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VdM
nmz-archiv
nmz 2006/10 | Seite 25
55. Jahrgang | Oktober
Verband deutscher Musikschulen
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst – TVöD
Zur Einführung von Leistungsentgelt in den Musikschulen
Die Einführung von Leistungsentgelten ist ein Herzstück
der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13. September 2005,
das insbesondere in § 18 TVöD (VKA) seinen Niederschlag
gefunden hat. Mit dem Leistungsbudget von einem Prozent aller ständigen
Monatsentgelte des Vorjahres ist der Einstieg geschaffen worden,
den es ab dem 1. Januar 2007 mit Leben zu erfüllen gilt.
Auf die Führungskräfte in Musikschulen kommt damit eine
völlig neue Herausforderung zu, die es mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
zu meistern gilt. Lehrkräfte in Musikschulen sind öffentlich
Bedienstete mit einem völlig eigenständigen Arbeitsplatzprofil.
Ihre zentralen Tätigkeitsfelder liegen weniger in Verwaltungstätigkeiten
als vielmehr in den Bereichen Pädagogik, Kunst und Bildung.
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) sah daher die Notwendigkeit,
zur Umsetzung des § 18 TVöD (VKA) seinen Mitgliedsschulen
eigene Systeme an die Hand zu geben, die den besonderen Tätigkeitsfeldern
der Lehrkräfte gerecht werden. Die Empfehlungen des VdM beschreiben
zwei im TVöD vorgesehene Systeme, die grundsätzlich unabhängig
voneinander, aber auch aufeinander aufbauend oder in Kombination
miteinander genutzt werden können. Die Entscheidung für
die Nutzung des einen oder anderen beziehungsweise beider Systeme
muss jede Musikschule im Rahmen einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung
mit den zuständigen Stellen in ihrer jeweiligen Verwaltung
(Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Landratsamt) treffen. Nähere
Informationen hierzu kann man dem Rundschreiben A 5/2006 des KAV
Bayern oder entsprechenden Veröffentlichungen der anderen Arbeitgeberverbände
entnehmen.
Das erste System bietet Instrumente zur „Systematischen
Leistungsbewertung von Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen“
an. Damit können ausschließlich besondere Arbeitsergebnisse
und die Übernahme zusätzlicher Aufgaben mit Leistungsentgelt
belohnt werden. Ausgehend von einem „Anforderungsprofil Lehrkräfte
an öffentlichen Musikschulen“ werden in einem Bewertungsbogen
zentrale Tätigkeitsfelder der Musikschullehrkraft aufgelistet
und in Form eines Leistungsprofils bewertet. Die besonderen Arbeitsergebnisse
und die Übernahme zusätzlicher Aufgaben können in
das Leistungsprofil einfließen.
Das zweite System setzt auf Zielvereinbarungen. Ausgehend vom
Anforderungsprofil und einer ersten Leistungsbewertung mit Hilfe
des Bewertungsbogens oder der Einschätzung durch die Schulleitung
werden in Zielvereinbarungsgesprächen gemeinsam mit der Lehrkraft
erreichbare Ziele formuliert. Nach einem vorher vereinbarten Zeitraum,
in der Regel ein Jahr, wird überprüft, ob die Ziele erreicht
wurden.
Während die Systematische Leistungsbewertung eher Arbeitsergebnisse
im Nachhinein würdigt, zielt das Zielvereinbarungssystem auf
Veränderung, Leistungssicherung und Entwicklung der Lehrkräfte.
Es können aber auch innerhalb der SLB festgestellte Defizite
als Grundlage für Zielvereinbarungen dienen, um Verbesserungsmöglichkeiten
für Lehrkräfte, die eher durchschnittliche Arbeitsergebnisse
erbringen, aufzuweisen, die dann über erreichte Ziele auch
zur Teilnahme an der Ausschüttung des Leistungsentgeltes führen
können. Wird in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung die
Entscheidung für die Systematische Leistungsbewertung getroffen,
nimmt jede Lehrkraft daran teil. Zielvereinbarungen sind ein freiwilliges
Angebot an alle Lehrkräfte. Wer sich daran nicht beteiligt,
kann auch nicht an der Ausschüttung von Leistungsentgelten
teilnehmen. Der VdM hat mit diesen angebotenen Systemen, die mit
dem KAV Bayern, der KGSt und dem Deutschen Städtetag abgestimmt
wurden, für seine Mitgliedschulen ein Instrumentarium entwickelt,
das zukunftsorientiert der Qualitätssicherung öffentlich
geförderter Musikschulen dient und Wege einer modernen Mitarbeiterführung
aufzeigt. Auch nicht tarifgebundene Mitgliedsschulen können
die Anregungen nützen und als Herausforderung annehmen –
unabhängig von der Ausschüttung eines Leistungsentgelts.
Der VdM führt hierzu im Herbst 2006 in Informationsveranstaltungen
auf Landesebene Schulungen durch, teilweise gemeinsam für mehrere
Länder. Interessierte Mitgliedschulen können sich über
die jeweiligen Landesverbände anmelden.