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nmz-archiv
nmz 2007/04 | Seite 31
56. Jahrgang | April
DTKV Bayern
Wie viel Versicherung braucht der Musiker
Welcher Versicherungsschutz ist notwendig und sinnvoll
Wie viel
Versicherung braucht der Musiker? Welcher Versicherungsschutz ist
notwendig und sinnvoll und auf was kann verzichtet werden?
Der folgende Artikel soll etwas Ordnung in diese oft gestellten
Fragen bringen. Wir entnehmen diese Ausführungen in Auszügen
mit freundlicher Genehmigung des Verlages dem Taschenbuch „Mein
Recht als Musiker“, das im k.o.m. bühnen- und musikverlag,
München erschienen ist. Preis: Euro 16,50 – ISBN 3-931583-00-7–
Direktbestellung bei: k.o.m. bühnen- und musikverlag, Thurneyssenstr.
21, 80687 München, Tel. 089/58 41 94, Fax 089/58 29 15, E-Mail:
kom.verlag@t-online.de, www.komverlag.com
Versicherungen für den Musiker
Der abhängig beschäftigte Musiker, also der Angestellte,
ist sozial abgesichert durch die gesetzliche Sozialversicherung.
Hierunter fällt die Kranken-, die Renten-, die Pflege- und
die Arbeitslosenversicherung. Weiter ist der Arbeitnehmer gegen
Arbeitsunfälle und gegen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit
und auf dem Weg von der Arbeit über die Berufsgenossenschaft
versichert, an welche der Arbeitgeber Beiträge abführt.
Zusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung erhalten bestimmte
angestellte Musiker noch eine Zusatzversorgung. Diese bekommen
Mitglieder der Städtischen und Staatlichen Orchester durch
die Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester. Mitglieder
der Rundfunkorchester erhalten die Zusatzversorgung durch die betriebseigene
Altersversorgung.
Der selbständige Künstler ist über die Künstlersozialversicherung
krankenversichert, pflegeversichert und auch rentenversichert.
Hiermit hat der Selbständige aber nur die notwendigste soziale
Absicherung. So kann er sich als Selbständiger nicht gegen
Arbeitslosigkeit versichern. Auch gegen Unfälle im privaten
und beruflichen Bereich ist der Selbständige nicht geschützt.
Er kann sich gegen Unfälle im privaten Bereich aber durch
eine private Unfallversicherung absichern.
Versicherungsunternehmen bieten hier eine Spezialunfallversicherung
für Orchestermusiker und konzertierende Künstler an.
Hierbei wird auf die konkrete Berufstätigkeit des Musikers
abgestellt.
Arbeitsunfälle
Für den Fall der Arbeitsunfälle und der Unfälle
auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Weg von der Arbeit kann sich
der Selbständige absichern, indem er freiwillig Mitglied der
zuständigen Berufsgenossenschaft wird. Die Prämien hierfür
sind recht günstig.
Richtet der selbständige Musiker Schäden an, fügt
er also dritten Personen Schäden zu, ist dieses Risiko abgesichert,
wenn er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt aber nur solche Schäden
ab, die der Versicherte im privaten Bereich dritten Personen zufügt.
Zum privaten Lebensbereich gehört auch das Musikstudium an
einer Musikhochschule. Empfehlenswert ist jedoch, dass der selbständige
Musiker eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt. Diese
schließt eine private Haftpflichtversicherung mit ein, so
dass eine solche nicht gesondert abgeschlossen werden muss. Die
Berufshaftpflichtversicherung schützt den Musiker sowohl gegen
Schäden, die er im privaten Bereich Dritten zufügt, wie
auch gegen Schäden, die er aufgrund bezahlter Tätigkeit
anrichtet. Eine solche Berufshaftpflichtversicherung kommt auch
für angestellte Musiker in Betracht. Vorrangig sollten aber
Selbständige eine solche Versicherung abschließen.
Die Haftpflichtversicherung kann auch als Berufshaftpflichtversicherung
für eine ganze Musikgruppe oder ein Ensemble abgeschlossen
werden. Schäden, die im Ausland entstehen, werden im Bereich
der Europäischen Union bei bis zu einem Jahr Auslandsaufenthalt
auch noch von der Versicherung getragen. Im Einzelnen sollte sich
der Musiker, der vor einer längeren Auslandstournee
steht, bei seiner Versicherung erkundigen, ob die bereisten Länder
noch unter den Versicherungsvertrag fallen.
Musikinstrumentenversicherung
Von Bedeutung für den Musiker ist auch die Musikinstrumentenversicherung.
Hier kann er seine Instrumente und das Equipment versichern. Das
Musikinstrument kann er zusammen mit dem elektrischen Zubehör
versichern, nicht jedoch das Zubehör allein. Damit der Musiker
im Schadensfall keine unangenehmen Überraschungen mit seiner
Versicherung erlebt, sollte er sich von vornherein über den
Versicherungsumfang im Klaren sein. In vielen Versicherungsverträgen
gibt es eine so genannte Nachtklausel, die den Versicherungsschutz
zwischen 22 und 6 Uhr erheblich reduziert. Einzelne Versicherungen
werben jedoch mit der All-Gefahren-Deckung. Hierdurch soll verhindert
werden, dass die Musikinstrumente gerade dann nicht versichert
sind, wenn sie zum Beispiel in einem Hotel zurückgelassen
werden. Unter die Musikinstrumentenversicherung fällt leider
alles das nicht, was der Musiker an Musikequipment angemietet hat.
Hierfür muss eine spezielle Equipmentversicherung abgeschlossen
werden, die dann auch gemietete elektronische Ausrüstung sowie
Bühnenausrüstung vertraglich umfasst.
Schließlich kann der Musiker noch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
abschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, für
die der Musiker oder die Musikgruppe bei Veranstaltungen einzutreten
haben, die diese bei Veranstaltungen dritten Personen zufügen.
Konzertausfallversicherung
Eine weitere Versicherungsmöglichkeit hat der Musiker, indem
er sich gegen Schäden versichert, die durch den Ausfall eines
Konzertes entstehen (Konzertausfallversicherung).
Eine Rechtsschutzversicherung sollte der Musiker in jedem Fall
für sein privates und für sein betrieblich genutztes
Kfz abschließen. Hierbei sollte der Musiker darauf achten,
dass er der Versicherung das amtliche Kfz-Kennzeichen des jeweiligen
Kfzs meldet. Wenn nur das privat genutzte Kfz bei der Versicherung
gemeldet ist, fällt das Kfz, das der Musiker zum Transport
der Instrumente beruflich nutzt, nur dann unter den Versicherungsschutz,
wenn der Musiker dieses selbständig bei der Rechtsschutzversicherung
versichert.
Im übrigen sollte eine Musikgruppe sehr vorsichtig sein, wenn
ein Versicherungsvertreter ihr einen so genannten Firmenrechtsschutz
verkaufen will. Die entscheidenden Risiken, die die Firma des Musikers
treffen können, können gar nicht versichert werden.
Klaus Obermayer
Teil II folgt in der nächsten Ausgabe der neuen musikzeitung