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Ausgabe 2006/10
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nmz 2006/10 | Seite 10
55. Jahrgang | Oktober
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GEZ noch?

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss sein, egal wie miserabel er teilweise geworden ist. Zumindest so lange, bis man einen besseren Ersatz gefunden hat. So lange wird man eben damit leben müssen. Und zahlen. Zum Beispiel Gebühren bezahlen, sofern man im Besitz eines Radios und/oder Fernsehers ist. Innerhalb der letzten 16 Jahre hat man da einiges draufzahlen müssen. 1990 gebührte man 19 DM, heute sind es 17,03 Euro pro Monat. Das ist zu wenig, denken Sie. Richtig. Deswegen soll es jetzt auch eine Abgabe auf Computer mit Internetanschluss geben, denn auch da kann man ja Fernsehen und Radiohören. Klingt irgendwie logisch. Nur, dass diese Gebühr gegebenenfalls zusätzlich entrichtet werden muss, zum Beispiel für so genannte Solo-Selbstständige.

Zwar soll diese Gebühr nur in Höhe der Radiogebühr ausfallen, aber etwa 5 Euro mehr im Monat sind mehr als eine neue musikzeitung. Der FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto schrieb dazu in seinem Weblog: „Durch die völlig überholte Gerätekoppelung (Stichwort: GEZ für Internet-PC) und die Trennung von privatem und beruflichem Rundfunkkonsum kommt es zum Beispiel zu doppelt und dreifacher Gebührenpflicht bei ein und derselben Person. Dabei war ich immer der Auffassung, dass jeder Mensch nur ein Paar Augen hat und nur einmal zur selben Zeit Fernsehen schauen oder Radio hören kann.“ Haben Sie sicher auch gedacht. Doch das stimmt nicht, sonst hätten nicht ARD und ZDF gleichzeitig mit ähnlichem Aufwand den Bayern-Besuch des Papstes begleitet, meint Otto.

Auch hier muss deutlich klargestellt werden: Falls auch Sie, liebe Leser, die nmz an anderer Stelle als der Ihres eigenen Abos lesen (oder privat und beruflich!), so sind auch Sie dazu verpflichtet, die Abogebühr für die nmz ein weiteres Mal an unsere Buchhaltung zu entrichten. Überweisungsvordrucke mit Selbstanzeige senden wir Ihnen gerne auf Wunsch zu.

Martin Hufner

 

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