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nmz-archiv
nmz 2007/07 | Seite 42
56. Jahrgang | Juli/Aug.
Bücher
Die private Vervielfältigung und ihre Folgen
Über die technischen und ökonomischen Entwicklungen
der Digitalsierung
Thomas Meschede: Der Schutz digitaler Musik-
und Filmwerke vor
privater Vervielfältigung nach den zwei Gesetzen zur Regelung
des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Schriftenreihe
zum Urheber- und Kunstrecht, herausgegeben von Thomas Hoeren, Band
6, Frankfurt am Main, 2007, € 45,50
Seit dem Beginn der Digitalisierung von Musik mit der Markteinführung
der CD Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts haben
sich die Möglichkeiten zur Vervielfältigung von Film
und Musik rasant erweitert. Mit Hilfe so genannter Multifunktionsgeräte
wie CD- und DVD-Brenner und den hierfür entwickelten Speichermedien
wurde die Qualität und Quantität der Vervielfältigungsstücke
enorm gesteigert.
Die vorliegende Arbeit von Thomas Meschede bringt einen vollständigen
und aktuellen Überblick zu den technischen und ökonomischen
Entwicklungen der Digitalisierung und erläutert darauf aufbauend
die Systematik und Regelungsvielfalt der deutschen Gesetzeslage
für den Bereich der Privatkopie. Neben einem historischen
Abriss zur Entwicklung der Privatkopieschranken sind es vor allem
die Regelungen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
und die sich daraus abgeleiteten Urheberrechtsreformen des deutschen
Gesetzgebers im sogenannten Korb 1 und Korb 2, die den Schwerpunkt
des Buches ausmachen. Eines der Ziele der beabsichtigten Reform
ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der
Urheber und der Öffentlichkeit zu schaffen. Daneben sind wichtige
Punkte die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der Privatkopie.
Folgerichtig erörtert der Verfasser sehr ausführlich
die tatsächlichen und vermeintlichen ökonomischen Folgen
der digitalen Vervielfältigung für die Musik- und Filmindustrie
(S. 27f.).
Penibel werden die unterschiedlichen Standpunkte der beteiligten
Kreise dargestellt und einer kritischen, von großer Objektivität
gekennzeichneten Würdigung unterzogen. Besonders anschaulich
hierfür ist der Abschnitt „Lobbyarbeit auf allen Ebenen“ (S.
53f.). Dabei ist
dem Verfasser zuzustimmen wenn er ausführt: „Viele als
wissenschaftliche Studien bezeichnete Arbeiten stellten sich bei
näherer Betrachtung als ‚Partei-Gutachten‘ heraus.
Je nach Auftraggeber variieren die Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
Nicht selten wird bereits in der Überschrift beziehungsweise
den Untertiteln deutlich, welchem Lager der Autor zuzurechnen ist.“ Für
die juristisch interessierte Öffentlichkeit von großem
Interesse ist schließlich der Abschnitt, der sich mit der
straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten
an rechtswidrigen Vervielfältigungen und Verbreitungen urheberrechtlich
geschützter Werke beschäftigt (S. 183f.). Hier wird besonders
deutlich, dass im Bereich so genannter Musiktauschbörsen die
rechtliche Klarheit derzeit noch sehr zu wünschen übrig
lässt. Während also – kurz gefasst – die
P2P-Anbieter der Werke im Netz immer einen Rechtsverstoß begehen,
können die Abnehmer nach derzeit geltendem Recht kaum belangt
werden. Sehr informativ sind darüber hinaus die Stellungnahmen
und Debattenbeiträge zum zweiten Korb der aktuellen Urheberrechtsreform.
Das Werk leistet gekonnt einen notwendigen Spagat zwischen Technik
und Recht und ist ein notwendiger Beitrag zum Thema Privatkopie
in Deutschland.