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Ausgabe 2006/06
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nmz 2006/06 | Seite 10
55. Jahrgang | Juni
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Staatsziele

 

Nun also auch Kurt Beck: Der neue SPD-Vorsitzende setzt sich dafür ein, Kultur als Staatsziel in der Verfassung, dem Grundgesetz, zu verankern.

„Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ So soll ein Artikel 20 b heißen. Genau, mit dem bestimmten Artikel. „Die“ Kultur gehört endlich geschützt und gefördert – mit verfassungsmäßigem Rang, aber doch so, dass man daraus möglichst wenig ableiten kann. Nichts da mit einer Verfassungsklage, weil einem ein kulturelles Projekt nicht gefördert wird, oder geschützt wird, nämlich vor irgendwelchen Kürzungen irgendwelcher politischer Amateure. „Das Staatsziel Kultur unterstreicht die Verantwortung des Staats, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiter zu entwickeln“, heißt es in dem Zwischenbericht der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Verantwortung des Staates soll da unterstrichen werden. Das ist ja mehr als man erwarten konnte. Und bei allem, was unser Staat unter Verantwortung versteht ein reiner Hohn.

Wahrscheinlich gibt es bald dann ein Kulturerbe-Hartz-V-Gesetz. Denn am besten schützt man „die“ Kultur doch, wenn man ihr das Leben so schwer wie möglich macht, das ist doch das schöne romantische Kulturverständnis. Darben ist der beste Garant für eine lebhafte Kultur. Wie unwichtig der Politik so ein Kulturstaatsziel ist, zeigt Kurt Beck, wenn er ein solches auch für den Sport fordert. „Der Staat schützt und fördert den Sport.“ Vielleicht als Artikel 20 c. Als Artikel 20 d böte sich an: „Der Staat schützt und fördert das Dummschwätzen, In-der-Ecke-stehen und In-der-Nase-bohren.“ Wundern würde einen so etwas eigentlich auch nicht mehr.

Martin Hufner

Andere Meinung

Staatsziel Kultur - Bewegung in der Debatte (nmz, Seite 33)

Deutscher Kulturrat begrüßt die klare, unmissverständliche Aussage des SPD-Vorsitzenden zum Staatsziel Kultur

Der Vorsitzende der SPD, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, hat sich anlässlich des Gründungskongresses des Deutschen Olympischen Sportbundes nachdrücklich für die Aufnahme des Staatsziels Kultur und des Staatsziels Sport in das Grundgesetz ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt die eindeutigen Worte des SPD-Vorsitzenden für die Aufnahme des Staatsziels Kultur und des Staatsziels Sport in das Grundgesetz.
Der Deutsche Kulturrat hofft, dass damit Bewegung in die Debatte zur Aufnahme des Staatsziels Kultur und des Staatsziels Sport in das Grundgesetz kommt und die Aufnahme dieser beiden Staatsziele zügig beschlossen wird. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die klare, unmissverständliche Aussage des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck stärkt alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die sich für das Staatsziel Kultur und das Staatsziel Sport stark machen, und ist ein deutliches Signal an den Bundesrat. Die jetzt anstehende Grundgesetzänderung sollte genutzt werden, um das Staatsziel Kultur und das Staatsziel Sport im Grundgesetz zu verankern.“

 

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