlage im ‚Dritten Reich’ und im Exil“ zur Exilmusikforschung beigetragen hat und seit Anfang 2005 auf einer vollen Stelle für die Umsetzung des Projekts zuständig ist. Die übrigen Artikel stammen von freien Autoren, die ebenfalls bereits über Exilmusik publiziert haben. Darüber hinaus wird in diesem Semester die Arbeit am LexM in einer Schreibwerkstatt für Studenten vorangetrieben, die von Sophie Fetthauer veranstaltet wird. Sie erläutert: „Es ist Teil des Projekts, dass man junge Leute heranzieht, die auf dem Gebiet der Exilmusik forschen.“

Melina Gehring

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