Ich möchte den Einspruch von Reinhard Schulz gegen die beckmesser-Kolumne
um einige Punkte verlängern:
Warum muss ein vordem Radikal-Linker wie Max N. heute seine
Gegenposition lautstark betonen? Weil es opportun ist?
Das
Schicksal des Herrn K. ist mir gleichgültig. Aber,
soviel ich weiß, setzt der „Gnadenerweis” keine „Reue“ voraus.
Das öffentliche Geschwätz über
diesen „Fall“ kann
uns Kulturschreibern gleichgültig bleiben; Mozart als Gegenbild
zu bemühen, ist lächerlich.
Das Hantieren mit Sprachklischees
steht allenfalls der zumeist leider kulturfremden Mehrheit an.
Zum Beispiel kann das Wort
E-t-h-o-s als Klischee benutzt werden.
Warum steht Dir, Max
N., der Schaum vor dem Mund? So sollte in „unserer“ nmz
nicht geredet werden.
Der Einspruch gegen einen Text bedeutet
nicht, gleichsam automatisch zum Fürsprecher eines Mörders
zu werden. Ein Kurzschluss dieser Art wäre erpresserisch.
Eine Kulturzeitschrift wie die nmz sollte einen
angemessenen Sprachgestus vorleben. Der Medienzirkus um
Herrn K. ist Teil eines beklagenswerten gesellschaftlichen
Zustandes. Er hat nichts mit den Antrieben von 1968 und
deren Pervertierung durch Gewalt zu tun. Die Begleitmusik der
schreibenden Kulturausübung
wird zu einem Teil dessen, was vermeintlich kritisiert wird.
Der feuilletonistische Schluss-Satz der Kolumne,
das Brecht-Zitat „Der
Schoß ist fruchtbar noch“, richtete sich bekanntlich
gegen das Wiedererstarken einer Gesinnung, welche die Shoah
hervorbrachte. Über die Ereignisse, die zur Shoah führten,
haben unter anderen die Erst-68er die Augen vieler geöffnet.
Mit dem Geschwätz um Herrn K. hat das nichts zu tun. Es
sollte aber nie vergessen werden.