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Ausgabe 2001/03
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nmz 2001/03 | Seite 21
50. Jahrgang | März

Internet

Webwatch

IUMA vor dem Aus

Eine der ältesten Musikseiten im Internet schränkt ihren Betrieb erheblich ein: IUMA.com (Internet Undergound Music Achive). Das IUMA war 1993 von Studenten der Universität in Santa Cruz gegründet worden, um eigene und die Musik befreundeter Bands zu verbreiten. 1999 wurde dann dieses Unternehmen von EMusic – dem Konkurrenten von MP3.com und Napster – aufgekauft. EMusic (http://www.emusic.com) kam Anfang dieses Jahres in die Schlagzeilen, weil es ein Drittel seiner Mitarbeiter entlassen hat. EMusic gestattet gegen eine monatliche Abonnementgebühr von 10 Dollar den Download von zirka 150.000 Songs und hatte im Januar 3.000 Abonnenten.

Napster und die Folgen

„Tauschbörsen wie Napster oder Gnutella verletzen nicht das Urheberrecht“, meint der Jurist Till Kreutzer im Online-Journal „Telepolis“ (http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/4857/1.html) und schreibt dort über den „Mythos von der Rechtswidrigkeit von Filesharing-Systemen nach dem deutschen Urheberrecht“. Er kommt nach einer langen Deutung der Urheberrechtsrichtlinien zu folgender bedenkenswerten Schlussfolgerung:

„Filesharing ist also erlaubt, aber nicht umsonst. Dass viele Nutzer die Kostenpflichtigkeit weder einsehen noch akzeptieren wollen und sich angesichts eines geringen Entgelts von 5 Dollar wie von Napster und Bertelsmann geplant, empört abwenden, ist mir unverständlich. Sicherlich wird hierin der Unmut gegenüber der jahrelangen Bevormundung der Nutzer durch die Industrie deutlich, der man sich mit einem Wechsel zu Gnutella ohne weiteres entziehen kann.
Man sollte allerdings bedenken, dass Musik nicht gleich Musikindustrie ist. Vielmehr wird die Musik von den Komponisten, Textern und Musikern gemacht, die nicht alle kostenlos arbeiten und nebenher Taxi fahren wollen und können. Wenn immer mehr Nutzer nichts mehr zahlen, werden eben auch immer mehr Musiker nicht mehr von und damit auch nicht für die Musik leben können. Jeder, der meint, dass kostenpflichtige Musikangebote und allgemein geistiges Eigentum Diebstahl an der Allgemeinheit bedeuten oder Ähnliches und sich entsprechend verhält, gießt damit nur Öl auf das Feuer der Filesharing-Gegner und schürt das von dort gestreute Vorurteil, nach dem Napster und Gnutella, Freenet und Mojonation et cetera nichts als Tummelplätze für Piraten und sonstige Kriminelle sind.“

Die Thesen von Kreutzer sind nicht unwidersprochen geblieben. Eine Entgegnung von Thomas Braun aus dem Referat Urheberrecht der IFPI im Rahmen des Symposions „Napster und die Folgen“ an der Hochschule für Grafik und Kunst (Leipzig) ist nachzulesen unter: http://www.hgb-leipzig.de/~vgrass/semi-napster/braun-thesen.html

Martin Hufner

 

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