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1998
47. Jahrgang
Ausgabe 6
Juni

© nmz und
autoren 1998

  nmz - neue musikzeitung

Kulturpolitik
Musikwirtschaft
Medien

Seite 5-6

Autor:
Reinhold Kreile

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Autorenrechte im 21. Jahrhundert

41. CISAC-Weltkongreß in Berlin vom 6. bis 9. September 1998

“Autorenrechte im 21. Jahrhundert –eine kulturelle Verpflichtung in der digitalen Informationsgesellschaft“, so lautet der Originaltitel eines Aufsatzes von Reinhold Kreile, Präsident des CISAC-Exekutiv-Büros und Vorstandsvorsitzender der GEMA, den dieser anläßlich des 41. CISAC-Weltkongresses in Berlin verfaßte und den die neue musikzeitung im folgenden abdruckt.

 

Auf Einladung der deutschen Autorengesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst versammelt sich im September dieses Jahres in Berlin die Weltgemeinschaft der Urheber aus den Bereichen Musik, Literatur, Film und bildende Kunst, die sich im Dachverband der CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeur) zusammengeschlossen hat. Nach 1928 und 1936 ist zum dritten Mal die deutsche Hauptstadt Schauplatz des CISAC-Weltkongresses. Berlin ist in vielerlei Hinsicht symbolträchtig für dieses 41. Treffen der Kreativen, das zirka 600 Delegierte von mehr als 170 Urheberrechtsgesellschaften aus 90 Ländern vereint. Diese Delegierten repräsentieren weltweit über eine Million Urheber.

Berlin war jahrzehntelang der politische Brennpunkt der Teilung der Welt in Ost und West, und das verschlossene Brandenburger Tor war dafür das Symbol. Heute steht Berlin wie keine zweite Stadt für ein Europa ohne trennende Mauern und zeigt, gleichsam wie in einem Brennglas, die weltweite politische und kulturelle Annäherung der Völker und Nationen. Das offene Brandenburger Tor, das nun ein Symbol für Freiheit und für ungehinderten Austausch von Ideen und Gütern ist, wurde daher auch zum bildlichen Symbol des CISAC-Kongresses 1998 in Berlin. Kreativität war und ist immer grenzüberschreitend und international, und in der Weltgemeinschaft der Kreativen ist die globale Orientierung, von der heute jeder spricht, längst vollzogen.

Heute ist Berlin wiederum – nach der Nacht, die von hier vor der Mitte unseres Jahrhunderts ausgegangen ist – ins helle Licht weltoffener Kultur zurückgekehrt, ist wieder eine Stadt der Kunst und Kultur und der Musik und von vielfältigen künstlerischen und musikalischen Traditionen. Erneut knüpft diese Stadt heute wieder an ihre große Geschichte und Kultur an. Berlin ist auch untrennbar mit dem Gedanken des Urheberschutzes und der Geschichte seiner wirtschaftlichen und kulturellen Durchsetzung verbunden. In dieser Stadt wirkte lange Jahre als preußisch königlicher Generalmusikdirektor der Komponist Richard Strauss, der bereits im Jahre 1903 in Berlin zusammen mit weiteren großen Komponisten frühzeitig eine deutsche musikalische Verwertungsgesellschaft ins Leben gerufen hatte und durch dieses Engagement für die Urheber als Gründervater der GEMA gilt.

Als eine Stadt mit bewegter Geschichte befindet sich Berlin unter ganz besonderen Vorzeichen in einem Aufbruch ins 21. Jahrhundert. Dies wird nicht zuletzt sichtbar an den enormen städtebaulichen Anstrengungen, die den Besuchern der Stadt überall ins Auge springen. Die Visionen, die seit dem Fall der Berliner Mauer dieser Stadt ihre neugewonnene Dynamik verleihen, beginnen nunmehr, überall reale Gestalt anzunehmen.

Auch dieser 41. CISAC-Kongreß hat eine Vision, die es gilt, in die Realität überzuführen: Wir wollen solide Fundamente legen für dauerhafte Konstruktionen der Urheberrechtsordnung und der kollektiven Rechtewahrnehmung, die in der digitalen Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts den Urhebern weltweit jenen zuverlässigen Schutz bieten, den sie gewohnt sind und auch künftig verdienen. Dies wird die einzigartige Erfolgsgeschichte der internationalen Zusammenarbeit der Urheberrechtsgesellschaften fortschreiben. Die Autorengesellschaften waren und sind Hüter der kreativen Freiheit, sie schaffen die existenzielle Basis für die Kulturschöpfer unserer Welt.

 

Bei Bundespräsident Herzog

Entsprechend der Bedeutung dieser CISAC-Veranstaltung und ihrer internationalen Signalwirkung wird der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland, Bundespräsident Roman Herzog, Gäste aus aller Welt am Vortag des Kongresses in seinem Amtssitz Schloß Bellevue begrüßen. Roman Herzog, der sich nach seinen eigenen Worten “mit Musik auskennt“, hat sich auch vielfach mit den Herausforderungen beschäftigt, die durch die digitalen Techniken auf unsere Gesellschaft zukommen.

In seiner berühmten “Berliner Rede“ vergangenen Jahres im Hotel Adlon zum “Aufbruch ins 21. Jahrhundert“ hat der Bundespräsident den Rahmen deutlich vor Augen geführt, an dem sich auch die Urheber in Zukunft zu orientieren haben: “Ein großes globales Rennen hat begonnen: die Weltmärkte werden neu verteilt, ebenso die Chancen auf Wohlstand im 21. Jahrhundert. Es geht um nichts Geringeres als um eine neue industrielle Revolution, um die Entwicklung zu einer neuen, globalen Gesellschaft des Informationszeitalters.“

Gerade wer die neuen Techniken mit ihren Möglichkeiten begrüßt – nicht zuletzt sind sie für die schöpferischen Menschen die Chance, ihre musikalischen Kreationen weltweit zu verbreiten –, wird immer wieder beharrlich darauf achten, daß bei aller Euphorie über den technologischen Fortschritt dieser nicht zu Lasten des Urhebers geht. So wichtig die freie Entfaltung der Märkte ist, es darf eine Prämisse nie vergessen werden: Die kreative Leistung des Urhebers ist weit mehr als ein bloß merkantiles Gut, sie enthält noch eine andere, eine geistig-schöpferische Dimension und damit die Dimension der Kulturschöpfung und Kulturstiftung.

 

Kultur-“Nation“ Europa

So einleuchtend der Urheberrechtsgedanke uns allen auch erscheinen mag und so fruchtbar die Förderung des Urheberschutzes sich für die Kultur einer Gesellschaft erwiesen hat, so ist es offensichtlich dennoch immer wieder von neuem notwendig, die Einhaltung des Urheberschutzes auch unter veränderten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen anzumahnen.

In Europa erleben wir zur Zeit, mit welchen Schwierigkeiten gemeinsames transnationales Handeln im Detail verbunden ist. Gerade im Bereich des Urheberrechts bedurfte es großer Anstrengungen, um auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung voranzuschreiten. Hier in Europa haben wir also schon erfahren können, daß nur das gemeinsame und kontinuierliche Streben nach einem möglichst hohen Urheberschutzniveau zu einem für alle Beteiligten tragfähigen internationalen Ergebnis führt.

Nun sind gemeinsame grenzüberschreitende, globale Regelungen des Urheberschutzes – ebenfalls auf möglichst höchstem Niveau – im Interesse der Autoren eine unverzichtbare Notwendigkeit im “Global Village“. Vielleicht können die in Europa gesammelten Erfahrungen auf diesem Weg hilfreich sein und die in Europa gefundenen Regelungen als Orientierungspunkte für weltumspannende Vereinbarungen dienen. Umgekehrt werden auch die Erfahrungen in Amerika und Asien, Afrika und Australien hilfreich sein, um zum weltweiten Schutz der Werke des schöpferischen Geistes zu kommen. In einer Hinsicht hat der europäische Einigungsprozeß aber ohne Zweifel Vorbildcharakter für globale Übereinkünfte: Der Vertrag von Maastricht zur europäischen Einigung erkennt, daß die Welt unserer Tage eben nicht nur aus Ökonomie- und Wirtschaftspolitik besteht.

Zum ersten Mal wird neben der europäischen Wirtschaftspolitik die Kultur berücksichtigt und für diesen ersten Schritt bereits in beachtenswerter Weise. Auf kulturellem Gebiet, und dem gilt das Hauptinteresse der schöpferischen Menschen, will der Artikel 128 des EG-Vertrages, daß die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten leistet. Es ist ein unerhörtes Novum, daß eine wirtschaftliche und politische Gemeinschaft erkennt, daß es nicht allein mit Wirtschaftspolitik sein Bewenden haben kann.

Wir alle müssen dazu beitragen, daß der Schutz von Kulturgütern sich nicht nur – wie bereits gesellschaftlich weithin akzeptiert – auf architektonische Zeugnisse beschränkt, sondern daß auch geistige Schöpfungen miteinbezogen werden. Nur auf der Grundlage eines solchen umfassenden Verständnisses wird die kulturelle Vielfalt nicht gehemmt, sondern befördert, denn der Reichtum auf dem Gebiet des Kreativen entspringt dem Reichtum vieler Kulturen, die sich begegnen.

 

Klaus Kinkel zum Auftakt

Die zunehmende Globalisierung vieler Bereiche unseres Lebens – Wirtschaft, Politik, Medien, um nur einige zu nennen – verlangt auch eine neue politische Standortbestimmung der an dieser Globalisierung beteiligten Länder, um im weltumspannenden Dialog verstärkt das Spezifische, das Eigenständige herauszustellen und es im globalen Wettbewerb auch angesichts einer mitunter uniformen Internationalisierung nicht aufzugeben. Konstitutives Element jeder Eigenständigkeit, jeder gesellschaftlichen Identität aber ist und bleibt die Kultur. Deshalb wird der Kulturpolitik im globalen Dialog eine wesentliche Bedeutung zukommen.

Bundesaußenminister Klaus Kinkel wird in seinem Grußwort am ersten Kongreßtag aus der Sicht der Bundesregierung Idee und Gestalt einer derartigen internationalen Kulturpolitik, die aus dem gewachsenen pluralen und föderalen deutschen Kulturverständnis gespeist wird, den Delegierten aus aller Welt skizzieren. Als verläßlicher Partner der Urheber in Deutschland bemüht sich die Bundesregierung auch im internationalen Rahmen um ein günstiges Klima für die Begegnung von Kulturen und um die Förderung kultureller Schöpfungen.

Sie streitet damit für die internationale Wahrung des Urheberschutzes. Schließlich gilt es, auch politisch weltweit jenen wirtschaftlichen und kulturellen Freiraum zu sichern, in dem sich die kreativen Leistungen frei entfalten können.

Welche Bedeutung das Gemeinwesen bei der Sicherung und Förderung eines solchen Freiraumes hat, darüber wird in einem ersten Festvortrag am Vormittag des ersten Kongreßtags der deutsche Komponist Wolfgang Rihm unter dem Titel “Kunst und Kultur als Wesenselemente der modernen Gesellschaft unter dem Schutz des Staates“ sprechen. Es ist die Kultur, die vorrangig zur Sinnstiftung der modernen Gesellschaft beiträgt. Und es sind die schöpferischen Menschen, die mit ihren originären Beiträgen die Kultur einer Gemeinschaft ausprägen. Umgekehrt aber gilt der schöpferische Freiheitsanspruch jeder Kunst gegenüber allen Vereinnahmungen, seien sie nun wirtschaftlicher oder politischer Art.

Das 20. Jahrhundert war nicht zuletzt geprägt von leidvollen Erfahrungen der Unfreiheit, unter denen Kreative, für deren Schaffen Freiheit unabdingbar ist, oft besonders zu leiden hatten. Jede Kultur braucht Freiheit, und wenn sie sich entfalten kann, gibt sie wiederum Freiheit.

Jorge Semprun, der große spanisch-französische Schriftsteller und Kulturpolitiker hat die Unfreiheit totalitärer Systeme und den geistigen Weg der Befreiung daraus am eigenen Leib erfahren. Als Festredner des 41. CISAC-Weltkongresses wird er als Schriftsteller zu berichten wissen, welche Bedingungen für eine kreative, für eine künstlerische Existenz konstitutiv sind. Und als ehemaliger Kulturpolitiker sind von ihm erfolgversprechende Strategien für die internationale Durchsetzung eines nicht nur im Denken, sondern auch in den Gesetzen fest verankerten Schutzes der Kreativen zu erwarten. Mit Jorge Semprun wird ein großer europäischer Demokrat zu den Kreativen aus aller Welt sprechen.

 

Die Kongreß-Themen

Im Mittelpunkt des Eröffnungsvormittags, am Montag, den 7. September, steht die kreative Leistung der Urheber als Kulturgut und die besonderen Bedingungen, die für dieses Kulturgut gegenüber einem reinen Wirtschaftsgut gelten. Nach der Begrüßung durch den GEMA-Vorstand wird die Präsidentin der CISAC, Marilyn Bergmann, Themen und Ziele des 41. CISAC-Kongresses skizzieren. Bundesaußenminister Klaus Kinkel wird stellvertretend für die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland die Delegierten aus aller Welt mit einem Grußwort willkommen heißen.

Die beiden Festvorträge sind dem deutschen Komponisten Wolfgang Rihm und dem spanisch-französischen Schriftsteller Jorge Semprun vorbehalten.

Die Panels des ersten Kongreßtags beschäftigen sich mit den gesetzgeberischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberschutzes in der digitalen Informationsgesellschaft. Das erste Panel, das von EU-Kommissar Mario Monti eröffnet wird, steht unter dem Thema “Digitale Informationsgesellschaft: Gesetzliche und Rechtliche Rahmenbedingungen“. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, den “Standpunkt der Autoren“ zu präzisieren. Diese hat ihre solide Fundierung in einer gewachsenen und bewährten Rechtskultur in den einzelnen Staaten, die es nun international und global weiter zu entwickeln und zu fördern gilt. Die bisherigen internationalen Regelungen werden in den Diskussionen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen. Es geht um die Frage der transnationalen Geltung von Rechtspositionen unter den unterschiedlichen nationalen Bedingungen. Moderator der Diskussion ist der Präsident der spanischen Autorengesellschaft SGAE, Eduardo Bautista. Zu den Panelisten zählen Claude Brulé (SACD, Vice-Präsident der CISAC), Mihály Ficsor (WIPO), Moriyuki Kato (JASRAC), Bruce A. Lehman (US Patent Office) und Jay Roth (Directors Guild of America).

Das zweite Panel des ersten Tages mit dem Titel “Verantwortung der Nutzer und Verwaltung der Urheberrechte“ thematisiert die Verpflichtung der Nutzer kreativer Schöpfungen, ihren – ideellen und technischen – Beitrag zu leisten bei der globalen Administration von Urheberrechten durch die Verwertungsgesellschaften der CISAC. Dabei steht nichts weniger zur Debatte als die ethische Verantwortung des Homo oeconomicus, bei unternehmerischen Aktivitäten für den Schutz kultureller und kreativer Leistungen einzutreten. Dies umschließt die Mitwirkung an technischen Lösungen zur Rechtewahrnehmung und Rechteverwaltung, aber auch die ideelle Unterstützung des Gedankens des internationalen Urheberschutzes. Diskutiert wird also in einem umfassenden Sinn die Verpflichtung jedes Wirtschaftsunternehmens, gesellschaftliche Verantwortung auf dem Gebiet der Kultur wahrzunehmen. Moderiert wird das Panel vom Präsidenten der schwedischen Verwertungsgesellschaft STIM, Gunnar Petri; an der Diskussion beteiligen sich: Martin Beckett (DACS), John Hutchinson (PRS), Frances Preston (BMI), Larry Rosen (N2K), Hans Wilfred Sikorski (GEMA).

Das Panel “Verwertungsgesellschaften und Nutzerkonglomerate“ am zweiten Kongreßtag (Dienstag, 8. September) wird vom international renommierten Rechtswissenschaftler Ernst-Joachim Mestmäcker (Max-Planck-Institut, Hamburg) mit Grundsatzanmerkungen zum Verhältnis von Autorengesellschaften und multinationalen Nutzern eingeleitet. Das Panel rückt die gefährdete Balance zwischen den großen internationalen Wirtschaftskonglomeraten und den in den Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossenen individuellen Urhebern in den Mittelpunkt.

Es gilt, die Unabhängigkeit der Autorengesellschaften als ein konstitutives Element für die gedeihliche Entwicklung von Kunst und Kultur sowie das System der kollektiven Rechtewahrnehmung als unverzichtbare Säule eines bewährten Urheberschutzes herauszustellen. Auf den Entertainmentmärkten der Zukunft bilden sich potente globale Nutzerkonglomerate. Auch die Urheber müssen sich weltweit zu einer starken und effizienten Interessensvertretung formieren.

Ziel muß sein, zwischen den starken wirtschaftlichen Blöcken einerseits und den Autorengesellschaften andererseits ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zu definieren, so daß auch künftig eine für alle Seiten gedeihliche Zusammenarbeit garantiert bleibt. Unter der Moderation des GEMA-Vorstandsvorsitzenden, Reinhold Kreile, diskutieren: Maureen Duffy (ALCS), Rudi Gassner (BMG) und Jean-Loup Tournier (SACEM).

 

Common Information System

Die Diskussionen der drei Kongreßpanels münden in die Präsentation der technischen Plattform CIS für eine weltweite effiziente Administration von Urheberrechten in der digitalen Informationsgesellschaft. Das Common Information System (CIS) der CISAC ist Beweis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Autorengesellschaften im CISAC-Dachverband und zugleich Ausweis für technische Kompetenz der in der CISAC zusammengeschlossenen Gesellschaften, den Autoren auch künftig den gewohnten Schutz ihrer kreativen Schöpfungen zu bieten und damit ihre Zukunft zu sichern. In dieser Dimension einer weltweiten Zusammenarbeit der Autorengesellschaften würdigt Jürgen Becker (CIS Steering Liaison Committee) das CIS-Projekt als Symbol für die Zukunftsfähigkeit der CISAC ebenso wie für die historisch gewachsene Zusammengehörigkeit.

 

Abschluß des Panels

Die Präsidenten der gastgebenden Autorengesellschaften VG Wort, Ferdinand Melichar, und VG Bild-Kunst, Gerhard Pfennig, resümieren die Diskussionen der Panels und leiten zu der internen CISAC-Generalversammlung über.

 

Resümee

Der 41. CISAC-Weltkongreß 1998 in Berlin hat sich nichts Geringeres vorgenommen, als mit seinen Diskussionen, Beratungen und Entscheidungen – aber auch mit den Signalen, die von ihm an die ganze Welt gehen – die internationale Gemeinschaft der Autoren sicher in das nächste Jahrtausend zu geleiten.

Damit wird eine über 70jährige Erfolgsgeschichte der 1926 in Paris gegründeten CISAC fortgeführt. Die zentrale Botschaft dieses Kongresses ist der Appell an die internationale Staatengemeinschaft, das Urheberrecht auch im digitalen Zeitalter zu schützen und als eine gemeinsame kulturfördernde und kulturstiftende Verpflichtung zu verankern.

Reinhold Kreile

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