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nmz-archiv
nmz 2001/04 | Seite 53
50. Jahrgang | April
Dossier: Laienmusik
Gemeinsame Erklärungdes Bundesfachausschusses Laienmusizieren
des Deutschen Musikrates und des Geschäftsbereichs Lizenzen
und Inkasso I der GEMA
In unserem Gespräch am 13. Dezember 2000 in der GEMA-Direktion
Musikprogramme in Köln
Teilnehmer seitens des Deutschen Musikrates: Rainer Mehlig,
Dr. Klaus Mader, Bernd Schweinar, Helmut Schubach
Teilnehmer seitens der GEMA: Christian Kröber, Dr. Gabriel
M. Steinschulte, Gerhardt Schünemann
haben wir übereinstimmend sowohl die besondere Förderungswürdigkeit
des Laienmusizierens als auch die unverzichtbare Wahrung eines angemessenen
Urheberschutzes erörtert und uns darauf verständigt,
dass alle Laienmusikvereinigungen, soweit dies noch nicht geschehen
ist, mit der GEMA gesamtvertragliche Regelungen für ihre
konkreten Mitglieder beziehungsweise Mitgliedergemeinschaften
abschließen sollten, um
a) bei partnerschaftlicher Vertragshilfe generell in den Genuss
eines 20-prozentigen Tarifnachlasses zu gelangen,
b) bei vertraglicher Bündelung von mehr als drei Veranstaltungen
im Jahr einen weiteren zehnprozentigen Nachlass zu erlangen,
c) für konkret definierbare Klein- und Kleinstveranstaltungen
möglicherweise Pauschalvereinbarungen abzuschließen,
d) die Erfüllung der Aufgaben der GEMA in Wort und Schrift
durch geeignete Aufklärungsarbeit zu erleichtern,
e) die Mitglieder und Mitgliedsgemeinschaften anzuhalten, ihre
Veranstaltungen mit Musik vorher bei der GEMA anzumelden, die
erforderliche Einwilligung der GEMA rechtzeitig einzuholen,
ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen
und der GEMA von allen Veranstaltungen mit Musikern genaue Programme
der aufgeführten Werke zuzusenden,
dass die GEMA mit ihren differenzierten Tarifinstrumenten vom
Konzerttarif über Chortarif bis hin zum Pädagogik-Tarif
um eine jeweils angemessene und sensible Tarifierung bemüht
ist und in begründeten Fällen auch zu einer außertariflichen
Anpassung der Lizenzhöhe auf maximal zehn Prozent der Veranstaltungseinnahmen
bereit ist,
dass in Fällen eventueller Verständigungsschwierigkeiten
zwischen Veranstaltern im Bereich des Laienmusizierens einerseits
und der jeweiligen GEMA-Bezirksdirektion andererseits Dr. Steinschulte
als Beauftragter des GEMA-Vorstands für europäische
Tarifharmonisierung mit der GEMA-Direktion Musikprogramme zur
Vermittlung zur Verfügung steht.
In der Erwartung, mit dieser partnerschaftlichen Rahmenstruktur
unsere bisweilen nur scheinbar widerstrebenden Interessen zum Wohl
des deutschen Musiklebens ausgleichen und bündeln zu können,
bekräftigen wir unsere kollegiale Verbundenheit.
Für den Fachausschuss Laienmusizieren des Deutschen Musikrates
Rainer Mehlig
Christian Kröber, Für den Geschäftsbereich Lizenzen
und Inkasso I der GEMA