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nmz-archiv
nmz 2001/07-08 | Seite 20
50. Jahrgang | Juli/August
Internet
Webwatch
Kaufen oder Tauschen?
Es vergeht ja schon seit geraumer Zeit kein Tag, an denen die so genannten Internet-Tauschbörsen (Napster,
Aimster, MP3.com) unter juristischen Beschuss geraten. Zentral ist dabei immer auch die Frage, ob es sich bei
solchen Internetangeboten tatsächlich um einen Tausch handelt. Aus diesen und anderen Gründen untersuchen
Soziologen der Universitäten Leipzig und Frankfurt/Oder anhand eines Internetfragebogens das Problemfeld
Tauschen oder Kaufen. Nähere Informationen unter: http://viadrina.euv-frankfurt-o.de/~w3pgka/extern/MP3-Umfrage/index.html
Napster verbessert Filtersystem
Es gibt wieder mehr Musik bei Napster. Ermöglicht wird dies
durch eine verbesserte Filtertechnologie. Filterte Napster zunächst
nur grob (Madonna fand man auch unter Madona), so später zu
fein (alles was im entferntesten nach Madonna klang wurde weggefiltert).
Schließlich wurden laut Bericht von tonspion.de bis zu 90
Prozent aller ursprünglich getauschten Titel entfernt. Ob diese
Verbesserung des Angebots aber die schon abgewanderten Napster-Nutzer
zurückbringt, bleibt ungewiss. Der beabsichtigte Start als
kostenpflichter Dienst Anfang Juli 2001 scheint Kennern der Branche
unwahrscheinlich.
Softwarepatente
Der Nutzen klassischer Patentregelung ist im Bereich der neuen
Medien eher zweifelhaft. Während Patentschutz üblicherweise
als Anreiz diene, eigene geistige und materielle Investitionen im
Sinne einer Gewinn bringenden Vermarktung zu sichern, würde
sich dies bei Softwareentwicklungen eher kontraproduktiv auswirken.
Zu dieser Folgerung kam die Mehrheit der geladenen Sachverständigen
der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses
Neue Medien und des Rechtsausschusses des Deutschen
Bundestages, meldet der Pressedienst des Deutschen Bundestages.
Weiter heißt es: Daniel Probst, Ökonom der Universität
Mannheim, legte dar, ein stärkerer Schutz für Softwareentwicklung
führe eher zur Stagnation oder Abnahme von Forschungsaktivitäten.
Dies hätten US-Studien ergeben. Eine EU-Auftragsstudie habe
zu der Erkenntnis geführt, dass kleine und mittlere Unternehmen
schon aus Kostengründen an Softwarepatenten nicht
interessiert seien, während Großkonzerne zunehmend ihre
Patentabteilungen ausbauten. Im Sinne einer innovativen Fortentwicklung
sei deshalb der bisherige Softwareschutz durch das Urheberrecht
ausreichend. Zur Problematik von Open Source legten die Informatiker
Professor Bernd Lutterbeck von der TU Berlin und Lutz Henkel vom
Institut für offene Kommunikationssysteme dar, dass allein
mit dem Quellcode im Open Source ein urheberrechtlicher Nachweis
zu Erbringen sei. Solange allerdings andere, patentrechtlich verdeckte
Softwarelösungen dazu im Wettbewerb stünden, ginge dies
zum Nachteil von Open Source und einer innovativen Dynamik aus.
Urhebervertragsrecht kontrovers
Zum Entwurf eines neuen Urhebervertragsrechts, welches das Bundesjustizministerium
vorgelegt hat, sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Diese
sind recht kontrovers. Genauere Informationen finden Interessierte
unter folgender Webadresse: http://www.
lobbyist.de/aktuell/urhebervertrags recht.htm