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nmz-archiv
nmz 2007/10 | Seite 33
56. Jahrgang | Oktober
Bayerischer Kulturrat
Kulturelle Kooperationsprojekte im Fokus
Die Kulturförderung der Europäischen Union
Kulturförderprogramme gibt es im Rahmen der EU seit der Mitte
der 90er-Jahre, seit im Maastrichter Vertrag 1992 mit dem Artikel
128 (heute Artikel 151) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen
wurde.
Mit zunehmendem politischen Integrationswillen der Mitgliedstaaten
wuchs das Bewusstsein dafür, dass es unabdingbare Voraussetzung
für ein Zugehörigkeitsgefühl der Bürger/-innen
in allen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist, auch
den kulturellen Bereich in die Gemeinschaftspolitik einzubeziehen.
Die Gemeinschaft verpflichtet sich, zur Entfaltung des Kulturlebens
in den Mitgliedstaaten beizutragen. Die zentralen Ziele sind die
Wahrung und Förderung der nationalen und regionalen Vielfalt
Europas bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen
Erbes.
Mobilität von Kulturschaffenden, Künstlern/-innen und
Kulturmanagern/-innen sowie die Zirkulation von Werken, Objekten
und Produktionen sind neben der Förderung des interkulturellen
Dialogs die Ziele des KULTUR-Programms (2007–2013). Das Programm
fördert – wie der Vorgänger – die transnationale
Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und Kulturinstitutionen
der Mitgliedstaaten. Es ist als spartenübergreifendes Programm
konzipiert, das zur Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums der
europäischen Völker beitragen will, der sowohl durch
ein gemeinsames Erbe als auch durch sprachliche, kulturelle und
künstlerische Vielfalt gekennzeichnet ist.
Teilnahmeberechtigt sind private wie öffentliche Organisationen
des kulturellen Bereiches aus zahlreichen Ländern, Deutschland
natürlich eingeschlossen. Gefördert werden Kooperationsprojekte
zwischen europäischen kulturellen Organisationen und literarische Übersetzungen.
So können europäische Verlage Pakete von Übersetzungsvorhaben
einreichen, die literarische Werke von europäischen Autoren/-innen
umfassen, die noch nicht in die Zielsprache übersetzt wurden.
Geisteswissenschaften sind dabei jedoch nicht eingeschlossen.
Zum Bereich „Besondere Maßnahmen“ zählt
die Unterstützung besonderer kultureller Veranstaltungen,
die viele Menschen erreichen und geeignet sind, ein Europabewusstsein
zu wecken sowie ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl.
Sie sollen das Verständnis für die kulturelle Vielfalt
der Mitgliedstaaten innerhalb wie außerhalb Europas sowie
den interkulturellen und internationalen Dialog fördern. Zu
dieser Aktion gehören europäische symbolhafte Kulturprojekte
wie zum Beispiel die Kulturhauptstadt Europas, Kulturpreise (zum
Beispiel für Architektur, Kulturerbe und Literatur), Jubiläen
oder Großveranstaltungen. Daneben gibt es Betriebskostenzuschüsse
für kulturelle Organisationen, deren ständiges Arbeitsprogramm
Aktivitäten auf europäischer Ebene im kulturellen Bereich
umfasst.
Sie können Zuschüsse zu ihren laufenden Betriebskostenzuschüssen
beantragen. Schließlich wird noch die Erstellung von Studien
und Analysen im Bereich der europaweiten kulturellen Zusammenarbeit,
die der Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik, insbesondere
der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen dienen, gefördert.
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