Im Forum der Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen im VdM
(BEV) anlässlich des Musikschulkongresses in Mannheim wurden
am 12. Mai 2007 zwei wichtige Themen der Landes-Eltern-Vertretungen
der Musikschulen behandelt, die auch in der nachfolgenden Mitgliederversammlung
der BEV diskutiert wurden.
Zunächst referierte Dieter Fröhling, stellvertretender
Vorsitzender der BEV, über „Musikschule – eine
freiwillige Leistung – Ja oder Nein?“. Dabei gab er
einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der sogenannten
freiwilligen Leistungen, die den Ländern und Kommunen viel
Gestaltungsfreiheit bei der Finanzierung der öffentlichen
Musikschulen bieten. Jedoch besteht seit Jahren eine Diskrepanz
zwischen den Bildungsanforderungen und der Realität.
So werden die Leistungen für die öffentliche Bildungseinrichtung
Musikschule Jahr für Jahr aus Haushaltsgründen gekürzt
statt aufgestockt. Dies hat negative Folgen auf das Angebot und
die Struktur der Musikschulen sowie letztlich auch auf die Qualität
der pädagogischen Arbeit. Und das können die Musikschul-Eltern
nicht weiter hinnehmen.
Die Arbeit der öffentlichen Musikschulen wird von politischer
Seite in „Sonntagsgesprächen“ durchaus anerkannt – aber
eben nur als außerschulische Einrichtung, die zu oft zur
Disposition stehen kann.
Für die Gestaltung der Nachmittagsbetreuung bei den Ganztagsgrundschulen
werden den Grundschulen zum Teil so geringe Landesmittel zur Verfügung
gestellt, dass oft nur Billiglösungen finanzierbar sind, mit
dem Risiko, dass aus einer Betreuung eine Verwahrung wird. Politisch
kann dies nicht gewollt sein, denn die Musikschulen werden eben
wegen ihrer Qualitätsangebote gebraucht. Eine Million Musikschülerinnen
und -schüler in bundesweit fast 950 Musikschulen sprechen
Bände. Auch politisch muss daher anerkannt werden, dass diese
Schulen zum Gesamtkonzept der Bildung gehören und nicht außen
vor bleiben. Gäbe es heute noch keine Musikschulen, wir müssten
sie unbedingt einrichten. Die-se Leistungen sind also nicht freiwillig,
sondern eine Pflichtaufgabe der Gesellschaft.
Die Bundes-Eltern-Vertretung sieht die Notwendigkeit daher nicht
in weiteren Förderrichtlinien der Länder für die
Musikschulen, die die künftig notwendigen Investitionen ohnehin
nur unangemessen berücksichtigen, sondern in einer gesetzlichen
Verankerung der öffentlichen Musikschulen als Teil des staatlichen
Bildungssystems (wie zum Beispiel das Gesetz zur Förderung
und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt vom 17.2.2006).
In diesem Zusammenhang forderte der BEV-Vorsitzende Walter Kuhn
in seinem Referat über die „Aufnahme der Kultur in das
Grundgesetz“ zu politischem Handeln auf, da die Kultur als
solche Verfassungsrang verdiene und eine solche Staatszielbestimmung
auch auf die Bundesländer ausstrahlen dürfte.