Als früherer und jahrzehntelang tätiger Geschäftsführer
des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg habe ich so
viele Anträge und Bitten von Mitgliedern in Sachen Arbeitsrecht
und Musikschule bearbeitet oder unserem Anwalt zur Beantwortung
zugeleitet, dass ich mich auf diesem Gebiet einigermaßen kompetent
und auch verpflichtet fühle, auf arbeitsrechtliche Entwicklungen
zu reagieren, die für die kommunale Musikschule nichts Gutes
erwarten lassen.
Kompetent fühle ich mich allerdings nur für das Bundesland
Baden-Württemberg. Wenn in Bayern, wie die im Dossier abgedruckte
Rezension von Herrn Mayer suggeriert, die Vorschriften der Musikschulverordnung
voll eingehalten werden nur voll ausgebildete Lehrkräfte,
jeder mit Arbeitsvertrag, der bei allen Hauptberuflichen,
also ab einem Deputat von 50 Prozent, die rechtliche und wirtschaftliche
Stellung sichert dann kann ich Herrn Mayer nur herzlich
gratulieren. Und damit sollten wir unsere private Fehde endgültig
begraben. Zum Dossier Berufe im Wandel allgemein: Aufgefallen
ist mir, dass überwiegend die Aufgaben des Musikschullehrers
und die vielseitigen Forderungen an ihn dargestellt werden, dass
aber zu kurz kommt, was ihm dafür angeboten wird. Auch das
befindet sich nämlich im Wandel. Was wird nicht alles erwartet:
in zwei bis drei lnstrumentalfächern sollte der Musikschullehrer
eine Lehrbefähigung erworben, dazu zusätzlich für
den Gruppenunterricht geeignete Fächer wie MFE, MGA, Ensemble-Leitung,
Kammermusik oder Ähnliches studiert haben inklusive
der dazu gehörenden pädagogischen Seminare unter 15 bis
16 Fachsemestern wohl nicht zu haben! und es landet dann
auf seinem Tisch ein Vertragsangebot für hauptberufliche 50
Prozent von BAT Vb....?!
Für diese schäbige Einordnung eines vollakademischen
Berufes nach dem Kunsthochschulgesetz unseres Bundeslandes
sind die Musikhochschulen den Universitäten gleichgestellt,
sie haben auch das Promotionsrecht sind die Musikschulen
allerdings nicht verantwortlich. Viele von ihnen leisten Hervorragendes
und haben mit erfolgreicher PR-Arbeit ihr Bestehen abgesichert.
Sie setzen in der Regel auch bei ihren Rechtsträgern durch,
dass die allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten
werden. Andere haben leider im Zug der steigenden Lehrerschwemme,
oft ohne großen Widerstand, oft in vorauseilendem Gehorsam,
damit begonnen, auslaufende oder auf Grund der Schüleranmeldungen
eigentlich erforderliche BAT-Stellen durch Honorarlehrer zu ersetzen
oder haben kurzfristig Scheinselbstständigen-verdächtige
Verträge durch Änderungskündigung durchgesetzt.
Reinhart von Gutzeit hat in seinem Beitrag im Dossier daran erinnert,
dass die Lehrer das wichtigste Kapital einer Musikschule
bilden. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen sind dabei keine vernachlässigbare
Größe.