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Ausgabe 2008/07
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nmz 2008/07 | Seite 31
57. Jahrgang | Juli/Aug.
Verband deutscher Musikschulen

Musikschulen als Kern der kulturellen Infrastruktur

Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung des Verbandes deutscher Musikschulen in Limburg

Jedes Jahr lädt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) seine Mitglieder zur Bundesversammlung ein. Alle zwei Jahre gibt diese als Hauptarbeitstagung – im Wechsel mit den Musikschulkongressen – Impulse für die Zielgruppen der Musikschulträger und Musikschulleiterinnen und -leiter.

Nach der beeindruckenden und schwungvollen musikalischen Begrüßung des Celloensembles der Musikschule Schöneck-Nidderauf „Cellyptica“ eröffnete der VdM-Vorsitzende Winfried Richter am 30. Mai die zweitägige Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung in der Josef-Kohlmaier-Halle in Limburg. Zuvor hatten bereits der Bundesvorstand und der Erweiterte Bundesvorstand mit den Vorsitzenden der Landesverbände der Musikschulen getagt.

Die 1. Stadträtin der Stadt Limburg, Babette Täpper, hieß die Musikschulvertreter in Limburg willkommen und hob in Ihrem Grußwort den Stellenwert der Musikschule für ihre Stadt hervor.
Die Bedeutung der öffentlichen Musikschulen war auch Inhalt des Impulsreferates zu Beginn der Tagung, das der Kulturdezernent des Deutschen Städte­tages (DST), Klaus Hebborn, über „Die Musikschule in der kommunalen Bildungslandschaft“ hielt. Ausgehend von der sich im Wandel begriffenen Bildungslandschaft in Deutschland ging Hebborn der Frage nach, welche Rolle die kommunalen Musikschulen in der kommunalen Bildungslandschaft derzeit spiele, in Zukunft spielen solle und welche Implikationen sich daraus für das Profil der Musikschulen ergeben. Dabei wies er auf den zum Teil erheblichen Reformbedarf des deutschen Bildungssystems im Hinblick auf demokratische Teilhabe und Chancengleichheit hin.
Ausgangspunkt für eine zukunftsfähige Schul- und Bildungsentwicklung sowie Qualitätsverbesserung, an dem sich Erfolg oder Misserfolg von Bildung entscheide, sei die kommunale Ebene. Dabei reiche das duale kulturelle Bildungssystem mit den Elementen außerschulische und schulische kulturelle Bildung in seiner reinen Form, mit der Ausrichtung der Musikschulen als Einrichtungen der Städte, die freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erledigen, nicht mehr aus. Hebborn begründete dies: „Es wird sowohl von Wissenschaftsseite als auch von den Fachverbänden der Schul-, Kultur- und Sozialpädagogik vorgeschlagen, den Schulalltag und die Betreuung in den Kitas stärker zu rhythmisieren und praktische Kreativitätsentwicklung zu befördern.

Dazu muss Fachkompetenz in den Schulen und Kitas vorhanden sein. Es geht also um integrierte Konzepte. Wenn sich aber die Musikschulen von einer reinen außerschulischen Angebotseinrichtung weiter entwickeln zu Einrichtungen, die zusätzlich Leistungen für integrierte Bildungskonzepte erbringen, so hat das weitreichende Konsequenzen. Diese reichen von der Definition notwendiger und sinnvoller Lerninhalte bis hin zur Lösung von Organisations- und Finanzierungsfragen sowie der Klärung des rechtlichen Status.“

Die Kooperationen der Musikschulen mit Kitas und allgemein bildenden Schulen seien Entwicklungen, die der Deutsche Städtetag sowohl aus kulturpolitischer als auch aus schulpädagogischer Sicht begrüße. „Bildung ist mehr als Schule!“, betonte Hebborn, „Kognitives, soziales und emotionales Lernen müssen miteinander verbunden werden“. Wenn die Leistungen der Musikschule als integraler Teil der schulischen Bildung und der Kindertageseinrichtungen betrachtet würden und damit auch dem Gleichheitsgrundsatz der Angebote der allgemein bildenden Schulen oder der Angebote in Kindertagesstätten unterworfen wären, würden die Leistungen der Musikschulen dort auch ein Stück weit aus dem Status der Freiwilligkeit herausgebracht. Voraussetzung hierfür seien jedoch auf Landesebene festgelegte Curricula und eine entsprechende Finanzierung der Angebote durch die Länder. „Mir erscheint es notwendig, das Verhältnis von schulischem Bildungsauftrag und dem außerschulischen Ansatz der Musikschulen sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der Organisation, der Finanzierung und unter dem Gesichtspunkt von Rechtsfragen neu zu bestimmen und auszutarieren“, sagte Hebborn und bot dem VdM an, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des Kulturausschusses des DST das Positionspapier „Die Musikschule“ des kommunalen Spitzenverbandes zu überarbeiten. Er empfahl ebenfalls, das einschlägige KGSt-Gutachten einer Revision zu unterziehen. „Die Städte brauchen die kommunalen Musikschulen als Ort der Kunst, als Ort der Kultur, als Ort der Begegnung, auch als Ort der Praktizierung von kultureller Vielfalt insbesondere in den Großstädten. Und eben auch als ganz wichtigen Bestandteil bei der Schaffung von kommunalen Bildungslandschaften“, unterstrich Hebborn.

Helga Boldt, Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, hob in ihrem Vortrag über den Schlussbericht und die Arbeit der Enquete-Kommission ebenfalls den hohen Stellenwert der öffentlichen Musikschulen für die kulturelle Bildung und die kulturelle Infrastruktur in Deutschland hervor. Die Bestandsaufnahme habe ergeben, dass kein anderer Bereich der öffentlich verantworteten kulturellen Bildung, bezogen auf die Zielgruppe Kinder und Jugendlicher, so verbindlich, inhaltlich strukturiert und so genau dokumentiert sei, sowohl quantitativ als auch qualitativ, wie die öffentlichen Musikschulen. „Fraktionsübergreifend wurde unisono hervorgehoben, dass die inhaltliche und strukturelle Qualität der Musikschulen den wesentlichen musikalischen Kern der kulturellen Bildung bildet und flächendeckend gestärkt werden sollte“, bekräftigte Helga Boldt. Musik sei in hohem Maße milieuprägend und gleichzeitig milieuübergreifend. „Deshalb ist die öffentliche Musikschule der Referenzraum für interkulturelles und intergeneratives Lernen, eben nicht sozialpädagogisch oder kompensatorisch motiviert, sondern weil es der Sache selbst, der Musik, eigen ist.“ Es gebe eigentlich auch „kein inhaltliches Argument, die öffentlichen Musikschulen personell, finanziell, räumlich schlechter auszustatten als allgemein bildende Schulen, insbesondere dann nicht, wenn sie zunehmend integraler Bestandteil der Ganztagsschule werden. Die Stärke der Musikschulen liegt in der bundesweiten Vernetzung, die sich inhaltlich und qualitativ ausweist.“ Musikschulgesetze in den Ländern zu erarbeiten sei daher auch ein langfristiges Ziel. Im Hinblick auf den Mangel an musikpädagogischer Professionalität in Kita und Grundschule und der Bedeutung musikbetonter Bildung und Erziehung, sollten die öffentlichen Musikschulen immer wieder selbstbewusst auf der eigenen Professionalität bestehen.

Thema waren hierbei auch die musikalischen Bildungsoffensiven in Deutschland wie etwa „Jedem Kind ein Instrument“, „Jedem Kind seine Stimme“ in Münster und Neuss oder das Monheimer Modell „MoMo“. Hierzu verabschiedete die Bundesversammlung die „Limburger Erklärung“, in der sie für seriöse Konzepte plädiert und die Stärkung der Infrastruktur der öffentlichen Musikschulen fordert (siehe unten).

In der sich am 31. Mai anschließenden Hauptarbeitstagung wurden des Weiteren die Themen „Musik im 3. Lebensabschnitt“, „Musikschulen und interkultureller Dialog“ sowie „Musikalische Bildung von Anfang an“, „Perspektiven der Elternarbeit an Musikschulen“ und „Musikschulen und Neue Medien“ vertieft. Einen Bericht hierzu von Andreas Kolb lesen Sie auf Seite 16.

Claudia Wanner

Limburger Erklärung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM)

Der Verband deutscher Musikschulen plädiert für seriöse Konzepte bei musikalischen Bildungsoffensiven und fordert die Stärkung der Infrastruktur der öffentlichen Musikschulen: In ihrer am 30. Mai verabschiedeten „Limburger Erklärung“ fordert die Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) die Politik auf, notwendige Voraussetzungen und Bedingungen für eine qualitativ angemessene und zugangsoffene musikalische Bildung in ganz Deutschland zu schaffen.

Neue und viel versprechende Konzepte zur Verstärkung von musikalischer Bildung in Deutschland weisen in den Ländern unterschiedliche Ansätze und Ziele auf. Der VdM sieht in diesen musikalischen Bildungsoffensiven neue Chancen, breite Bevölkerungsgruppen mit einem qualitativ akzeptablen Einstiegsangebot musikalischer Bildung zu erreichen. Voraussetzung ist dabei, dass die Konzepte den erforderlichen Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit und Zugangsoffenheit genügen.

Für die anspruchsvollen Aufgaben, die ein solches zugangsoffenes musikalisches Bildungsangebot mit sich bringt, sind die öffentlichen Musikschulen wichtigster und originärer Partner. Durch weitsichtige Planung müssen dabei auch die notwendigen Perspektiven der weiteren musikalischen Ausbildung im Anschluss an dieses Einstiegsangebot berücksichtigt werden – von der Talentförderung bis hin zur musikalischen Leistungsspitze. Angesichts dieser Aufgabenstellung fordert der VdM in seiner „Limburger Erklärung“ die Länder und Kommunen auf, die Infrastruktur der öffentlichen Musikschulen zu sichern und zu entwickeln. Hierzu bedarf es gesetzlicher Regelungen und einer angemessenen Förderung der öffentlichen Musikschulen durch Länder und Kommunen, um den Zugang für Kinder und Jugendliche aus allen Schichten zu ermöglichen. Dies empfiehlt auch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages. Ebenso gehört der Erhalt und der Ausbau von qualifizierten Arbeitsverhältnissen für Musikschullehrkräfte zur Sicherung der Infrastruktur der öffentlichen Musikschulen.

Der VdM appelliert in seiner „Limburger Erklärung“ des Weiteren, die Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten auf die neuen Erfordernisse des Berufslebens auszurichten. Dies setzt vor allem eine Verstärkung der musikpädagogischen Studiengänge voraus und erfordert damit auch definitiv eigenständige Zugangsmöglichkeiten für das musikpädagogische Studium.

Im Hinblick auf die musikalischen Bildungsoffensiven betonte der VdM-Vorsitzende Winfried Richter: „Der VdM sieht die Politik in der Verantwortung für eine umfassende Förderung der öffentlichen Musikschulen zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen für diesen zugangsoffenen Bildungsansatz. Denn diese dient als Investition in die nahe Zukunft eines Bildungs- und Kulturstaates, in dem die Entwicklung der Zivilgesellschaft wesentlich durch kreative und kulturelle Kompetenz bestimmt wird“.

Die Limburger Erklärung des VdM ist veröffentlicht unter:
http://www.musikschulen.de

 

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