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Ausgabe 2007/12
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nmz 2007/12 | Seite 14
56. Jahrgang | Dez./Jan.
Kulturpolitik

Verantwortungsbereiche unzureichend abgegrenzt

Expertise zur fristlosen Kündigung des Direktors der Musikakademie Hammelburg Grollmann

Am 22. Juni 2007 beschloss die Vorstandsschaft des Trägervereins der Bayerischen Musikakademie Hammelburg einstimmig die fristlose Kündigung des seit 1. Januar 2000 als Direktor der Musikakademie wirkenden Hermann Grollmann. Am 29. Juni wurde die Kündigung wirksam. Grollmann musste seinen Schreibtisch räumen und die Schlüssel abgeben. Seither tobt in Hammelburg ein Konflikt zwischen dem gekündigten Direktor und dem Vorsitzenden des Trägervereins, Landrat Thomas Bold.

Die Gründe, die der Vorstand um den Vorsitzenden Landrat Thomas Bold (Bad Kissingen) Grollmann für die fristlose Kündigung genannt hat, halten wir in ihrer Absurdität für lesenswert, so dass wir sie im Folgenden gekürzt abdrucken:

  1. Grollmann habe sich „persönlich bereichert“, weil er seine persönliche Mitgliedschaft beim Musikverband Jeunesses Musicales Deutschland (JMD) von der Akademie habe bezahlen lassen. 
  2. Grollmann habe sich ebenfalls „persönlich bereichert“, weil er ein Zeitungsabonnement der „Saale-Zeitung“ und des „Sonntagsblatts“ auf Kosten der Akademie zu sich nach Hause schicken ließ. Weiter wurden Grollmann Kompetenzverstöße vorgeworfen, die sich aus der Grundordnung (Satzung) der Akademie ergeben würden.
  3. Der Vorstand wirft Grollmann vor, er halte sich nicht an arbeitgeberseitige Weisungen, weil er unerlaubterweise vor der Akademie geparkt habe, obwohl er dort nur zum Be- und Entladen hinfahren dürfe.

Die Urteilsbegründung lag wegen einer Erkrankung beim Arbeitsgericht Schweinfurt bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Das Gericht hatte aber bereits Mitte November die Kündigung des Direktors Hermann Grollmann für nichtig erklärt, zugleich aber einem Auflösungsantrag mit einer Abfindung von 35.000 Euro zugestimmt. Der wahre Kündigungsgrund liegt weiterhin im Dunkeln. Der Verdacht, der sich dem Beobachter aufdrängt, dass die Bayerischen Musikakademien zukünftig ohne künstlerische Direktoren betrieben werden sollen, bestätigte sich im Fall Hammelburg nicht. Die Stelle ist bereits wieder ausgeschrieben. Grollmann wendet sich jetzt mit einem Offenen Brief an den Ministerpräsidenten Günther Beckstein. Wir zitieren aus diesem Brief: „Eine Expertise vom 24. August 2007 ‚zu den Grundsätzen und der Grundordnung der Bayerischen Musikakademie Hammelburg‘ durch den renommierten Würzburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baumann kommt zu dem Schluss, dass ‚schwerwiegende Verstöße gegen das Satzungsrecht‘ vorliegen und ‚die Praxis nach der Grundordnung in jedem Fall rechtswidrig ist.‘“

Der Schluss der Expertise lautet: „Rein arbeitsrechtlich bedeutet diese Situation, dass wegen der Grundordnung die Verantwortungsbereiche völlig unzureichend abgegrenzt sind und niemandem in der Bayerischen Musikakademie Hammelburg klar sein konnte, wer nun für welche Entscheidungen zuständig war beziehungsweise wer beteiligt werden musste. Es ist verwunderlich, dass die Bayerische Musikakademie Hammelburg dennoch funktioniert hat. Keinem der Verantwortlichen der BMH kann aus irgendwelchen unklaren Verhaltensweisen und geringfügigen Kompetenzüberschreitungen ein Vorwurf gemacht werden.“ ? ak

 

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