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Ausgabe 2001/03
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nmz 2001/03 | Seite 30
50. Jahrgang | März

Verband deutscher Musikschulen

Ein großer Sieg für eine bedeutende Sache

Brandenburg hat erstes Musikschulgesetz in Deutschland

Als im Februar 1996 in Potsdam Tausende Pädagogen der Musikschulen, Kinder, Eltern und viele Sympathisanten auf die Straße gingen, war es zum einen der offizielle Abschluss der ersten Volksinitiative für ein Musikschulgesetz und zugleich die erste große Demonstration von Kulturschaffenden im Land Brandenburg. Zu diesem Zeitpunkt wusste keiner der Aktionsteilnehmer, dass es einmal fünf Jahre dauern würde, bis dass im Brandenburger Parlament das „Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg“ verabschiedet werden sollte. Nun liegt das Gesetz vor, es wurde auf der Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2000 mit nur einer Gegenstimme in zweiter Lesung beschlossen.

Zur Erinnerung: Nachdem 1996 eine erste Volksinitiative für ein Musikschulgesetz mit 64.000 Unterschriften durch die Landtagsmehrheit keine Berücksichtigung gefunden hatte, initiierte der Landesverband der Musikschulen in Brandenburg 1999 erneut eine Volksinitiative für besagtes Gesetz.

Es gelang innerhalb von nur vier Wochen, erneut 61.000 Unterschriften zu sammeln. Auf einem Diskussionsforum anlässlich der 3. Landesmusikschultage im Juli 1999 in Prenzlau
erklärten Kulturminister und Parteivorsitzender Steffen Reiche (SPD), Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Hackel (CDU), Fraktionsvorsitzender Prof. Lothar Bisky (PDS) sowie Ex-Minister Dr. Hinrich Enderlein (FDP) in beeindruckender Einigkeit, dass das per Volksinitiative vorgelegte Landesmusikschulgesetz sinnvoll und politisch realisierbar erscheint. Auch im Brandenburger Koalitionsvertrag vom Herbst 1999 fand das Thema Musikschulgesetz seinen Niederschlag. Auf einer Sitzung im Dezember 1999 wird dann der von den Initiatoren der Volksinitiative eingebrachte Gesetzentwurf formal vom Landtag abgelehnt, das Grundanliegen der Volksinitiative jedoch anerkannt, und der Landtag forderte die Landesregierung auf, dem Parlament bis zum Sommer 2000 einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen. Um den Druck auf das Parlament zu erhöhen, startete am 20. März 2000 das Volksbegehren. Die Auslösung des Volksbegehrens und seine öffentliche Diskussion in den Rathäusern und in den Medien brachten die Landesregierung in Zugzwang zur Verabschiedung des Gesetzes. Noch vor der Sommerpause ging das Gesetz in die erste Lesung.

Vorbereitet wurden die Volksinitiativen und das Volksbegehren von einer parteiübergreifenden Initiative. Auch prominente Künstler des Landes wie beispielsweise die Komponisten Paul-Heinz Dittrich, Georg Katzer, Siegfried Matthus und Gerhard Rosenfeld, der Pianist Siegfried Stöckigt und der Schriftsteller Rolf Schneider schlossen sich den Aufrufen an. Trotz vieler Sympathien in fast allen Fraktionen und in der Öffentlichkeit entstand das Gesetz nicht widerstandslos. So hatte das Finanzministerium Brandenburgs große „Bauchschmerzen“, da es sich um ein sogenanntes Konsumgesetz handele, weil es dem Land Ausgaben vorschreibt, zu einem Zeitpunkt, da mittelfristig eingespart werden soll und das Finanzressort an einem Haushaltsstrukturgesetz bastelt. Hinzu kam scharfe Kritik am Gesetz von kommunaler Seite. Das Gesetz würde, so fürchtete man, in den kulturellen Bereich, eine der letzten Bastionen kommunaler Selbstverwaltung, eingreifen. Schließlich hatte Innenminister Jörg Schönbohm unentwegt gepredigt, dass man die Selbstständigkeit der Kommunen nicht beschneiden dürfe und die Regelungsdichte reduzieren solle.

Das aktuelle Ergebnis einer Recherche in den Musikschulen Brandenburgs macht deutlich, dass die öffentlichen Träger auf Grund finanzieller Nöte zum Teil massiv Substanz und inhaltliches Leistungsvermögen ihrer Musikschulen beschneiden, wobei Strukturveränderungen eine bedrohliche Rolle spielen, unter anderem Fusionen mit Volkshochschulen. Wenn das „Regierungs“-Gesetz hinsichtlich seiner inhaltlichen Prämissen auch nicht das Gesetz des Landesverbandes ist, so sichert es doch langfristig die Landesmittel, jährlich sind 6,5 Millionen festgeschrieben, und das Gesetz benennt sehr deutlich Qualitäts- und Leistungsparameter der geförderten Musikschulen.

Für den Landesverband der Musikschulen in Brandenburg bleibt auch nach der Gesetzesverabschiedung genug zu tun, denn von seinen Vorstellungen einer Drittelfinanzierung hat er sich auch mit dem jetzigen Gesetz nicht verabschiedet.

Den Gesetzestext erhalten Sie über den LVdM Brandenburg, Charlottenstraße 122, 14467 Potsdam, Tel. 0331/24 02 75, Telefax 0331/24 02 76 oder per E-Mail: LVdM-Potsdam@t-online.de.

Norbert Löhn

 

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