2000
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Zirka fünf Prozent aller Schülerinnen und Schüler sind auf eine besondere Förderung angewiesen und erhalten diese in der Regel in einer Sonderschule, das heißt in einer Schule für Lernhilfe, Geistig Behinderte, Sprachbehinderte, Verhaltensauffällige, Körperbehinderte, Kranke, Seh- und Hörbehinderte. Das häufig erklärte Ziel der gesellschaftlichen Integration könnte nur durch beträchtlich erhöhten Aufwand bei der Ausstattung der Schulen mit Lehrern, Räumlichkeiten, Materialien et cetera erreicht werden und fällt in der Regel den Sparzwängen zum Opfer.
Vor zehn Jahren hatte der VDS ein vom Bundesbildungsminister finanziertes Forschungsprojekt „Musik an Sonderschulen“ durchgeführt, das die Lage des Musikunterrichts an Sonderschulen erkunden und Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten sollte. „Sonderschüler“ – so steht in der Dokumentation – „sind auf schulischen Musikunterricht besonders angewiesen, weil sie durch ihre Behinderung und ihren sozialen Status außerhalb der Schule kaum Gelegenheit haben, Musikunterricht zu erhalten, sich musikalisch zu betätigen und an den Möglichkeiten der Lebenskultivierung durch Musik teilzuhaben.“ An den Missständen, die im Rahmen des Forschungsprojekts festgestellt wurden, hat sich kaum etwas geändert:
In dem aktuellen Bericht der Kultusministerkonferenz „Zur Situation des Unterrichts im Fach Musik an den allgemeinbildenden Schulen“ von 1998 wird im allgemeinen Teil zwar auf die Bedeutung der Musik für Sonderschüler hingewiesen, in den Berichten der meisten Länder jedoch werden Sonderschulen nicht einmal erwähnt. Der einzige Satz, der sich im Hamburger Bericht auf Sonderschulen bezieht, ist bezeichnend für das allgemeine Verständnis: „Für die Sonderschulen gelten modifizierte Regelungen; hier steht die praktische ‚musische‘ Tätigkeit im Mittelpunkt.“ Die Unergiebigkeit „musischer Tätigkeit“ dürfte sich erwiesen haben. Eine Ausnahme ist das Land Hessen, wo eine „Lehrplangruppe“ einen „Förderplan“ (1979), seine Revision (1996) sowie acht Handreichungen erarbeitete und kontinuierlich Lehrerinnen und Lehrer fortbildet. Im Mai 2000 beginnt hier eine längerfristige Lehrerfortbildung Musik für die Sonderschule.
Das Resümee des Forschungsberichts kann man auch heute noch ziehen: „Obwohl die positiven Möglichkeiten der Musik durch Untersuchungen und vor allem viele praktische Erfahrungen belegt sind, obwohl Musik zum Fächerkanon der Sonderschulen gehört und die Literatur voll ist von Bekundungen über den hohen pädagogischen Wert der Musik, nimmt in der Bundesrepublik – von Ausnahmen abgesehen – der Musikunterricht an Sonderschulen diese Chancen nicht war.“
F. Amrhein
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