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nmz-archiv
nmz 2001/05 | Seite 56
50. Jahrgang | Mai
Dossier: Musikschulen
in Bedrängnis
Die öffentlichen Musikschulen
Hinweise und Leitlinien des Städtetags zur öffentlichen
Musikschule
Am 30. September 1999 verabschiedete das Präsidium des Deutschen
Städtetags die Hinweise und Leitlinien zur öffentlichen
Musikschule. Der Deutsche Städtetag ging bei der Ausarbeitung
dieser Hinweise davon aus, dass die allgemeine Finanzlage der öffentlichen
Haushalte, insbesondere in den Städten des Ruhrgebiets, in
absehbarer Zeit nicht entscheidend zu verbessern sein und durch
eine tendenzielle Armut geprägt werden wird. Deshalb sei Sparen
angesagt und zwar nicht nur bei den pflichtigen Aufgaben, sondern
auch bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Deshalb legt der
Deutsche Städtetag Wert darauf, dass eine konstruktive Diskussion
über Inhalte und neue Organisationsformen auch unter dem Gesichtspunkt
der Finanzierung geführt wird (Quelle: Redemansukript vom 23.
März 2000 von Raimund Bartella, Hauptreferent Kultur und Musikschulen
im Deutschen Städtetag)
Im Folgenden druckt die nmz das Kapitel Leitlinien zur Sicherung
und Weiterentwicklung der öffentlichen Msuiskschulen
aus den oben erwähnten Hinweisen des Städtetags
im Originalwortlaut ab.
Um der besonderen Bedeutung des Musikschulwesens Rechnung zu tragen,
orientieren sich die Städte an folgenden Leitlinien.
Musikschulen erfüllen eine kultur- und bildungspolitische
Aufgabe in den Städten. Musikschulen sind, wie das Bildungssystem
insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe, bei der
auch die Länder in der Pflicht stehen. Diese sollten sich
angemessen an Betriebskosten, überörtlichen Aufgaben
sowie Qualifizierungsmaßnahmen beteiligen.
Gleichzeitig sind die Musikschulen aufgefordert, auf sich verändernde
gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Rahmenbedingungen
zu reagieren. Dies verlangt auch, dass sich die Musikschulen erfolgreich
auf einem wachsenden Markt konkurrierender Kultur- und Freizeitangebote
positionieren, die Partnerschaft mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen,
sozialen Einrichtungen et cetera suchen und mit professionellen
Kommunikations- und Marketingstrategien ihre Angebote und Leistungen
vermitteln.
Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die
über die Sensibilisierung für das Musizieren, die Auseinandersetzung
mit Musik und das Erlernen musikalischer Fertigkeiten hinaus einen
gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Musikschulen fördern
die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft,
Ausdauer und Konzentration. Sie sind Orte der Integration, des
Aufeinanderzugehens, der Öffnung für Unbekanntes und
des Miteinanders auch unterschiedlicher sozialer beziehungsweise
ethnischer Gruppen sowie Kulturen.
Musikschulen brauchen ein gesichertes schulisches Konzept, um
eine qualitätsvolle Musikausbildung zu gewährleisten.
Dieses Konzept umfasst nicht nur die Instrumentalmusik mit Konzentration
auf jüngere Menschen, sondern darüber hinaus, mit Blick
auf ein breites Spektrum von Zielgruppen in der Gesamtbevölkerung,
wie zum Beispiel Senioren, weitergehende bildungspolitische, soziale
und kulturelle Aufgaben.
Um den Einsatz öffentlicher Mittel so wirksam wie möglich
zu gestalten, ist eine aktive Mitwirkung der Musikschulen am Prozess
der Verwaltungsmodernisierung unerlässlich. Diese darf aber
nicht binnenorientiert bei einer Verbesserung der Ablauforganisation
stehen bleiben. Bürgerorientierung ist ein wesentliches Ziel
der Verwaltungsmodernisierung und damit auch von den Musikschulen
konsequent zu verfolgen.
Notwendig ist ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis
zwischen haupt- und nebenberuflichem Personal.
Um die Qualität öffentlicher Musikschulen im oben
genannten Sinne zu erhalten, ist eine kommunale Trägerschaft
bzw. aktive kommunale Mitverantwortung bei anderer Trägerschaft
als Ausdruck des politischen Willens zu dieser Qualität erforderlich.
Die Bezeichnung einer Einrichtung als Musikschule
ist untrennbar mit dieser Qualität öffentlicher Musikschulen
verbunden. Daher sind Bestrebungen zu unterstützen, die diesen
besonderen Wert durch den gesetzlichen Schutz des Begriffs Musikschule
sichern wollen. Keineswegs darf dies jedoch die Einrichtung neuer
Standards bedeuten.