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Ausgabe 2007/10
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nmz 2007/10 | Seite 33
56. Jahrgang | Oktober
Bayerischer Kulturrat

Kulturelle Kooperationsprojekte im Fokus

Die Kulturförderung der Europäischen Union

Kulturförderprogramme gibt es im Rahmen der EU seit der Mitte der 90er-Jahre, seit im Maastrichter Vertrag 1992 mit dem Artikel 128 (heute Artikel 151) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde.

Mit zunehmendem politischen Integrationswillen der Mitgliedstaaten wuchs das Bewusstsein dafür, dass es unabdingbare Voraussetzung für ein Zugehörigkeitsgefühl der Bürger/-innen in allen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist, auch den kulturellen Bereich in die Gemeinschaftspolitik einzubeziehen. Die Gemeinschaft verpflichtet sich, zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten beizutragen. Die zentralen Ziele sind die Wahrung und Förderung der nationalen und regionalen Vielfalt Europas bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.

Mobilität von Kulturschaffenden, Künstlern/-innen und Kulturmanagern/-innen sowie die Zirkulation von Werken, Objekten und Produktionen sind neben der Förderung des interkulturellen Dialogs die Ziele des KULTUR-Programms (2007–2013). Das Programm fördert – wie der Vorgänger – die transnationale Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und Kulturinstitutionen der Mitgliedstaaten. Es ist als spartenübergreifendes Programm konzipiert, das zur Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums der europäischen Völker beitragen will, der sowohl durch ein gemeinsames Erbe als auch durch sprachliche, kulturelle und künstlerische Vielfalt gekennzeichnet ist.
Teilnahmeberechtigt sind private wie öffentliche Organisationen des kulturellen Bereiches aus zahlreichen Ländern, Deutschland natürlich eingeschlossen. Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen europäischen kulturellen Organisationen und literarische Übersetzungen.

So können europäische Verlage Pakete von Übersetzungsvorhaben einreichen, die literarische Werke von europäischen Autoren/-innen umfassen, die noch nicht in die Zielsprache übersetzt wurden. Geisteswissenschaften sind dabei jedoch nicht eingeschlossen.

Zum Bereich „Besondere Maßnahmen“ zählt die Unterstützung besonderer kultureller Veranstaltungen, die viele Menschen erreichen und geeignet sind, ein Europabewusstsein zu wecken sowie ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl. Sie sollen das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten innerhalb wie außerhalb Europas sowie den interkulturellen und internationalen Dialog fördern. Zu dieser Aktion gehören europäische symbolhafte Kulturprojekte wie zum Beispiel die Kulturhauptstadt Europas, Kulturpreise (zum Beispiel für Architektur, Kulturerbe und Literatur), Jubiläen oder Großveranstaltungen. Daneben gibt es Betriebskostenzuschüsse für kulturelle Organisationen, deren ständiges Arbeitsprogramm Aktivitäten auf europäischer Ebene im kulturellen Bereich umfasst.

Sie können Zuschüsse zu ihren laufenden Betriebskostenzuschüssen beantragen. Schließlich wird noch die Erstellung von Studien und Analysen im Bereich der europaweiten kulturellen Zusammenarbeit, die der Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik, insbesondere der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen dienen, gefördert. ?

Nähere Informationen im Internet unter der Adresse
www.europa-foerdert-kultur.info

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