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nmz-archiv
nmz 2001/03 | Seite 30
50. Jahrgang | März
Verband
deutscher Musikschulen
Ein großer Sieg für eine bedeutende Sache
Brandenburg hat erstes Musikschulgesetz in Deutschland
Als im Februar 1996 in Potsdam Tausende Pädagogen der Musikschulen,
Kinder, Eltern und viele Sympathisanten auf die Straße gingen,
war es zum einen der offizielle Abschluss der ersten Volksinitiative
für ein Musikschulgesetz und zugleich die erste große
Demonstration von Kulturschaffenden im Land Brandenburg. Zu diesem
Zeitpunkt wusste keiner der Aktionsteilnehmer, dass es einmal fünf
Jahre dauern würde, bis dass im Brandenburger Parlament das
Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg
verabschiedet werden sollte. Nun liegt das Gesetz vor, es wurde
auf der Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2000 mit nur einer
Gegenstimme in zweiter Lesung beschlossen.
Zur Erinnerung: Nachdem 1996 eine erste Volksinitiative für
ein Musikschulgesetz mit 64.000 Unterschriften durch die Landtagsmehrheit
keine Berücksichtigung gefunden hatte, initiierte der Landesverband
der Musikschulen in Brandenburg 1999 erneut eine Volksinitiative
für besagtes Gesetz.
Es gelang innerhalb von nur vier Wochen, erneut 61.000 Unterschriften
zu sammeln. Auf einem Diskussionsforum anlässlich der 3. Landesmusikschultage
im Juli 1999 in Prenzlau
erklärten Kulturminister und Parteivorsitzender Steffen Reiche
(SPD), Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Hackel (CDU), Fraktionsvorsitzender
Prof. Lothar Bisky (PDS) sowie Ex-Minister Dr. Hinrich Enderlein
(FDP) in beeindruckender Einigkeit, dass das per Volksinitiative
vorgelegte Landesmusikschulgesetz sinnvoll und politisch realisierbar
erscheint. Auch im Brandenburger Koalitionsvertrag vom Herbst 1999
fand das Thema Musikschulgesetz seinen Niederschlag. Auf einer Sitzung
im Dezember 1999 wird dann der von den Initiatoren der Volksinitiative
eingebrachte Gesetzentwurf formal vom Landtag abgelehnt, das Grundanliegen
der Volksinitiative jedoch anerkannt, und der Landtag forderte die
Landesregierung auf, dem Parlament bis zum Sommer 2000 einen eigenen
Gesetzesentwurf vorzulegen. Um den Druck auf das Parlament zu erhöhen,
startete am 20. März 2000 das Volksbegehren. Die Auslösung
des Volksbegehrens und seine öffentliche Diskussion in den
Rathäusern und in den Medien brachten die Landesregierung in
Zugzwang zur Verabschiedung des Gesetzes. Noch vor der Sommerpause
ging das Gesetz in die erste Lesung.
Vorbereitet wurden die Volksinitiativen und das Volksbegehren
von einer parteiübergreifenden Initiative. Auch prominente
Künstler des Landes wie beispielsweise die Komponisten Paul-Heinz
Dittrich, Georg Katzer, Siegfried Matthus und Gerhard Rosenfeld,
der Pianist Siegfried Stöckigt und der Schriftsteller Rolf
Schneider schlossen sich den Aufrufen an. Trotz vieler Sympathien
in fast allen Fraktionen und in der Öffentlichkeit entstand
das Gesetz nicht widerstandslos. So hatte das Finanzministerium
Brandenburgs große Bauchschmerzen, da es sich
um ein sogenanntes Konsumgesetz handele, weil es dem Land Ausgaben
vorschreibt, zu einem Zeitpunkt, da mittelfristig eingespart werden
soll und das Finanzressort an einem Haushaltsstrukturgesetz bastelt.
Hinzu kam scharfe Kritik am Gesetz von kommunaler Seite. Das Gesetz
würde, so fürchtete man, in den kulturellen Bereich, eine
der letzten Bastionen kommunaler Selbstverwaltung, eingreifen. Schließlich
hatte Innenminister Jörg Schönbohm unentwegt gepredigt,
dass man die Selbstständigkeit der Kommunen nicht beschneiden
dürfe und die Regelungsdichte reduzieren solle.
Das aktuelle Ergebnis einer Recherche in den Musikschulen Brandenburgs
macht deutlich, dass die öffentlichen Träger auf Grund
finanzieller Nöte zum Teil massiv Substanz und inhaltliches
Leistungsvermögen ihrer Musikschulen beschneiden, wobei Strukturveränderungen
eine bedrohliche Rolle spielen, unter anderem Fusionen mit Volkshochschulen.
Wenn das Regierungs-Gesetz hinsichtlich seiner inhaltlichen
Prämissen auch nicht das Gesetz des Landesverbandes ist, so
sichert es doch langfristig die Landesmittel, jährlich sind
6,5 Millionen festgeschrieben, und das Gesetz benennt sehr deutlich
Qualitäts- und Leistungsparameter der geförderten Musikschulen.
Für den Landesverband der Musikschulen in Brandenburg bleibt
auch nach der Gesetzesverabschiedung genug zu tun, denn von seinen
Vorstellungen einer Drittelfinanzierung hat er sich auch mit dem
jetzigen Gesetz nicht verabschiedet.
Den Gesetzestext erhalten Sie über den LVdM Brandenburg, Charlottenstraße
122, 14467 Potsdam, Tel. 0331/24 02 75, Telefax 0331/24 02 76 oder
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