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Ausgabe 2001/07-08
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nmz 2001/07-08 | Seite 20
50. Jahrgang | Juli/August
Internet

Webwatch

Kaufen oder Tauschen?

Es vergeht ja schon seit geraumer Zeit kein Tag, an denen die so genannten Internet-Tauschbörsen (Napster, Aimster, MP3.com) unter juristischen Beschuss geraten. Zentral ist dabei immer auch die Frage, ob es sich bei solchen Internetangeboten tatsächlich um einen Tausch handelt. Aus diesen und anderen Gründen untersuchen Soziologen der Universitäten Leipzig und Frankfurt/Oder anhand eines Internetfragebogens das Problemfeld Tauschen oder Kaufen. Nähere Informationen unter: http://viadrina.euv-frankfurt-o.de/~w3pgka/extern/MP3-Umfrage/index.html

Napster verbessert Filtersystem

Es gibt wieder mehr Musik bei Napster. Ermöglicht wird dies durch eine verbesserte Filtertechnologie. Filterte Napster zunächst nur grob (Madonna fand man auch unter Madona), so später zu fein (alles was im entferntesten nach Madonna klang wurde weggefiltert). Schließlich wurden laut Bericht von tonspion.de bis zu 90 Prozent aller ursprünglich getauschten Titel entfernt. Ob diese Verbesserung des Angebots aber die schon abgewanderten Napster-Nutzer zurückbringt, bleibt ungewiss. Der beabsichtigte Start als kostenpflichter Dienst Anfang Juli 2001 scheint Kennern der Branche unwahrscheinlich.

Softwarepatente

Der Nutzen klassischer Patentregelung ist im Bereich der neuen Medien eher zweifelhaft. Während Patentschutz üblicherweise als Anreiz diene, eigene geistige und materielle Investitionen im Sinne einer Gewinn bringenden Vermarktung zu sichern, würde sich dies bei Softwareentwicklungen eher kontraproduktiv auswirken. Zu dieser Folgerung kam die Mehrheit der geladenen Sachverständigen der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses „Neue Medien“ und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, meldet der Pressedienst des Deutschen Bundestages. Weiter heißt es: Daniel Probst, Ökonom der Universität Mannheim, legte dar, ein stärkerer Schutz für Softwareentwicklung führe eher zur Stagnation oder Abnahme von Forschungsaktivitäten. Dies hätten US-Studien ergeben. Eine EU-Auftragsstudie habe zu der Erkenntnis geführt, dass kleine und mittlere Unternehmen „schon aus Kostengründen“ an Softwarepatenten nicht interessiert seien, während Großkonzerne zunehmend ihre Patentabteilungen ausbauten. Im Sinne einer innovativen Fortentwicklung sei deshalb der bisherige Softwareschutz durch das Urheberrecht ausreichend. Zur Problematik von Open Source legten die Informatiker Professor Bernd Lutterbeck von der TU Berlin und Lutz Henkel vom Institut für offene Kommunikationssysteme dar, dass allein mit dem Quellcode im Open Source ein urheberrechtlicher Nachweis zu Erbringen sei. Solange allerdings andere, patentrechtlich verdeckte Softwarelösungen dazu im Wettbewerb stünden, ginge dies zum Nachteil von Open Source und einer innovativen Dynamik aus.

Urhebervertragsrecht – kontrovers

Zum Entwurf eines neuen Urhebervertragsrechts, welches das Bundesjustizministerium vorgelegt hat, sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Diese sind recht kontrovers. Genauere Informationen finden Interessierte unter folgender Webadresse: http://www. lobbyist.de/aktuell/urhebervertrags recht.htm

Martin Hufner

 

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